Forschungs­zulage Automotive: von der Batterie bis zur Fahrfunktion

Neue Antriebe, Batteriesysteme oder Fahrzeugfunktionen entwickeln? Die Forschungszulage kann Ihre Entwicklungsarbeit fördern, wenn Neuheit, technisches Risiko und systematisches Vorgehen nachweisbar sind. Prüfen Sie unten die Tätigkeiten und ihre Abgrenzung zur Routine.

  • Förderquote bis 35 %
  • OEM & Zulieferer förderfähig
  • Rückwirkend für offene Jahre
Beispiel: Batteriekühlung

Automotive: Batterie thermisch führen

Automotive: Batterie thermisch führen

Neuer AnsatzKühlkanäle im Batterieschnitt untersuchen

Offene FrageWie verteilt sich Wärme zwischen den Zellen?

VersuchKanalführung unter Last variieren

Im Automotive-Bereich entscheidet der Schnitt des Vorhabens, nicht das Datenblatt des Fahrzeugs.

Die Bescheinigungsstelle bewertet nicht, wie viel Software oder wie viel Batterie in einem Fahrzeug steckt, sondern ob eine technische Frage vorab offen war und systematisch beantwortet wurde. Ein Zulieferer verliert seinen Antrag selten an der Technik, meistens daran, dass Auftragsentwicklung nach OEM-Vorgabe und eigene Entwicklung im selben Vorhaben stehen.

Fördersätze, Kosten und Grenzen

Das Wichtigste zur Forschungszulage in der Fahrzeugentwicklung

  • Fördersatz
    25 % der Bemessungsgrundlage, 35 % für KMU. Bei Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 erhöht eine 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 3b FZulG); die Obergrenze von 12 Mio. € bleibt bestehen (§ 3 Abs. 5 FZulG).
  • Förderfähig
    Neuartige Antriebs-, Batterie- und Regelungskonzepte, autonome Fahrfunktionen, Leichtbaustrukturen und Fertigungsverfahren. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob Neuheit, Technisches Risiko und Systematik nachweisbar sind.
  • Was zählt
    Das Arbeitgeberbrutto von Entwicklungs-, Simulations- und Testingenieuren für die Stunden im Vorhaben. Seit 2024 zusätzlich die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter, die ausschließlich dem Vorhaben dienen, etwa ein Batterieprüfstand. Material für den Prototyp selbst ist nicht förderfähig.
  • Obergrenze
    Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr, maximale Forschungszulage 4,2 Mio. €.
  • Auftragsforschung
    70 % der Kosten vergebener Entwicklungsaufträge sind ansetzbar (§ 3 Abs. 4 FZulG): Prüfinstitute, Batterielabors, Hochschulinstitute, externe Simulationsdienstleister.
  • Rückwirkend
    Anträge für abgeschlossene Wirtschaftsjahre ab 2022 sind möglich, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Jahres offen ist; für 2020 und 2021 ist sie abgelaufen (§ 12 FZulG i. V. m. § 169 AO). Vorhaben mit Beginn vor dem 01.01.2026 erhalten keine Gemeinkostenpauschale.
  • Welche Tätigkeiten in der Fahrzeugentwicklung sind förderfähig?

    Die Branche entscheidet nicht über die Förderfähigkeit. Die Bescheinigungsstelle prüft jedes Vorhaben gegen drei Kriterien: Neuheit, Technisches Risiko, Systematik. Fällt eines aus, fällt der Antrag. Unten stehen die Tätigkeiten, die uns bei OEMs und Zulieferern am häufigsten begegnen, mit dem Befund, den wir dazu erwarten.

    Abgrenzung: Die Förderfähigkeit hängt vom konkreten Vorhaben ab.

    Antrieb & Batterie

    • Neues Zellkühlkonzept mit unbekannter Temperaturspreizung im ZellverbundFörderfähig

      Förderfähig. Neuheit: Kein am Markt verfügbares Kühlkonzept hält die geforderte Temperaturspreizung bei Ihrer Zellchemie und Ladeleistung ein. Technisches Risiko: Ob die Spreizung unter der Zielmarke bleibt und über die Lebensdauer keine Leckage auftritt, steht vor Simulation und Versuchsreihe nicht fest. Systematik: Strömungssimulation, Versuchsmodul, Messreihe, Iteration, belegt durch Berechnungsberichte und Prüfprotokolle.

    • Skalierung eines bewährten Batteriepack-Designs auf eine neue ZellchemieAbgrenzung

      Abgrenzung. Routine, solange die thermischen und elektrischen Auslegungsregeln übertragbar sind. Förderfähig wird es, wenn Wärmehaushalt oder Zellbalancing bei der neuen Chemie nachweislich nicht mehr den bekannten Regeln folgen und neu erarbeitet werden müssen.

    • Antriebsstrang-Variante für eine Leistungsklasse außerhalb des bisherigen KennfeldsAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig ist der Teil, für den kein gesichertes Kennfeld existiert und der im Versuch geklärt wird. Nicht förderfähig ist das Anpassen bekannter Leistungsstufen innerhalb des Baukastens.

    • Anpassung eines Batteriepacks an einen Kundenbauraum im bekannten RahmenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Geometrie, Anschlüsse, Zellanzahl: Das Ergebnis ist vor Beginn bekannt, das Vorgehen dokumentiert. Aufwand ist kein Kriterium des FZulG.

    Autonomes Fahren & Fahrerassistenz

    • Eigener Sensorfusionsalgorithmus für Perzeption unter widrigen UmgebungsbedingungenFörderfähig

      Förderfähig. Wer eine Fusion aus Kamera, Radar und Lidar entwirft, weil Standardalgorithmen bei Regen, Gegenlicht oder Verdeckung nicht robust genug erkennen, muss begründen, woran die verfügbaren Verfahren scheitern. Halten Sie die verworfenen Modellvarianten und ihre Fehlerraten fest, das ist später der tragende Nachweis.

    • Pfadplanungs- oder Entscheidungsalgorithmus mit offenem Verhalten in GrenzfällenFörderfähig

      Förderfähig. Ob ein Verhalten in einer unklaren Verkehrssituation sicher und nachvollziehbar entschieden werden kann, ist vorab offen. Testfahrten und Szenario-Simulationen, die das Verhalten über Iterationen zeigen, sind hier Systematik und technisches Risiko in einem.

    • Portierung eines bestehenden ADAS-Stacks auf neue SensorhardwareAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn das Zusammenspiel von neuer Sensorik und bestehender Software ungeklärt ist und im Versuch erarbeitet wird. Routine, wenn Hersteller-Schnittstellen und ein Portierungsleitfaden den Weg vorgeben.

    • Parametrierung und Kalibrierung eines zugekauften ADAS-Systems nach PflichtenheftNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Vorgesehener Gebrauch der Zulieferer-Plattform. Erst wenn die Plattform die Anforderung nachweislich nicht abbildet und ein eigenes Verfahren daneben entsteht, liegt eine offene technische Frage vor.

    Leichtbau & Werkstoffe

    • Neues Fügeverfahren für Mischbauweise mit offener Festigkeit und KorrosionsbeständigkeitFörderfähig

      Förderfähig. Ob die Verbindung von Stahl, Aluminium und Faserverbund die geforderte Crash- und Dauerfestigkeit erreicht, ohne dass Kontaktkorrosion die Lebensdauer verkürzt, steht vor der Prüfreihe nicht fest. Damit ist das technische Risiko messbar, die stärkste Ausgangslage, die ein Antrag haben kann.

    • Strukturbauteil aus neuem Werkstoff mit offener Crash- und DauerfestigkeitFörderfähig

      Förderfähig. Ob ein neuer Werkstoff unter Crashlast und zyklischer Beanspruchung die geforderten Werte erreicht, ist vor der Versuchsreihe nicht bestimmbar. Die Reihe über Wandstärke, Gefüge und Wärmebehandlung ist Ihr Systematik-Nachweis.

    • Optimierung eines bestehenden Umformprozesses für dünnere WandstärkenAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, sobald eine Zielwandstärke gefordert ist, die der bekannte Prozess gemessen nicht erreicht, und die Ursache vorab unklar ist. Ohne diese Messung liest die Bescheinigungsstelle nur eine anspruchsvolle Anforderung, und anspruchsvoll ist kein Kriterium des FZulG.

    • Werkzeug- oder Materialwechsel mit Einfahren nach HerstellerangabeNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch aufwendiges Einfahren bleibt Inbetriebnahme. Der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Software & vernetztes Fahrzeug

    • Zentrale E/E-Architektur oder Zonensteuergerät mit offenem EchtzeitverhaltenFörderfähig

      Förderfähig. Ob eine neue Steuergeräte-Architektur die geforderten Reaktionszeiten und Ausfallsicherheit unter realer Last einhält, ist vor Simulation und Prototyp nicht bestimmbar. Lastprofile und Latenzmessungen über mehrere Iterationen sind der Nachweis.

    • Over-the-Air-Update-Plattform mit unklarer Rückwirkung auf sicherheitsrelevante FunktionenAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn belegt ist, dass die Wechselwirkung mit sicherheitsrelevanter Software vorab ungeklärt war und eigene Verifikationsverfahren entwickelt werden mussten. Reine Anbindung einer Standard-OTA-Lösung ist Integration.

    • Integration eines Standard-Infotainmentsystems nach LastenheftNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch anspruchsvolle Integrationsarbeit bleibt Integration. Die Schnittstellen sind spezifiziert, der Weg dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Erprobung & Validierung

    • Prüfstandsversuch zur Klärung einer vorab offenen Frage, mit Messplan und AbbruchkriterienFörderfähig

      Förderfähig. Der klarste Fall in dieser Gruppe. Wer vorab festlegt, was gemessen wird und wann der Versuch als gescheitert gilt, hat Systematik und technisches Risiko bereits dokumentiert, bevor die Bescheinigungsstelle danach fragt.

    • Erstinbetriebnahme eines Prototypfahrzeugs auf der TeststreckeAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig ist der Anteil, in dem ein zuvor nicht beherrschtes Verhalten erst am realen Fahrzeug erarbeitet wird, belegt durch Änderungsstände und Messungen. Das Abnehmen nach Lastenheft ist Auslieferung.

    • Serienerprobung, Homologation und Freigabefahrten nach StandardverfahrenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Notwendige und oft aufwendige Arbeit, aber kein Erkenntnisgewinn im Sinne des FZulG. Sie bestätigen ein Ergebnis, das technisch feststeht.

    Was regelmäßig abgelehnt wird

    • Auftragsentwicklung nach OEM-Lastenheft ohne eigenen LösungsspielraumNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Die Anforderung ist definiert, die Lösung durch die OEM-Spezifikation vorgegeben. Ausnahme ist ein klar abgrenzbarer Teil, für den keine gesicherte Auslegung existiert. Dann beantragen wir diesen Teil, nicht den Auftrag.

    • Typgenehmigung, Homologation und technische DokumentationNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Pflichtarbeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung und UN-ECE-Regelungen, deren Ergebnis feststeht. Die dabei entstehenden Prüfprotokolle können aber als Nachweis für ein förderfähiges Vorhaben dienen.

    • Lohnfertigung und Zulieferung ohne eigenes EntwicklungsrisikoNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Wer nach fremder Zeichnung fertigt, trägt kein technisches Risiko. Anders liegt der Fall, wenn der Zulieferer die Komponente selbst entwickelt und für ihr Verhalten einsteht.

    • Facelift- und Ausstattungsvarianten im bekannten RahmenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Das Ergebnis steht vorher fest: derselbe Funktionsumfang in neuer Ausprägung. Wird von Beratern gelegentlich mit eingereicht und zieht dann das ganze Vorhaben in die Prüfung.

    Ihr Vorhaben steht nicht dabei oder liegt zwischen zwei Zeilen? Das ist der Normalfall, die Abgrenzung entscheidet sich am konkreten Sachverhalt, nicht an der Überschrift. Schildern Sie uns das Vorhaben, wir sagen Ihnen, wo es steht.

    Wie wird aus Ihrer Dokumentation ein Antrag?

    Ihr Batterielabor und Ihr Versuchsfeld dokumentieren bereits alles, was die Bescheinigungsstelle sehen will, nur in einer anderen Sprache. Hier ist derselbe Sachverhalt in vier Registern, vom Prüfprotokoll bis zum Antragssatz.

    Im Versuchsfeld — Was ohnehin geschrieben wird
    Batteriemodul BM-410, Messreihe 2
    Spreizung 5 K bei 3C-Laden
      // Ziel < 3 K, Verteilerplatte reicht nicht
    
    - Zellsensoren ....... 12 Stück
    - Kanalgeometrie ..... Modell v3
    - Messreihe 3 ........ 2,4 K / 1.000 Zyklen ok
    Im Gespräch — Was das Team dazu sagt
    „Beim Schnellladen wird uns ein Modul immer wärmer als die anderen. Die Verteilerplatte hat es nicht gebracht, dann haben wir die Kanalgeometrie neu simuliert und zwölf Sensoren eingebaut, beim dritten Lauf waren wir unter drei Kelvin.“

    Fachlich vollständig und als Antragstext wertlos. Es fehlt jeder Bezug zum Stand der Technik und zur Messgröße.

    Bei der BSFZ — Was tatsächlich geprüft wird
    • Neuheit
    • Technisches Risiko
    • Systematik

    Zu jedem der drei Kriterien muss der Antrag eine prüfbare Aussage enthalten. Beschrieben wird der Erkenntnisgewinn auf dem Weg zum fertigen Batteriemodul.

