Forschungszulage, ZIM, KMU-innovativ, EIC Accelerator: welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Unterschied ist der Rechtsanspruch: Die Forschungszulage fördert ohne Wettbewerb und für jede Unternehmensgröße, 25 %, für KMU 35 % der Personalkosten. ZIM, KMU-innovativ und der EIC Accelerator entscheiden dagegen im Wettbewerbsverfahren über einzelne Anträge.

  • Fördersatz 25 %, für KMU 35 %, mit Rechtsanspruch (§ 4 Abs. 1 FZulG)
  • Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr, maximal 4,2 Mio. € Zulage für KMU
  • ZIM bis 690.000 €, KMU-innovativ bis 600.000 €, EIC Accelerator bis 12,5 Mio. €
Auf einen Blick

Der passende Weg für Ihr Vorhaben

Der passende Weg für Ihr Vorhaben — FZulG · ZIM · EUFZulGZIMEU
FZulG · ZIM · EU
Zahlen und Details
Nur die Forschungszulage hat einen Rechtsanspruch
Forschungs-zulageZIMKMU-innovativEIC AcceleratorRechtsanspruchJa, keinWettbewerbNein,WettbewerbNein,WettbewerbNein,WettbewerbUnternehmensgrößeAlle GrößenNur KMU(<500 MA)Nur KMU,TechfelderNurinnovativeKMUEntscheidungRückwirkendmöglichNur vorStartNur vorStartNur vorStartFördersatz25 %, KMU35 %Bis 45 %Bis 50 %Zuschuss +BeteiligungDauer bisEntscheidungbis zu 3Monate4–6 Monate4–8 Monate6–12 MonateRechtsanspruch, kein Risiko

ZIM, KMU-innovativ und der EIC Accelerator entscheiden im Wettbewerbsverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Programme prägen die deutsche und europäische F&E-Förderung: die Forschungszulage, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), KMU-innovativ des BMBF und der EIC Accelerator der EU. Nur die Forschungszulage bietet einen gesetzlichen Rechtsanspruch, 25 %, für KMU 35 % der Personalkosten, unabhängig von Branche oder Wettbewerb (§ 4 Abs. 1 FZulG). ZIM fördert einzelne Projekte im Wettbewerbsverfahren mit bis zu 45 % (Kooperation bis 55 %), KMU-innovativ mit bis zu 50 %, der EIC Accelerator kombiniert einen Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. € mit einer Eigenkapitalbeteiligung von bis zu 10 Mio. €. Alle vier lassen sich kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG).

Das Wichtigste im Vergleich

  • Forschungszulage
    25 %, für KMU 35 %, Rechtsanspruch (§ 4 Abs. 1 FZulG)
  • Bemessungsgrundlage
    bis 12 Mio. € pro Jahr, maximal 4,2 Mio. € Zulage (§ 3 Abs. 5 FZulG)
  • ZIM / KMU-innovativ
    bis 690.000 € bzw. 600.000 €, im Wettbewerbsverfahren
  • EIC Accelerator
    bis 12,5 Mio. € (Zuschuss plus Eigenkapital)
  • Wie unterscheiden sich Forschungszulage, ZIM, KMU-innovativ und EIC Accelerator im Detail?

    Die Forschungszulage gewinnt bei Rechtsanspruch und Tempo, die drei Wettbewerbsprogramme bei der Förderquote je Einzelprojekt.

    Zehn Kriterien im Vergleich
    KriteriumForschungszulageZIMKMU-innovativEIC Accelerator
    Rechtsansprucherfüllt Ja, kein Wettbewerbnicht Nein, Wettbewerbsverfahrennicht Nein, Wettbewerbsverfahrennicht Nein, Wettbewerbsverfahren
    Antragszeitpunkterfüllt Rückwirkend, nach Ablauf des Wirtschaftsjahresnicht Nur vor Bewilligung durch den Projektträger AiF/VDI/VDEnicht Nur vor Bewilligung durch die BMBF-Fachagenturnicht Nur vor Bewilligung durch die European Commission (EISMEA)
    Unternehmensgrößeerfüllt Alle Größenteilweise Nur KMU (weniger als 500 Mitarbeiter)teilweise Nur KMU in definierten Technologiefeldernteilweise Nur innovative KMU
    Fördersatz25 %, für KMU 35 %Bis zu 45 % der Projektkosten (Kooperation bis 55 %)Bis zu 50 %Zuschuss plus Eigenkapitalbeteiligung
    Bemessungsgrundlage / Deckel12 Mio. € Bemessungsgrundlage, max. 4,2 Mio. € ZulageMax. 690.000 € (Einzelprojekt)Max. 600.000 €Bis zu 2,5 Mio. € Zuschuss plus bis zu 10 Mio. € Eigenkapital
    Auszahlungswegerfüllt Anrechnung auf die Steuer, Überschuss wird ausgezahltProjektförderung nach Bewilligung durch den ProjektträgerProjektförderung nach Bewilligung durch die BMBF-FachagenturNicht rückzahlbarer Zuschuss, optionale Eigenkapitalbeteiligung
    Dauer bis zur Entscheidungerfüllt bis zu 3 Monate4–6 Monate4–8 Monate6–12 Monate
    Kombinierbarkeiterfüllt Mit allen drei Programmen, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG)erfüllt Ja, mit der Forschungszulage kombinierbarerfüllt Ja, mit der Forschungszulage kombinierbarerfüllt Ja, mit der Forschungszulage kombinierbar
    Aufwand der AntragstellungMittel: BSFZ-Bescheinigung plus FinanzamtsantragAntrag beim Projektträger mit GutachterprüfungAntrag bei der BMBF-FachagenturMehrstufiges Verfahren bei der European Commission
    NachweispflichtenBSFZ-Bescheinigung plus Kostennachweis beim FinanzamtVerwendungsnachweis nach ProjektendeVerwendungsnachweis nach ProjektendeBerichte während der Projektlaufzeit

    Welche vier Programme kommen für ein F&E-Vorhaben in Frage?

    Vier Programme prägen die Förderlandschaft: die Forschungszulage mit Rechtsanspruch sowie drei Wettbewerbsprogramme mit eigener Zielgruppe und eigenem Verfahren.

    Programm, Rechtsanspruch, Antragszeitpunkt, Auszahlung, Für wen
    ProgrammRechtsanspruchAntragszeitpunktAuszahlungFür wen
    Forschungszulage (FZulG)erfüllt Ja, kein Antragswettbewerb (§ 4 Abs. 1 FZulG)Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, rückwirkend ab 2022 möglichAnrechnung auf die festgesetzte Steuer, Überschuss wird ausgezahltAlle Unternehmensgrößen und Branchen
    ZIMnicht Nein, WettbewerbsverfahrenVor Bewilligung durch den Projektträger AiF/VDI/VDE, Bearbeitungszeit 4–6 MonateProjektförderung nach Bewilligung durch den ProjektträgerKMU mit weniger als 500 Mitarbeitern
    KMU-innovativnicht Nein, WettbewerbsverfahrenVor Bewilligung durch die BMBF-Fachagentur, Bearbeitungszeit 4–8 MonateProjektförderung nach Bewilligung durch die BMBF-FachagenturKMU in definierten Technologiefeldern (u. a. Biotechnologie, Medizintechnik, IKT)
    EIC Acceleratornicht Nein, WettbewerbsverfahrenVor Bewilligung durch die European Commission (EISMEA), Bearbeitungszeit 6–12 MonateNicht rückzahlbarer Zuschuss plus optionale Eigenkapitalbeteiligung, nach BewilligungInnovative KMU mit internationalem Skalierungspotenzial

    Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 12 Mio. € pro Jahr, für Aufwendungen 2024 und 2025 galten 10 Mio. € (§ 3 Abs. 5 FZulG). Förderfähige Kosten und Antragswege der drei anderen Programme im Detail zeigen die Seiten Forschungszulage vs. ZIM und Forschungszulage vs. EU-Förderung.

    Wann ist ein anderes Programm die bessere Wahl?

    Drei Situationen, in denen ZIM, KMU-innovativ oder der EIC Accelerator mehr bringen als die Forschungszulage allein.

    • Hoher Investitionsanteil, wenig Personalkosten: Ein neues, noch nicht gestartetes Projekt mit hohem Sachkosten- oder Geräteanteil profitiert von der ZIM-Förderquote von bis zu 45 % (Kooperation bis 55 %) oder der KMU-innovativ-Förderquote von bis zu 50 % der Projektkosten, deutlich über dem FZulG-Satz von 35 % für KMU.
    • Forschung in einem BMBF-Technologiefeld: Ein Vorhaben in Biotechnologie, Medizintechnik oder einem anderen definierten Technologiefeld passt zu KMU-innovativ, das Spitzenforschung mit bis zu 600.000 € fördert.
    • Internationale Skalierung mit hohem Kapitalbedarf: Ein Vorhaben mit internationalem Skalierungspotenzial passt zum EIC Accelerator, der bis zu 2,5 Mio. € Zuschuss plus bis zu 10 Mio. € Eigenkapital kombiniert, mehr als die maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. € pro Jahr.

    Wer keinen Kooperationspartner, keine Marktnähe und keinen internationalen Kapitalbedarf hat, für den entfällt der Grund für alle drei Alternativen gleichzeitig; übrig bleibt die Forschungszulage als einziger Rechtsanspruch, unabhängig vom Wettbewerb um ein Fördertopf-Kontingent.