Forschungszulage und EU-Förderung: kombinierbar, aber nicht für dieselben Kosten
Die Forschungszulage schließt eine EU-Förderung wie Horizon Europe nicht aus. Verboten ist nur, dieselben Aufwendungen doppelt anzusetzen (§ 7 FZulG).
- Forschungszulage: Rechtsanspruch. Horizon Europe: wettbewerblich, mit Auswahlentscheidung.
- Kombinierbar, wenn Kostenpositionen getrennt bleiben (§ 7 FZulG).
- Alle staatlichen Beihilfen zusammen höchstens 15 Mio. € je Vorhaben (§ 4 Abs. 3 FZulG).
Steuerliche Zulage oder EU-Programm
Zahlen und Details
EU-Förderung ergänzt die Forschungszulage, ersetzt sie nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Die Forschungszulage schließt eine EU-Förderung nicht aus, aber nicht für dieselben Aufwendungen: Wer Personalkosten über Horizon Europe abrechnet, darf dieselben Stunden nicht zusätzlich bei der Forschungszulage geltend machen (§ 7 FZulG). Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch ohne Wettbewerb, EU-Programme wie Horizon Europe oder der EIC Accelerator vergeben Mittel wettbewerblich. Beide Wege lassen sich parallel nutzen, wenn Kostenpositionen sauber getrennt bleiben. Alle staatlichen Beihilfen eines Vorhabens zusammen sind auf 15 Mio. € gedeckelt, einschließlich der Forschungszulage (§ 4 Abs. 3 FZulG).
Das Wichtigste zur Kombination
Welche zehn Kriterien unterscheiden Forschungszulage und Horizon Europe im Detail?
Die Forschungszulage gewinnt bei Rechtsanspruch, Tempo und Rückwirkung, Horizon Europe bei der Förderhöhe für internationale Konsortien.
| Kriterium | Forschungszulage | Horizon Europe |
|---|---|---|
| Zugang | erfüllt Rechtsanspruch, kein Wettbewerb | nicht Wettbewerblich, mit Auswahlentscheidung |
| Antragsteller | erfüllt Einzelnes Unternehmen | nicht Konsortium aus mindestens drei Ländern |
| Rückwirkend | erfüllt Ja, bis zu vier Jahre | nicht Nein, nur künftige Projekte |
| Förderart | Steuerliche Zulage | Zuschuss, nicht rückzahlbar |
| Förderhöhe | Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr | Projektabhängig, oft 1 bis 10 Mio. € |
| Auszahlung | erfüllt Auch bei Verlustunternehmen, über den Steuerbescheid | teilweise Zuschuss nach Berichten, keine Zahlung vor Projektstart |
| Zeitrahmen | erfüllt 4 bis 9 Monate bis zur Auszahlung | 9 bis 18 Monate bis zum Grant Agreement |
| Aufwand | teilweise Mittel: BSFZ-Bescheinigung plus Finanzamtsantrag | nicht Sehr hoch: Konsortium, Proposal mit 50 bis 100 Seiten |
| Kombinierbarkeit | teilweise Kombinierbar, außer für dieselben Aufwendungen (§ 7 FZulG) | teilweise Kombinierbar, wenn die Kostenbasis getrennt bleibt |
| Nachweispflichten | erfüllt Gering, nur der Finanzamtsantrag | nicht Umfangreich: Periodic Reports und Audits |
Was unterscheidet die Forschungszulage von EU-Förderprogrammen wie Horizon Europe?
Der größte Unterschied ist der Rechtsanspruch: Die Forschungszulage erhält jedes forschende Unternehmen, EU-Programme vergeben Mittel im Wettbewerb mit Bewerbern aus mehreren Ländern.
Die Tabelle mit den zehn Kriterien oben zeigt Zugang, Antragsteller, Rückwirkung und Förderhöhe im Detail; an dieser Stelle nur der Kernpunkt: Horizon Europe verlangt ein Konsortium aus mindestens drei Ländern und eine Auswahlentscheidung, die Forschungszulage nicht. Der Finanzamtsantrag zur Forschungszulage läuft unabhängig von einer EU-Bewerbung. Details zu Horizon Europe, dem EIC Accelerator und Eurostars/Eureka stehen im nächsten Abschnitt.
Welche EU-Programme kommen neben der Forschungszulage infrage?
Drei EU-Programme passen für forschende Unternehmen in Deutschland: Horizon Europe, der EIC Accelerator und Eurostars/Eureka.
| Programm | Zugang | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Horizon Europe | Konsortium aus mindestens drei Ländern, thematischer Call | projektabhängig, oft 1 bis 10 Mio. €, nicht rückzahlbar |
| EIC Accelerator | Einzelbewerbung möglich, sehr kompetitiv | bis zu 2,5 Mio. € Zuschuss plus bis zu 10 Mio. € Beteiligungskapital |
| Eurostars / Eureka | bilaterales oder multilaterales Projekt mit internationalem Partner | Förderquote national festgelegt, in Deutschland über das BMBF |
Für ein erstes Programm ohne Wartezeit bleibt die Forschungszulage der schnellste Einstieg. Ein EU-Programm ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.