    Im Antrag — Was wir daraus formulieren

    „Für die direkte Umströmung der Zellen mit einem dielektrischen Kühlmedium lag kein Konzept vor, dessen Temperaturspreizung beim 3C-Schnellladen unter der geforderten Zielmarke von 3 K belegt war. Ob sich die Kanalgeometrie und die Verteilung des Mediums so auslegen lassen, dass diese Spreizung über 1.000 Ladezyklen ohne Leckage eingehalten wird, war vorab nicht bestimmbar. Das Vorhaben ermittelte dies in drei Messreihen gegen eine definierte Zielmarke.“

    Das ist die Arbeit. Derselbe Sachverhalt, vier Formulierungen und nur eine davon ist ein Antrag. Diese Übersetzung ist unsere eigentliche Leistung: aus dem, was Ihr Versuchsfeld ohnehin produziert, die Aussage zu bauen, die die Bescheinigungsstelle prüfen kann.

    Woran scheitern Anträge in der Fahrzeugentwicklung?

    Abgelehnte Vorhaben aus dem Automotive-Bereich scheitern selten an ihrer Technik. Sie scheitern an fünf wiederkehrenden Mustern, und die sehen wir bei Eigenanträgen genauso wie bei extern begleiteten.

    Der Stand der Technik fehlt

    Der Antrag beschreibt, was gebaut wurde, nicht, warum es mit dem Verfügbaren nicht ging. Ohne benannte Wettbewerbslösungen, Normen oder Standardkomponenten kann die Bescheinigungsstelle keine Neuheit feststellen. Das ist in unseren Mandaten der häufigste Grund.

    So machen wir es. Wir benennen konkret die Konzepte, Komponenten und Verfahren, die geprüft und verworfen wurden, jeweils mit der technischen Eigenschaft, an der sie scheitern.
    Der OEM-Auftrag wird als Vorhaben eingereicht

    Eine Entwicklung für einen OEM ist nicht per se ausgeschlossen, aber ein Antrag über „das Bauteil“ zwingt die Bescheinigungsstelle, Auftragsentwicklung und eigene Entwicklung gemeinsam zu bewerten. Die Routineanteile ziehen das ganze Vorhaben herunter.

    So machen wir es. Wir schneiden das Vorhaben auf den Teil zu, für den keine gesicherte Auslegung existierte, und trennen Auftragsentwicklung, Abnahme und Dokumentation sauber ab.
    Projektrisiko statt technisches Risiko

    Liefertermin, Budget und Lieferkette sind keine technischen Risiken. Wer so argumentiert, beschreibt ein Managementproblem und bekommt es als solches beschieden.

    So machen wir es. Wir formulieren das Risiko als offene technische Frage: welche Eigenschaft des Systems war vor Beginn nicht vorhersagbar, und woran genau wäre das Vorhaben gescheitert.
    Der Prototyp wird als Produkt beschrieben

    Der Antrag liest sich wie ein Datenblatt: Reichweite, Ladezeit, Latenz. Die Bescheinigungsstelle sucht aber den Weg dorthin, die Versuche, die nicht funktioniert haben, und die Messung, die den Unterschied belegt.

    So machen wir es. Wir leiten die Systematik aus Ihren eigenen Artefakten ab: Auslegung im Berechnungsbericht, Versuch im Prüfprotokoll, Entscheidung im Änderungsantrag.
    Kostenseite und Sachverhalt passen nicht zusammen

    Die BSFZ bescheinigt das Vorhaben, das Finanzamt prüft die Kosten. Wer Materialkosten für den Prototyp ansetzt oder Stunden, die der Vorhabenbeschreibung widersprechen, verliert im zweiten Schritt, nach bereits erteilter Bescheinigung.

    So machen wir es. Wir führen Vorhabenbeschreibung, Zeiterfassung und Antrag auf Forschungszulage von Anfang an gegen dieselbe Abgrenzung. Die Kostenseite entsteht nicht nachträglich.

    Liegt bei Ihnen bereits eine Ablehnung vor, ist der erste Schritt die Analyse des Bescheids: welcher der fünf Punkte trägt die Entscheidung. Davon hängt ab, ob Widerspruch oder Neuantrag der richtige Weg ist.

    Welche weiteren Branchen nutzen die Forschungszulage?

    Die Branche entscheidet nie über die Förderfähigkeit, § 2 FZulG tut das. Diese Seiten zeigen dieselben drei Kriterien an den Tätigkeiten des jeweiligen Fachs.

    Schicken Sie uns ein Prüfprotokoll, keinen Fragebogen

    Im Erstgespräch reden wir über Ihre Entwicklung, nicht über Ihre Rechtsform. Nach dreißig Minuten wissen Sie, welcher Teil Ihrer Entwicklung förderfähig ist, in welcher Größenordnung, und ob sich ein rückwirkender Antrag lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos; 30 % des Honorars werden mit dem BSFZ-Bescheid fällig, 70 % erst nach der Auszahlung.

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    Max Nodes

    Max Nodes

    Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes