Forschungszulage und EU-Förderung: kombinierbar, aber nicht für dieselben Kosten

Die Forschungszulage schließt eine EU-Förderung wie Horizon Europe nicht aus. Verboten ist nur, dieselben Aufwendungen doppelt anzusetzen (§ 7 FZulG).

  • Forschungszulage: Rechtsanspruch. Horizon Europe: wettbewerblich, mit Auswahlentscheidung.
  • Kombinierbar, wenn Kostenpositionen getrennt bleiben (§ 7 FZulG).
  • Alle staatlichen Beihilfen zusammen höchstens 15 Mio. € je Vorhaben (§ 4 Abs. 3 FZulG).
Auf einen Blick

Steuerliche Zulage oder EU-Programm

Steuerliche Zulage oder EU-Programm — Vorhaben und Förderweg abgleichenFZulGEU
Vorhaben und Förderweg abgleichen
Zahlen und Details
Forschungszulage: schneller, ohne Wettbewerb
ForschungszulageHorizon EuropeEIC AcceleratorZugangRechtsanspruchWettbewerblichSehr kompetitivAntragstellerEinzelnesUnternehmenKonsortium ≥3LänderEinzelbewerbungmöglichFörderartSteuerlicheZulageNicht rückzahlbarZuschuss +BeteiligungRückwirkendJa, bis 4 JahreNein, nur künftigNein, nur künftigAuszahlungAuch bei Verlust(Steuer)Nach Berichten,kein VorabNach Berichten,kein Vorabschneller, ohne Wettbewerb

EU-Förderung ergänzt die Forschungszulage, ersetzt sie nicht.

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage schließt eine EU-Förderung nicht aus, aber nicht für dieselben Aufwendungen: Wer Personalkosten über Horizon Europe abrechnet, darf dieselben Stunden nicht zusätzlich bei der Forschungszulage geltend machen (§ 7 FZulG). Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch ohne Wettbewerb, EU-Programme wie Horizon Europe oder der EIC Accelerator vergeben Mittel wettbewerblich. Beide Wege lassen sich parallel nutzen, wenn Kostenpositionen sauber getrennt bleiben. Alle staatlichen Beihilfen eines Vorhabens zusammen sind auf 15 Mio. € gedeckelt, einschließlich der Forschungszulage (§ 4 Abs. 3 FZulG).

Das Wichtigste zur Kombination

  • Rechtsanspruch
    nur die Forschungszulage, EU-Programme sind wettbewerblich
  • Kumulierung
    kombinierbar, aber nicht für dieselben Aufwendungen (§ 7 FZulG)
  • Beihilfegrenze
    alle staatlichen Beihilfen zusammen höchstens 15 Mio. € je Vorhaben (§ 4 Abs. 3 FZulG)
  • Rückwirkung
    Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend, EU-Förderung nur für künftige Projekte
  • Welche zehn Kriterien unterscheiden Forschungszulage und Horizon Europe im Detail?

    Die Forschungszulage gewinnt bei Rechtsanspruch, Tempo und Rückwirkung, Horizon Europe bei der Förderhöhe für internationale Konsortien.

    Forschungszulage und Horizon Europe in zehn Kriterien
    KriteriumForschungszulageHorizon Europe
    Zugangerfüllt Rechtsanspruch, kein Wettbewerbnicht Wettbewerblich, mit Auswahlentscheidung
    Antragstellererfüllt Einzelnes Unternehmennicht Konsortium aus mindestens drei Ländern
    Rückwirkenderfüllt Ja, bis zu vier Jahrenicht Nein, nur künftige Projekte
    FörderartSteuerliche ZulageZuschuss, nicht rückzahlbar
    FörderhöheBis zu 4,2 Mio. € pro JahrProjektabhängig, oft 1 bis 10 Mio. €
    Auszahlungerfüllt Auch bei Verlustunternehmen, über den Steuerbescheidteilweise Zuschuss nach Berichten, keine Zahlung vor Projektstart
    Zeitrahmenerfüllt 4 bis 9 Monate bis zur Auszahlung9 bis 18 Monate bis zum Grant Agreement
    Aufwandteilweise Mittel: BSFZ-Bescheinigung plus Finanzamtsantragnicht Sehr hoch: Konsortium, Proposal mit 50 bis 100 Seiten
    Kombinierbarkeitteilweise Kombinierbar, außer für dieselben Aufwendungen (§ 7 FZulG)teilweise Kombinierbar, wenn die Kostenbasis getrennt bleibt
    Nachweispflichtenerfüllt Gering, nur der Finanzamtsantragnicht Umfangreich: Periodic Reports und Audits

    Was unterscheidet die Forschungszulage von EU-Förderprogrammen wie Horizon Europe?

    Der größte Unterschied ist der Rechtsanspruch: Die Forschungszulage erhält jedes forschende Unternehmen, EU-Programme vergeben Mittel im Wettbewerb mit Bewerbern aus mehreren Ländern.

    Die Tabelle mit den zehn Kriterien oben zeigt Zugang, Antragsteller, Rückwirkung und Förderhöhe im Detail; an dieser Stelle nur der Kernpunkt: Horizon Europe verlangt ein Konsortium aus mindestens drei Ländern und eine Auswahlentscheidung, die Forschungszulage nicht. Der Finanzamtsantrag zur Forschungszulage läuft unabhängig von einer EU-Bewerbung. Details zu Horizon Europe, dem EIC Accelerator und Eurostars/Eureka stehen im nächsten Abschnitt.

    Wann ist ein EU-Programm die bessere Wahl als die Forschungszulage?

    Drei Situationen, in denen Horizon Europe, der EIC Accelerator oder Eurostars/Eureka mehr bringen als die Forschungszulage allein.

    • Internationales Konsortium bereits vorhanden: Ein Vorhaben mit Partnern aus mindestens drei EU-Ländern passt zu Horizon Europe, das genau diese Konsortien fördert, projektabhängig oft mit 1 bis 10 Mio. €.
    • Hochinnovatives Scale-up mit hohem Kapitalbedarf: Ein Vorhaben mit internationalem Skalierungspotenzial passt zum EIC Accelerator, der bis zu 2,5 Mio. € Zuschuss plus bis zu 10 Mio. € Beteiligungskapital kombiniert, deutlich über der maximalen Forschungszulage von 4,2 Mio. € pro Jahr.
    • Bilaterales Projekt mit einem internationalen Partner: Ein Projekt mit genau einem ausländischen Partner, ohne volles EU-Konsortium, passt zu Eurostars/Eureka, dessen Förderquote in Deutschland über das BMBF national festgelegt wird.

    Ohne internationales Konsortium, ohne skalierbares Alleinstellungsmerkmal und ohne ausländischen Partner entfällt der Grund für Horizon Europe, den EIC Accelerator und Eurostars/Eureka gleich dreifach; die Forschungszulage bleibt für ein einzelnes deutsches Unternehmen der Rechtsanspruch, der auch rückwirkend greift.