Forschungszulage Eigenleistungen: 100 € pro Stunde für Ihre eigene F&E-Zeit
Einzelunternehmer, Freiberufler und Mitunternehmer einer Personengesellschaft setzen eigene F&E-Zeit mit 100 € je Stunde an, höchstens 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 FZulG). Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sind ausgeschlossen.
- 100 € je Stunde, höchstens 40 Std./Woche (§ 3 Abs. 3 FZulG)
- Nur Einzelunternehmer und Mitunternehmer, keine GmbH-Gesellschafter
- Ab 2026: 20 % Gemeinkostenpauschale zusätzlich
Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)
Bemessungsgrundlage begrenzt auf 12.000.000 €
Das Wichtigste in Kürze
Eigenleistungen sind die eigene F&E-Arbeit von Einzelunternehmern und Mitunternehmern einer Personengesellschaft: 100 € je nachgewiesener Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 FZulG). Beim Einzelunternehmer ist das eine echte Pauschale ohne Kostennachweis, beim Mitunternehmer nur eine zivilrechtlich wirksame, tatsächlich ausgezahlte Tätigkeitsvergütung bis zu diesem Höchstsatz. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, UG oder AG sind ausgeschlossen: Ihre F&E-Zeit wird erst mit Anstellungsvertrag über die Personalkosten förderfähig.
Das Wichtigste zu Eigenleistungen
Wer darf Eigenleistungen ansetzen?
§ 3 Abs. 3 FZulG erfasst zwei Rechtsformen: Einzelunternehmer und Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Für jede andere Rechtsform zählt eigene F&E-Zeit nur mit Gehalt.
| Rechtsform | Eigenleistung möglich | Was stattdessen zählt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmer / Freiberufler | erfüllt 100 €/h, höchstens 40 Std./Woche | entfällt | § 3 Abs. 3 FZulG |
| Mitunternehmer (GbR, OHG, KG) | teilweise nur mit wirksamer Tätigkeitsvergütung, max. 100 €/h | entfällt | § 3 Abs. 3 FZulG |
| Komplementär-GmbH einer KG | nicht kein Einzel- oder Mitunternehmer | erfüllt Personalkosten, nur mit Gehalt | § 3 Abs. 1 FZulG |
| Gesellschafter oder Geschäftsführer (GmbH, UG, AG) | nicht nie förderfähig, auch ohne Gehalt | erfüllt Personalkosten, nur mit Anstellungsvertrag und Gehalt | § 3 Abs. 1 FZulG |
Wie werden Stunden nachgewiesen?
Eigenleistungen haben keine Lohnabrechnung als Beleg. Die Zeiterfassung ist der einzige Nachweis für geleistete F&E-Stunden: täglich geführt, GoBD-konform und projektbezogen.
Projekt zuordnen
Jede Stunde einem F&E-Vorhaben zuordnen, getrennt von Vertrieb und Verwaltung.
SieTäglich dokumentieren
Datum, Dauer und Tätigkeit am Tag der Arbeit erfassen, nicht rückwirkend.
SieGoBD-konform aufbewahren
Manipulationssicher speichern; nachträglich erstellte Zeiterfassung erkennt das Finanzamt nicht an.
SiePlausibilität prüfen
Realistische Jahresstundenzahl neben anderen Aufgaben; Richtwert 1.600 bis 1.800 Stunden bei Vollzeit-F&E.
Finanzamt
Ausführliche Anleitung: Zeiterfassung bei der Forschungszulage.
Wie viel bringt das?
Drei Fälle zeigen den Unterschied zwischen Einzelunternehmer-Pauschale, Mitunternehmer-Vergütung und dem Wochenstunden-Deckel.
Einzelunternehmer, 1.200 Stunden im Jahr
Volle Pauschale ohne Kostennachweis: 100 € je Stunde.
Rechtslage ab 2026, inklusive 20 % Gemeinkostenpauschale.
Mitunternehmer mit Tätigkeitsvergütung, 900 Stunden im Jahr
Nur förderfähig, wenn die Vergütung zivilrechtlich wirksam, ernsthaft gewollt und tatsächlich ausgezahlt ist.
Vereinbarung muss klar abgegrenzt und tatsächlich durchgeführt sein (§ 3 Abs. 3 FZulG).
Wochenstunden-Deckel erreicht
40 Stunden pro Woche über ein volles Jahr sind das gesetzliche Maximum.
2.080 Stunden = 40 Std. × 52 Wochen, der gesetzliche Höchstwert nach § 3 Abs. 3 FZulG.
Die Bemessungsgrundlage aus Eigenleistungen zählt mit Personalkosten und Auftragsforschung zusammen, gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr.
Welche Fehler kosten die Förderung?
Vier Fehler kosten die Eigenleistungsförderung ganz oder teilweise: fehlende tägliche Zeiterfassung, die 100 €/h als Vergütung missverstanden, ein GmbH-Geschäftsführer als Antragsteller und nachträglich erstellte Stundenaufzeichnungen.
- Keine tägliche Zeiterfassung: Ohne täglich geführte, GoBD-konforme Stundennachweise erkennt das Finanzamt die Eigenleistung nicht an. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund.
- 100 €/h mit einer Vergütung verwechselt: Der Satz ist eine fiktive Bemessungsgrundlage, keine Auszahlung. Die Forschungszulage sind 25 % davon, für KMU 35 %.
- Geschäftsführer einer GmbH setzt Eigenleistungen an: § 3 Abs. 3 FZulG gilt nur für Einzelunternehmer und Mitunternehmer. Das Finanzamt streicht die Position vollständig, auch rückwirkend.
- Nachträglich erstellte Zeiterfassung: Eine rückwirkend angepasste Stundenaufzeichnung kann das Finanzamt als Steuerhinterziehung werten, mit Nachzahlung, Zinsen und strafrechtlichen Folgen.
Welche Fragen tauchen zu Eigenleistungen am häufigsten auf?
Eigenleistungen korrekt und vollständig ansetzen
Im Erstgespräch prüfen wir, ob Einzel- oder Mitunternehmer-Status vorliegt, richten die Zeiterfassung ein und rechnen Ihre Bemessungsgrundlage. Kein Ergebnis, keine Rechnung.
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Max Nodes
Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes