Forschungszulage FAQ: Alle Fragen & Antworten

Die Forschungszulage ist die steuerliche F&E-Förderung des Bundes: 25 % Fördersatz auf die Bemessungsgrundlage, für KMU 35 %. Bei Auftragsforschung nach dem 27.03.2024 entsprechen 70 % des Entgelts vor der zusätzlichen Pauschale 17,5 % beziehungsweise 24,5 % Zulage. Diese Seite beantwortet 33 Fragen dazu, sortiert in 8 Themen: von Grundlagen und Förderhöhe über Antrag, Fristen, Beratung und Auszahlung bis zu den Fragen aus der Praxis.

  • 25 % Fördersatz, für KMU 35 %; Auftragsforschung 17,5 % bzw. 24,5 % vor Pauschale
  • Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
  • Rückwirkend bis zu 4 Jahre
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Das Wichtigste in Kürze

Die häufigsten Fragen zur Forschungszulage (FZulG) kurz beantwortet: Der Fördersatz beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 %. Bei Auftragsforschung nach dem 27.03.2024 entspricht das vor der zusätzlichen Pauschale 17,5 % beziehungsweise 24,5 % des Entgelts. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Jahr gedeckelt, die Zulage für KMU damit auf 4,2 Mio. €. Alle Zahlen im Überblick liefert die Seite Forschungszulage Fakten 2026.

Das Wichtigste zur Forschungszulage

  • Fördersatz
    25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage
    höchstens 12 Mio. € pro Jahr
  • Max. Zulage
    bis 4,2 Mio. € pro Jahr
  • Auftragsforschung
    70 % des Entgelts anrechenbar
  • Eigenleistungen
    100 € je Stunde, nur Einzel- und Mitunternehmer
  • Rückwirkung
    4 Jahre ab Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 12 FZulG i. V. m. §§ 169, 170 AO)
  • Was sind die Grundlagen der Forschungszulage?

    Die Forschungszulage (FZulG) ist eine steuerliche F&E-Förderung des Bundes: 25 % Fördersatz auf die Bemessungsgrundlage, für KMU 35 %. Bei Auftragsforschung nach dem 27.03.2024 sind es vor der zusätzlichen Pauschale 17,5 % beziehungsweise 24,5 % des Entgelts. Die maximale Zulage beträgt 4,2 Mio. € pro Jahr.
    Jedes Unternehmen mit F&E-Tätigkeit in Deutschland: GmbH, Einzelunternehmen, KG oder AG, KMU und Großunternehmen, branchenunabhängig – von der Luft- und Raumfahrt bis zum Maschinenbau.
    Drei Kriterien nach § 2 FZulG: Neuheit, technisches Risiko und ein systematisches, dokumentiertes Vorgehen. Routineentwicklung und reine Anpassungen zählen nicht.
    Beratung gesucht? Wie eine Forschungszulage-Beratung abläuft, welche Aufgaben sie übernimmt und wann das Honorar fällig wird, steht auf der Beratungsseite. Wer Anbieter nebeneinanderlegen will: Berater-Register.

    Wo steht das alles im Gesetz?

    Zwölf zentrale Fundstellen im FZulG und in der Abgabenordnung, an denen sich jede Antwort auf dieser Seite nachlesen lässt.

    FZulG und AO: Frage und Fundstelle
    FrageFundstelle
    Wer ist anspruchsberechtigt?§ 1 FZulG
    Welche Vorhaben sind begünstigt?§ 2 FZulG
    Was zählt zu den Personalkosten?§ 3 Abs. 1 FZulG
    Was gilt für Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern?§ 3 Abs. 3 FZulG
    Wie wird Auftragsforschung angerechnet?§ 3 Abs. 4 FZulG
    Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage gedeckelt?§ 3 Abs. 5 FZulG
    Wie wirkt sich ein Unternehmensverbund aus?§ 3 Abs. 6 FZulG
    Wie hoch ist der Fördersatz?§ 4 Abs. 1 FZulG
    Wie hoch ist der Beihilfehöchstbetrag je Vorhaben?§ 4 Abs. 3 FZulG
    Wie wird der Antrag gestellt?§ 5 FZulG
    Wer bescheinigt das Vorhaben?§ 6 FZulG
    Wie lange kann das Finanzamt zurückfordern?§ 169 AO
    Max Nodes

    Max Nodes

    Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes