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Forschungszulage in der Steuererklärung — Anlage FZ richtig ausfüllen

So tragen Sie die Forschungszulage korrekt in Anlage FZ, KSt-/ESt-Erklärung und ELSTER ein — inklusive Wechselwirkung mit Verlustvorträgen, Gewerbesteuer und § 7g EStG.

Zuletzt aktualisiert: 25. April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

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Anlage FZ Pflicht seit
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E-Bilanz-Pflicht
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Rückwirkend möglich
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Gewerbesteuer auf FZulG

Anlage FZ — Pflicht-Anlage zur Steuererklärung

Die Anlage FZ ist seit Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 die offizielle Pflichtanlage zur Körperschaft- bzw. Einkommensteuererklärung, mit der die Forschungszulage geltend gemacht wird. Sie wird ausschließlich elektronisch via ELSTER übermittelt.

Felder im Detail

Zeile Inhalt Beispiel
1–4Stammdaten (Name, Steuernummer, Wirtschaftsjahr)NOVARIS GmbH, 123/4567/8901, 01.01.–31.12.2026
10BSFZ-BescheinigungsnummerBSFZ-2026-00123
11Datum der BSFZ-Bescheinigung15.03.2026
20Förderfähige Eigenleistungen / Personalkosten800.000 €
21Auftragsforschung (70 % anrechenbar)350.000 €
22Gemeinkostenpauschale (20 % seit 2024)230.000 €
30Bemessungsgrundlage gesamt (max. 12 Mio. €)1.380.000 €
40Fördersatz (25 % Standard / 35 % KMU)35 %
50Forschungszulage festzusetzen483.000 €
Praxistipp: Die Anlage FZ kann auch eigenständig ohne übrige Steuererklärung eingereicht werden — das beschleunigt die Auszahlung erheblich. Mehr dazu in unserem Antrags-Leitfaden.

ELSTER — Übermittlung & Pflichtfelder

Seit 2024 ist die Übermittlung der Anlage FZ ausschließlich elektronisch via ELSTER möglich. Hier die fünf Schritte:

  1. 1

    Anlage FZ in ELSTER auswählen

    Im ELSTER-Mein-Bereich unter „Steuererklärung → Anlagen" die Anlage FZ wählen.

  2. 2

    BSFZ-Bescheinigung als PDF hochladen

    Pflicht-Anhang. Ohne BSFZ-Bescheinigung lehnt das Finanzamt die Anlage FZ ab.

  3. 3

    Felder gemäß Tabelle ausfüllen

    Bemessungsgrundlage, Fördersatz, festzusetzende Zulage. ELSTER validiert automatisch.

  4. 4

    E-Bilanz-Position abgleichen

    Position „Sonstige betriebliche Erträge" muss konsistent zur Anlage FZ sein.

  5. 5

    Authentifiziert übermitteln

    Mit ELSTER-Zertifikat oder ELSTER-Stick. Eine bloße Bestätigungs-Mail reicht nicht.

Pflicht-Anhänge

  • BSFZ-Bescheinigung (PDF, vom Bescheinigungsstellenportal)
  • Stundennachweise kumuliert pro Mitarbeiter (Excel/CSV-Export)
  • Auftragsforschungs-Verträge bei externer F&E im EWR
  • Bei abweichender Bankverbindung: Vordruck „Bankverbindung zur Erstattung von Steuern"

Wechselwirkung mit Körperschaft-/Einkommensteuer

Die Forschungszulage ist eine echte Steuergutschrift, keine Aufwandsminderung. Sie wird auf die festgesetzte KSt/ESt angerechnet — der Überschuss wird ausgezahlt.

Rechtsform Steuerart Anrechnung Besonderheit
GmbH / UGKSt 15 % + SolZ 5,5 %Volle KSt-AnrechnungVerlustfall: Zulage als Erstattung
EinzelunternehmerESt 14–45 %Volle ESt-AnrechnungKMU-Satz 35 % bei < 250 MA
PersonengesellschaftAnteilig je GesellschafterAuf Gesellschafter-EbeneSonderform Anlage FZ-Mitunternehmer
Mehr Details zur steuerlichen Behandlung in unserem Ratgeber zur Körperschaftsteuer.

Gewerbesteuer — außerbilanzielle Kürzung

Die Forschungszulage ist nach § 9 Nr. 7c GewStG nicht gewerbesteuerpflichtig. Damit das auch wirksam wird, müssen Sie die Zulage in der Gewerbesteuererklärung außerbilanziell kürzen.

Pflichtfeld: Außerbilanzielle Kürzung in GewSt 1A, Zeile 87. Wer die Kürzung vergisst, zahlt Gewerbesteuer auf die Zulage.

Beispielrechnung — was passiert ohne Kürzung

PositionMit Kürzung (richtig)Ohne Kürzung (Fehler)
Forschungszulage500.000 €500.000 €
GewSt-Bemessungsgrundlage erhöht0 € (gekürzt)500.000 €
Hebesatz München (490 %)3,5 % × 4,9 = 17,15 %
Unnötig gezahlte GewSt0 €~85.750 €

Verlustvorträge & Mindestbesteuerung

Eine der größten Stärken der Forschungszulage: Sie erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen — Verlustvorträge bleiben vollständig erhalten.

  • Keine Wechselwirkung mit der Mindestbesteuerung nach § 10d EStG (1 Mio. + 60 % vom übersteigenden Betrag)
  • Auch bei kumulierten Verlusten von 5 Mio. € wird die Zulage vollständig ausgezahlt, ohne Verlustvortrag zu verbrauchen
  • Besonders wertvoll für Startups: Cash bei null Steuerschuld + Verlustvortrag für künftige Gewinne bleibt unangetastet
Beispiel Startup: Verlust 2026: 800.000 € · BSFZ-bestätigte F&E-Aufwendungen: 600.000 € · KMU-Forschungszulage: 210.000 € · Verlustvortrag bleibt 800.000 € · Cash-Erstattung: 210.000 € auf das Firmenkonto.

Wechselwirkung mit § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt KMU, bis zu 50 % der Anschaffungskosten künftiger Investitionen vorab steuerlich geltend zu machen. IAB und Forschungszulage sind grundsätzlich kombinierbar — aber Achtung bei Doppelförderung.

Achtung Doppelförderung: Wird eine Maschine über § 7g zu 50 % „abgeschrieben" und werden die laufenden Abschreibungen der Restsumme gleichzeitig in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einbezogen, droht eine unzulässige Doppelförderung. Die FZulG-Bemessungsgrundlage ist dann anteilig zu kürzen.

Beispielrechnung

SchrittWert
Anschaffung F&E-Maschine200.000 €
IAB nach § 7g (50 %)−100.000 €
Restbuchwert für AfA100.000 €
Anrechenbare AfA für FZulG-Bemessungsgrundlagenur auf 100.000 €
Mehr zu Sachkosten und Abschreibungen: FZulG bei Sachkosten.

Sonderfälle: Organschaft, Personengesellschaft, abweichendes Wirtschaftsjahr

Organschaft (KSt)

Bei körperschaftsteuerlicher Organschaft wird die Anlage FZ beim Organträger eingereicht, nicht bei der Organgesellschaft. Die Bemessungsgrundlage ist konsolidiert über alle Organgesellschaften zu ermitteln. Maßgeblich ist die Bescheinigungsnummer der BSFZ — pro Organgesellschaft eine separate BSFZ, aber gemeinsame Anlage FZ.

Personengesellschaft (KG, OHG, GbR)

Bei Mitunternehmerschaften wird der Anteil jedes Gesellschafters an der Forschungszulage gesondert festgestellt. In den Steuererklärungen der Gesellschafter erfolgt die Anrechnung über Anlage FE-K (Körperschaft) bzw. Anlage SO (natürliche Person). Die einheitliche Anlage FZ bleibt auf Ebene der Personengesellschaft.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Bei einem WJ ungleich Kalenderjahr (z.B. April–März) wird die Bemessungsgrundlage wirtschaftsjahrweise abgegrenzt. Personalkosten sind anteilig dem WJ zuzuordnen, in dem die Arbeit erbracht wurde — nicht dem Kalenderjahr.

FAQ: Forschungszulage in der Steuererklärung

Die Forschungszulage wird in der Anlage FZ zur Körperschaft- bzw. Einkommensteuererklärung deklariert. Pflicht-Anlage seit 2020, ELSTER-Übermittlung. Bemessungsgrundlage, Fördersatz und festzusetzende Forschungszulage werden eingetragen — die BSFZ-Bescheinigung ist als PDF anzuhängen.

Ja — als außerbilanzielle Kürzung in Zeile 87 GewSt 1A (§ 9 Nr. 7c GewStG). Wer die Kürzung vergisst, zahlt 14–17 % Gewerbesteuer auf die Zulage. Bei 500.000 € Forschungszulage wären das ~70.000–85.000 € unnötig gezahlte Steuer.

In der E-Bilanz wird die Forschungszulage in der Position „Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (Taxonomie-Position de-gaap-ci_is.netIncomeFromOrdinaryActivities.otherOperatingIncome). Eine separate Auszeichnung als Forschungszulage ist nicht zwingend, aber empfehlenswert über das Anhang-Feld „Erläuterung sonstige betriebliche Erträge".

Ja — rückwirkend bis zu 4 Jahre über § 169 AO (Festsetzungsfrist), für Wirtschaftsjahre ab 2020. Die BSFZ-Bescheinigung muss separat innerhalb der allgemeinen FZulG-Frist beantragt werden. NOVARIS prüft kostenlos, ob ein rückwirkender Antrag für Sie möglich und lohnenswert ist.

Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Einspruch nach § 347 AO einlegen. Die BSFZ-Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend — geprüft wird nur die rechnerische Richtigkeit, nicht die F&E-Qualität. Häufige Ablehnungsgründe: unklare Stundennachweise oder falsche Auftragsforschungs-Quote. NOVARIS unterstützt im Einspruchsverfahren.

Ja, indirekt: Die Zulage wird auf KSt/ESt angerechnet, bevor der Solidaritätszuschlag (5,5 %) berechnet wird. Reduziert die Zulage die KSt/ESt, sinkt automatisch auch der SolZ — Zusatznutzen rund 5,5 % auf die Zulage. Bei 500.000 € Forschungszulage rund 27.500 € SolZ-Ersparnis.

Nein. Die Forschungszulage ist keine Lieferung oder Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne und damit nicht umsatzsteuerbar. Sie taucht in der USt-Voranmeldung und Jahreserklärung nicht auf. Buchhalterisch wird die Zulage brutto ohne Umsatzsteuer-Schlüssel verbucht (Konto 2749 SKR03 / 7695 SKR04).

Warum Eigenanträge scheitern

Der FZulG-Antragsprozess ist technisch komplex und voller Fallstricke. BSFZ-Ablehnungen, fehlerhafte Kostenallokationen und versäumte Fristen kosten deutsche Unternehmen jährlich Millionen an nicht beanspruchter Förderung.

~29 %
3–6 Monate
50.000 €+

Weiter im Forschungszulage-Leitfaden

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Max Nodes
Max Nodes
Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) mit 100% Bewilligungsquote. Mehr erfahren