Anlage FZ — Pflicht-Anlage zur Steuererklärung
Die Anlage FZ ist seit Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 die offizielle Pflichtanlage zur Körperschaft- bzw. Einkommensteuererklärung, mit der die Forschungszulage geltend gemacht wird. Sie wird ausschließlich elektronisch via ELSTER übermittelt.
Felder im Detail
| Zeile | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| 1–4 | Stammdaten (Name, Steuernummer, Wirtschaftsjahr) | NOVARIS GmbH, 123/4567/8901, 01.01.–31.12.2026 |
| 10 | BSFZ-Bescheinigungsnummer | BSFZ-2026-00123 |
| 11 | Datum der BSFZ-Bescheinigung | 15.03.2026 |
| 20 | Förderfähige Eigenleistungen / Personalkosten | 800.000 € |
| 21 | Auftragsforschung (70 % anrechenbar) | 350.000 € |
| 22 | Gemeinkostenpauschale (20 % seit 2024) | 230.000 € |
| 30 | Bemessungsgrundlage gesamt (max. 12 Mio. €) | 1.380.000 € |
| 40 | Fördersatz (25 % Standard / 35 % KMU) | 35 % |
| 50 | Forschungszulage festzusetzen | 483.000 € |
ELSTER — Übermittlung & Pflichtfelder
Seit 2024 ist die Übermittlung der Anlage FZ ausschließlich elektronisch via ELSTER möglich. Hier die fünf Schritte:
- 1
Anlage FZ in ELSTER auswählen
Im ELSTER-Mein-Bereich unter „Steuererklärung → Anlagen" die Anlage FZ wählen.
- 2
BSFZ-Bescheinigung als PDF hochladen
Pflicht-Anhang. Ohne BSFZ-Bescheinigung lehnt das Finanzamt die Anlage FZ ab.
- 3
Felder gemäß Tabelle ausfüllen
Bemessungsgrundlage, Fördersatz, festzusetzende Zulage. ELSTER validiert automatisch.
- 4
E-Bilanz-Position abgleichen
Position „Sonstige betriebliche Erträge" muss konsistent zur Anlage FZ sein.
- 5
Authentifiziert übermitteln
Mit ELSTER-Zertifikat oder ELSTER-Stick. Eine bloße Bestätigungs-Mail reicht nicht.
Pflicht-Anhänge
- BSFZ-Bescheinigung (PDF, vom Bescheinigungsstellenportal)
- Stundennachweise kumuliert pro Mitarbeiter (Excel/CSV-Export)
- Auftragsforschungs-Verträge bei externer F&E im EWR
- Bei abweichender Bankverbindung: Vordruck „Bankverbindung zur Erstattung von Steuern"
Wechselwirkung mit Körperschaft-/Einkommensteuer
Die Forschungszulage ist eine echte Steuergutschrift, keine Aufwandsminderung. Sie wird auf die festgesetzte KSt/ESt angerechnet — der Überschuss wird ausgezahlt.
| Rechtsform | Steuerart | Anrechnung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| GmbH / UG | KSt 15 % + SolZ 5,5 % | Volle KSt-Anrechnung | Verlustfall: Zulage als Erstattung |
| Einzelunternehmer | ESt 14–45 % | Volle ESt-Anrechnung | KMU-Satz 35 % bei < 250 MA |
| Personengesellschaft | Anteilig je Gesellschafter | Auf Gesellschafter-Ebene | Sonderform Anlage FZ-Mitunternehmer |
Gewerbesteuer — außerbilanzielle Kürzung
Die Forschungszulage ist nach § 9 Nr. 7c GewStG nicht gewerbesteuerpflichtig. Damit das auch wirksam wird, müssen Sie die Zulage in der Gewerbesteuererklärung außerbilanziell kürzen.
Beispielrechnung — was passiert ohne Kürzung
| Position | Mit Kürzung (richtig) | Ohne Kürzung (Fehler) |
|---|---|---|
| Forschungszulage | 500.000 € | 500.000 € |
| GewSt-Bemessungsgrundlage erhöht | 0 € (gekürzt) | 500.000 € |
| Hebesatz München (490 %) | — | 3,5 % × 4,9 = 17,15 % |
| Unnötig gezahlte GewSt | 0 € | ~85.750 € |
Verlustvorträge & Mindestbesteuerung
Eine der größten Stärken der Forschungszulage: Sie erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen — Verlustvorträge bleiben vollständig erhalten.
- Keine Wechselwirkung mit der Mindestbesteuerung nach § 10d EStG (1 Mio. + 60 % vom übersteigenden Betrag)
- Auch bei kumulierten Verlusten von 5 Mio. € wird die Zulage vollständig ausgezahlt, ohne Verlustvortrag zu verbrauchen
- Besonders wertvoll für Startups: Cash bei null Steuerschuld + Verlustvortrag für künftige Gewinne bleibt unangetastet
Wechselwirkung mit § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag)
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt KMU, bis zu 50 % der Anschaffungskosten künftiger Investitionen vorab steuerlich geltend zu machen. IAB und Forschungszulage sind grundsätzlich kombinierbar — aber Achtung bei Doppelförderung.
Beispielrechnung
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Anschaffung F&E-Maschine | 200.000 € |
| IAB nach § 7g (50 %) | −100.000 € |
| Restbuchwert für AfA | 100.000 € |
| Anrechenbare AfA für FZulG-Bemessungsgrundlage | nur auf 100.000 € |
Sonderfälle: Organschaft, Personengesellschaft, abweichendes Wirtschaftsjahr
Organschaft (KSt)
Bei körperschaftsteuerlicher Organschaft wird die Anlage FZ beim Organträger eingereicht, nicht bei der Organgesellschaft. Die Bemessungsgrundlage ist konsolidiert über alle Organgesellschaften zu ermitteln. Maßgeblich ist die Bescheinigungsnummer der BSFZ — pro Organgesellschaft eine separate BSFZ, aber gemeinsame Anlage FZ.
Personengesellschaft (KG, OHG, GbR)
Bei Mitunternehmerschaften wird der Anteil jedes Gesellschafters an der Forschungszulage gesondert festgestellt. In den Steuererklärungen der Gesellschafter erfolgt die Anrechnung über Anlage FE-K (Körperschaft) bzw. Anlage SO (natürliche Person). Die einheitliche Anlage FZ bleibt auf Ebene der Personengesellschaft.
Abweichendes Wirtschaftsjahr
Bei einem WJ ungleich Kalenderjahr (z.B. April–März) wird die Bemessungsgrundlage wirtschaftsjahrweise abgegrenzt. Personalkosten sind anteilig dem WJ zuzuordnen, in dem die Arbeit erbracht wurde — nicht dem Kalenderjahr.
FAQ: Forschungszulage in der Steuererklärung
Die Forschungszulage wird in der Anlage FZ zur Körperschaft- bzw. Einkommensteuererklärung deklariert. Pflicht-Anlage seit 2020, ELSTER-Übermittlung. Bemessungsgrundlage, Fördersatz und festzusetzende Forschungszulage werden eingetragen — die BSFZ-Bescheinigung ist als PDF anzuhängen.
Ja — als außerbilanzielle Kürzung in Zeile 87 GewSt 1A (§ 9 Nr. 7c GewStG). Wer die Kürzung vergisst, zahlt 14–17 % Gewerbesteuer auf die Zulage. Bei 500.000 € Forschungszulage wären das ~70.000–85.000 € unnötig gezahlte Steuer.
In der E-Bilanz wird die Forschungszulage in der Position „Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (Taxonomie-Position de-gaap-ci_is.netIncomeFromOrdinaryActivities.otherOperatingIncome). Eine separate Auszeichnung als Forschungszulage ist nicht zwingend, aber empfehlenswert über das Anhang-Feld „Erläuterung sonstige betriebliche Erträge".
Ja — rückwirkend bis zu 4 Jahre über § 169 AO (Festsetzungsfrist), für Wirtschaftsjahre ab 2020. Die BSFZ-Bescheinigung muss separat innerhalb der allgemeinen FZulG-Frist beantragt werden. NOVARIS prüft kostenlos, ob ein rückwirkender Antrag für Sie möglich und lohnenswert ist.
Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Einspruch nach § 347 AO einlegen. Die BSFZ-Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend — geprüft wird nur die rechnerische Richtigkeit, nicht die F&E-Qualität. Häufige Ablehnungsgründe: unklare Stundennachweise oder falsche Auftragsforschungs-Quote. NOVARIS unterstützt im Einspruchsverfahren.
Ja, indirekt: Die Zulage wird auf KSt/ESt angerechnet, bevor der Solidaritätszuschlag (5,5 %) berechnet wird. Reduziert die Zulage die KSt/ESt, sinkt automatisch auch der SolZ — Zusatznutzen rund 5,5 % auf die Zulage. Bei 500.000 € Forschungszulage rund 27.500 € SolZ-Ersparnis.
Nein. Die Forschungszulage ist keine Lieferung oder Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne und damit nicht umsatzsteuerbar. Sie taucht in der USt-Voranmeldung und Jahreserklärung nicht auf. Buchhalterisch wird die Zulage brutto ohne Umsatzsteuer-Schlüssel verbucht (Konto 2749 SKR03 / 7695 SKR04).