Forschungszulage und Steuerberater: die Arbeitsteilung, die funktioniert

Der Antrag auf Forschungszulage und die Anrechnung auf die Steuerschuld bleiben bei Ihrer Steuerkanzlei (§ 10 FZulG). Die BSFZ-Bescheinigung braucht eine technische Projektbeschreibung nach eigenen Kriterien, eine andere Disziplin. NOVARIS übernimmt genau diese Stufe und übergibt Ihrer Steuerkanzlei am Ende einen fertigen Antrag auf Forschungszulage.

  • 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026)
  • Erfolgsbasiert, 70 % erst nach Auszahlung
  • Fertige Zahlen für Ihre Steuerkanzlei
Auf einen Blick

Technischer Nachweis trifft Steuerpraxis

Technischer Nachweis trifft Steuerpraxis — Unternehmen · NOVARIS · SteuerberatungAkteF&E-Team
Unternehmen · NOVARIS · Steuerberatung
Zahlen und Details
Wer welchen Teil des FZulG-Verfahrens übernimmt: NOVARIS und Ihre Steuerkanzlei
NOVARISIhre SteuerkanzleiProjektbeschreibung schreibenStundennachweise aufbauenBSFZ-Antrag stellenRückfragen der BSFZ beantwortenÜbergabe der fertigen ZahlenAntrag auf Forschungszulage mit der SteuererklärungKörperschaft-/EinkommensteuererklärungAnrechnung nach § 10 FZulGEine Übergabe, keine Doppelarbeit

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage braucht zwei getrennte Schritte bei zwei Stellen. Die BSFZ bescheinigt das Vorhaben als Forschung und Entwicklung, dafür prüft sie Neuheit, technisches Risiko und Systematik (§ 2 FZulG). Danach reicht Ihre Steuerkanzlei den Antrag auf Forschungszulage mit der Steuererklärung ein, das Finanzamt rechnet die Zulage auf die festgesetzte Steuer an und zahlt einen Überschuss aus (§ 10 FZulG). NOVARIS übernimmt die BSFZ-Stufe: Vorhaben abgrenzen, Projektbeschreibung schreiben, Stundennachweise aufbauen, Rückfragen der BSFZ beantworten. Am Ende steht einen Antrag auf Forschungszulage, die Ihre Kanzlei direkt einreichen kann.

Wer bei NOVARIS die BSFZ-Stufe für Sie und Ihre Steuerkanzlei übernimmt

Ein Spezialist, der die BSFZ-Praxis aus der größten Antragspraxis in Deutschland kennt, nicht nur aus dem Gesetzestext.

Max Nodes

Max Nodes

Gründer und Geschäftsführer

Herkunft

Führungsposition beim größten Anbieter

Max Nodes hat vor der Gründung von NOVARIS in einer Führungsposition beim größten Anbieter für Forschungszulage-Beratung in Deutschland gearbeitet. Dort hat er über 90 BSFZ-Anträge geschrieben und 50 Unternehmen bis zur Bewilligung betreut, jeweils in Abstimmung mit deren Steuerkanzleien.

Ergebnis

Mehr Förderung als anfangs kalkuliert

Die von ihm betreuten Unternehmen erhielten im Schnitt mehr Forschungszulage, als sie zu Beginn selbst kalkuliert hatten. Der Unterschied entsteht bei der Abgrenzung der Vorhaben und der Stundenaufbereitung, nicht im Antragstext.

NOVARIS

Seit 2026, mit fertiger Antrag auf Forschungszulage für Ihre Kanzlei

NOVARIS Consulting gibt es seit Anfang 2026 und macht ausschließlich Forschungszulage. Wir übernehmen die BSFZ-Stufe vollständig und übergeben Ihrer Steuerkanzlei die förderfähigen Aufwendungen fertig aufbereitet. Bilanz: 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026).

Wer macht was, NOVARIS oder Ihre Steuerkanzlei?

Es gibt genau eine Übergabe: NOVARIS liefert die fertigen Zahlen und die Bescheinigungsnummer, Ihre Steuerkanzlei trägt sie in den Antrag auf Forschungszulage und die Steuererklärung ein. Die Anrechnung auf die Steuerschuld läuft über § 10 FZulG.

  1. Vorhaben abgrenzen und Projektbeschreibung schreiben

    NOVARIS grenzt das Vorhaben von Routinetätigkeit ab und schreibt die technische Projektbeschreibung nach den BSFZ-Kriterien (§ 2 FZulG).

    NOVARIS
  2. Stundennachweise aufbauen

    NOVARIS bereitet die Stunden je Vorhaben aus Lohnjournal und Projektdaten auf.

    NOVARIS
  3. BSFZ-Antrag stellen

    NOVARIS reicht den Antrag elektronisch im BSFZ-Portal ein.

    NOVARIS
  4. Rückfragen der BSFZ beantworten

    NOVARIS beantwortet Rückfragen der Bescheinigungsstelle fristgerecht.

    NOVARIS
  5. Übergabe der fertigen Zahlen

    NOVARIS liefert die förderfähigen Aufwendungen je Vorhaben und die Bescheinigungsnummer an Ihre Steuerkanzlei.

    NOVARIS und Steuerkanzlei
  6. Antrag auf Forschungszulage ausfüllen und einreichen

    Ihre Steuerkanzlei trägt die Zahlen in den Antrag auf Forschungszulage ein und reicht sie elektronisch mit der Steuererklärung ein (§ 5 FZulG).

    Steuerkanzlei
  7. Körperschaft- oder Einkommensteuererklärung

    Ihre Steuerkanzlei integriert den Antrag auf Forschungszulage in die reguläre Steuererklärung.

    Steuerkanzlei
  8. Anrechnung auf die Steuerschuld

    Das Finanzamt rechnet die Zulage auf die festgesetzte Steuer an, ein Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG).

    Finanzamt
Was Ihre Steuerkanzlei von NOVARIS für den Antrag auf Forschungszulage bekommt
UnterlageInhaltZeitpunkt
Bescheinigungsnummer der BSFZNachweis, dass die Bescheinigung vorliegt (§ 6 FZulG)Mit der Bescheinigung
Förderfähige Aufwendungen je VorhabenPersonalkosten, den bescheinigten Vorhaben zugeordnetNach der Bescheinigung
Stundennachweise je VorhabenAufbereitet aus Lohnjournal und ProjektdatenNach der Bescheinigung

Wer übernimmt welche Aufgabe: Steuerberater, Spezialist oder Ihr Unternehmen?

Sechs Aufgaben, drei Beteiligte. Die Tabelle zeigt, wo NOVARIS ansetzt und wo Ihre Steuerkanzlei bleibt.

Aufgabenteilung im FZulG-Verfahren
AufgabeSteuerberaterSpezialistUnternehmen
Vorhaben abgrenzennicht Kennt die BSFZ-Kriterien meist nichterfüllt Grenzt Vorhaben von Routine abteilweise Kennt die Technik, nicht die BSFZ-Sprache
Projektbeschreibung schreibennicht Nicht das Fachgebieterfüllt Schreibt und reicht einteilweise Liefert die technischen Fakten
Stundennachweise aufbauennicht Buchhalterisch, nicht projektbezogenerfüllt Bereitet Stunden je Vorhaben aufteilweise Liefert Lohnjournal und Zugriff
BSFZ-Antrag stellennicht Kein Teil der Kanzleipraxiserfüllt Stellt und betreut bis zur Bescheinigungnicht Gibt die Texte frei
Antrag auf Forschungszulage einreichenerfüllt Kerngeschäft, reicht über ELSTER einteilweise Liefert die förderfähigen Aufwendungennicht Keine eigene Aufgabe
Rückfragen der BSFZ beantwortennicht Selten technisch geschult dafürerfüllt Beantwortet fristgerechtnicht Wird bei Bedarf eingebunden
Der andere Teil der Arbeitsteilung: Was der Forschungszulage-Berater vor der Steuerkanzlei übernimmt, also BSFZ-Antrag, Stundenaufbereitung und Rückfragen, steht auf der Beratungsseite.

Wie die Übergabe zwischen NOVARIS und Ihrer Steuerkanzlei konkret abläuft, zeigt der Abschnitt oben. Was die Beratung durch NOVARIS umfasst, steht auf der Seite zur FZulG-Beratung.

Was hat eine Steuerkanzlei davon, mit NOVARIS zusammenzuarbeiten?

Die Kanzlei behält das Mandat, muss sich aber nicht in die BSFZ-Bewertungspraxis einarbeiten und übernimmt keine Haftung für die technische Projektbeschreibung.

Steuerkanzlei allein oder gemeinsam mit NOVARIS
KriteriumKanzlei alleinGemeinsam mit NOVARIS
Einarbeitung in die BSFZ-Bewertungspraxisnicht Muss Neuheit, technisches Risiko und Systematik nach eigenen Kriterien lernen (§ 2 FZulG)erfüllt Entfällt, NOVARIS bewertet die Vorhaben
Haftung für die technische Projektbeschreibungnicht Trägt die inhaltliche Verantwortung für ein fachfremdes Gebieterfüllt Liegt bei NOVARIS, die Kanzlei bleibt bei der steuerlichen Seite
Mandat und Mandantenbeziehungerfüllt Bleibt vollständig bei der Kanzleierfüllt Bleibt vollständig bei der Kanzlei, NOVARIS tritt nur gegenüber der BSFZ auf
Rückfragen der BSFZ beantwortennicht Fristgebunden, selten geschult dafürerfüllt NOVARIS beantwortet fristgerecht
Zeitaufwand neben dem Tagesgeschäftteilweise Volle Bearbeitung der BSFZ-Stufe zusätzlich zum Kerngeschäfterfüllt Nur den Antrag auf Forschungszulage mit fertigen Zahlen von NOVARIS

Für die BSFZ-Stufe braucht es eine technische Bewertung nach eigenen Kriterien, kein steuerliches Fachwissen. Arbeitet Ihre Kanzlei dafür mit NOVARIS zusammen, bleibt das Mandat vollständig bei ihr, wir liefern nur die fertigen Zahlen für den Antrag auf Forschungszulage. Bilanz: 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026).

Wann ist NOVARIS neben Ihrem Steuerberater nicht die richtige Wahl?

Drei Fälle, in denen wir im Erstgespräch abraten.

  • Ihr Steuerberater stellt den BSFZ-Antrag bereits erfolgreich

    Werden Ihre Vorhaben schon bescheinigt, ohne Kürzung oder Ablehnung, braucht es keinen zweiten Antragsteller.

  • Reine Auftragsforschung ohne eigene Entwicklung

    Gibt der Auftraggeber Ergebnis und Vorgehen vor, fehlt das eigene technische Risiko. Die BSFZ lehnt solche Vorhaben ab, mehr dazu auf Auftragsforschung.

  • Nur eine Zweitmeinung zur Steuererklärung gesucht

    Geht es ausschließlich um den Antrag auf Forschungszulage oder die Verrechnung mit der Steuerschuld, ist das Aufgabe Ihrer Steuerkanzlei. Wir übernehmen die BSFZ-Stufe, nicht die Steuererklärung.