Forschungszulage selbst beantragen oder mit Begleitung?

Das FZulG kennt keinen Beratungszwang: Sie stellen BSFZ-Antrag und Antrag auf Forschungszulage vollständig selbst. Realistisch sind 40 bis 80 Arbeitsstunden für den Erstantrag, dazu rund drei Monate BSFZ-Prüfung.

  • Kein Beratungszwang: beide Stufen selbst machbar
  • Erstantrag realistisch 40–80 Arbeitsstunden
  • Häufiger Ablehnungsgrund: schwach dargestelltes technisches Risiko
Auf einen Blick

Selbst bearbeiten oder begleiten lassen

Selbst bearbeiten oder begleiten lassen — Aufgaben und Verantwortung im VergleichFuEBSFZ
Aufgaben und Verantwortung im Vergleich
Zahlen und Details
Derselbe Antrag, zweimal formuliert: nur die rechte Fassung zeigt der BSFZ Neuheit, technisches Risiko und Systematik
Schwach: nur das ErgebnisStark: der Weg dorthinNeuheit„Wir haben eine neueSoftware entwickelt.“„Zu Projektbeginn waroffen, ob sich dergewählteArchitekturansatztechnisch umsetzenlässt.“Technisches Risiko„Die Entwicklung wartechnischanspruchsvoll.“„Der Lösungsweg warunsicher, weilbestehende Verfahrendas Problemnachweislich nichtlösten.“Systematik„Wir sind Schritt fürSchritt vorgegangen.“„Wir haben zweiLösungsansätzesystematischgegeneinander getestetund die Ergebnissedokumentiert.“

Die drei Kriterien prüft die BSFZ bei jedem Antrag (§ 2 FZulG). Der Tab „Formulierung“ erklärt jede Zeile.

Das Wichtigste in Kürze

Ja, Sie können die Forschungszulage komplett selbst beantragen. Das FZulG kennt keinen Beratungszwang: Die BSFZ bescheinigt das F&E-Vorhaben als Grundlagenbescheid (§ 6 FZulG), danach stellen Sie den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 5 FZulG). Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit der Steuerschuld, ein Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG). Realistisch sind 40 bis 80 interne Arbeitsstunden für den Erstantrag, dazu rund drei Monate BSFZ-Prüfung. Entscheidend ist, ob Neuheit, technisches Risiko und Systematik des Vorhabens überzeugend dargestellt sind; daran scheitern die meisten Eigenanträge.

Das Wichtigste zum Eigenantrag

  • Stufe 1
    BSFZ-Bescheinigung als Grundlagenbescheid (§ 6 FZulG), elektronisch über das BSFZ-Portal
  • Stufe 2
    Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 5 FZulG)
  • Festsetzung
    Verrechnung mit der Steuerschuld, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)
  • Aufwand
    40 bis 80 interne Arbeitsstunden für den Erstantrag
  • Fördersatz
    25 %, KMU 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG); höchstens 12 Mio. € Bemessungsgrundlage, bis zu 4,2 Mio. € Zulage
  • Größtes Risiko
    Schwach dargestelltes technisches Risiko: ein häufiger Ablehnungsgrund
  • Ab wann lohnt sich Begleitung?

    Wann sich Begleitung erfahrungsgemäß lohnt
    Förderfähige KostenExperten im HausKeine Experten im Haus
    Unter 500.000 € förderfähige KostenEigenantrag ist meist die richtige WahlEigenantrag mit Zeitaufwand vertretbar
    Ab 500.000 € förderfähige KostenEigenantrag bleibt sinnvollBegleitung lohnt sich fast immer

    Das ist ein Erfahrungswert von NOVARIS, keine Rechtsvorschrift: Ab 500.000 € förderfähiger Kosten lohnt sich Begleitung fast immer, außer das Unternehmen hat eigene FZulG-Experten im Haus. Bei dieser Größenordnung übersteigt der Ertragsunterschied den Honoraraufwand deutlich, weil eine vollständig ausgeschöpfte Bemessungsgrundlage mehr bringt als die eingesparten Beraterstunden. Das Honorar ist zudem erfolgsbasiert: 70 % werden erst nach der Auszahlung der Zulage fällig.

    Wie viel Zeit kostet der Eigenantrag wirklich?

    Mehr, als die meisten erwarten. Für einen Erstantrag mit einem Vorhaben sollten Sie 40 bis 80 interne Arbeitsstunden einplanen, verteilt auf sechs Aufgaben.

    Der Eigenantrag Schritt für Schritt: 31 bis 63 Arbeitsstunden plus rund 3 Monate BSFZ-Prüfung
    Projekte abgrenzen8–15 Std. · Ihre ZeitBSFZ-Projektbeschreibung schreiben15–30 Std. je Projekt · Ihre ZeitBSFZ-Prüfungrund 3 Monate · BescheinigungsstelleAntrag auf Forschungszulage ausfüllen4–8 Std. je Wirtschaftsjahr · Ihre ZeitRückfragen beantworten4–10 Std. · Ihre Zeit, unter Frist

    Dazu laufend 1 bis 2 Stunden pro Woche für die Zeiterfassung, nicht in der Summe enthalten.

    Realistischer Aufwand je Aufgabe
    AufgabeStufeIhr Aufwand
    F&E-Projekte abgrenzenVorbereitung8–15 Std.
    BSFZ-Projektbeschreibung schreibenStufe 1 (BSFZ)15–30 Std. je Projekt
    Registrierung und Einreichung im BSFZ-PortalStufe 1 (BSFZ)2–4 Std.
    Antrag auf Forschungszulage über ELSTER ausfüllenStufe 2 (Finanzamt)4–8 Std. je Wirtschaftsjahr
    Laufende Zeiterfassung und DokumentationFortlaufend1–2 Std. pro Woche
    Rückfragen von BSFZ oder Finanzamt beantwortenBeide Stufen4–10 Std.

    Was den Aufwand nach oben treibt

    • Mehrere Projekte: Jede Projektbeschreibung entsteht einzeln, der Aufwand steigt fast linear.
    • Erstantrag ohne Vorwissen: Die Lernkurve für BSFZ-Kriterien und Portalbedienung schlägt beim ersten Mal voll zu Buche.
    • Rückwirkende Jahre: Zeiterfassung und Dokumentation müssen nachträglich rekonstruiert werden.
    • Auftragsforschung: Verträge prüfen und Entgelt korrekt zuordnen; förderfähig sind 70 % des Entgelts (§ 3 Abs. 4 FZulG).
    Entlastung seit 2026: Für förderfähige Aufwendungen ab dem 01.01.2026 gilt bei Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 die 20 % Gemeinkostenpauschale (§ 3 Abs. 3b FZulG). Gemeinkosten müssen dann nicht einzeln nachgewiesen werden, das senkt den Dokumentationsaufwand.
    Wenn der Eigenantrag zu viel Zeit bindet: Ablauf, Aufgaben und Honorar eines Forschungszulage-Beraters stehen auf der Beratungsseite; die Anbieter mit Rechtsträger und Vergütungsmodell lassen sich im Berater-Register vergleichen.