Dürfen Forschungszulage und EU-Förderung gleichzeitig laufen?
Ja, aber nicht für dieselben Aufwendungen: § 7 FZulG verbietet, dieselben Kosten doppelt zu fördern, nicht die Kombination selbst.
| Kriterium | Forschungszulage | EU-Förderung |
|---|---|---|
| Rechtsanspruch | erfüllt Jedes forschende Unternehmen, kein Wettbewerb | nicht Wettbewerblich, mit Auswahlentscheidung je Call |
| Antragszeitpunkt | erfüllt Rückwirkend bis zu vier Jahre | nicht Nur vor Projektstart, keine Rückwirkung |
| Aufwand | teilweise Mittel: BSFZ-Bescheinigung plus Finanzamtsantrag | nicht Sehr hoch: Konsortium, Proposal mit 50 bis 100 Seiten |
| Auszahlung | erfüllt Auch für Verlustunternehmen, über den Steuerbescheid | teilweise Zuschuss nach Berichten, keine Zahlung vor Projektstart |
| Kumulierung | teilweise Kombinierbar, außer für dieselben Aufwendungen (§ 7 FZulG) | teilweise Kombinierbar, wenn die Kostenbasis getrennt bleibt |
| Kostenposition | Forschungszulage | Horizon-Projekt |
|---|---|---|
| Personalkosten Team A, Prozessinnovation | über die Forschungszulage abgerechnet | nicht im Konsortialbudget |
| Personalkosten Team B, Konsortialprojekt | nicht angesetzt | über Horizon Europe abgerechnet |
| Sachkosten externe Testreihen | als Auftragsforschung 70 % anrechenbar (§ 3 Abs. 4 FZulG) | kein Teil des EU-Antrags |
§ 9 FZulG bindet die Forschungszulage an die europäischen Beihilferegeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Über alle staatlichen Beihilfen eines Vorhabens hinweg gilt eine gemeinsame Grenze von 15 Mio. €, einschließlich der Forschungszulage (§ 4 Abs. 3 FZulG).
Welches Programm passt zu welcher Unternehmensgröße?
Die Antwort hängt von Größe und Ressourcen ab: kleine Unternehmen starten mit der Forschungszulage, größere kombinieren beide Wege.
| Unternehmensgröße | Empfehlung |
|---|---|
| KMU / Start-up | Forschungszulage zuerst, schnell und ohne Konsortium. EIC Accelerator ergänzend prüfen. |
| Mittelstand | Beide Wege parallel: Forschungszulage als Basis, Horizon-Europe-Anträge für größere Partnerprojekte. |
| Großunternehmen | Forschungszulage für laufende F&E, EU-Programme für einzelne strategische Vorhaben. |
Welche Fragen tauchen zur Kombination am häufigsten auf?
Wann ist ein EU-Programm die bessere Wahl als die Forschungszulage?
Drei Situationen, in denen Horizon Europe, der EIC Accelerator oder Eurostars/Eureka mehr bringen als die Forschungszulage allein.
- Internationales Konsortium bereits vorhanden: Ein Vorhaben mit Partnern aus mindestens drei EU-Ländern passt zu Horizon Europe, das genau diese Konsortien fördert, projektabhängig oft mit 1 bis 10 Mio. €.
- Hochinnovatives Scale-up mit hohem Kapitalbedarf: Ein Vorhaben mit internationalem Skalierungspotenzial passt zum EIC Accelerator, der bis zu 2,5 Mio. € Zuschuss plus bis zu 10 Mio. € Beteiligungskapital kombiniert, deutlich über der maximalen Forschungszulage von 4,2 Mio. € pro Jahr.
- Bilaterales Projekt mit einem internationalen Partner: Ein Projekt mit genau einem ausländischen Partner, ohne volles EU-Konsortium, passt zu Eurostars/Eureka, dessen Förderquote in Deutschland über das BMBF national festgelegt wird.
Ohne internationales Konsortium, ohne skalierbares Alleinstellungsmerkmal und ohne ausländischen Partner entfällt der Grund für Horizon Europe, den EIC Accelerator und Eurostars/Eureka gleich dreifach; die Forschungszulage bleibt für ein einzelnes deutsches Unternehmen der Rechtsanspruch, der auch rückwirkend greift.
Forschungszulage und EU-Förderung ohne Doppelförderung kombinieren
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Max Nodes
Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes