Forschungszulage buchen: SKR03 und SKR04 als T-Konto

Die Forschungszulage ist verfahrensrechtlich eine Steuervergütung (§ 12 FZulG). Gebucht wird sie erst mit dem Festsetzungsbescheid des Finanzamts, als Forderung gegen Ertrag.

  • Forderung an sonstigen betrieblichen Ertrag, mit dem Festsetzungsbescheid
  • SKR03: Konto 1450 an 2749. SKR04: Konto 1590 an 7695
  • Keine Betriebseinnahme: Erstattung nach § 10 FZulG
Auf einen Blick

Die Zulage in der Buchhaltung

Die Zulage in der Buchhaltung — Anspruch · Forderung · ZahlungBuchung€
Anspruch · Forderung · Zahlung
Zahlen und Details
Buchungssatz bei Festsetzung: 150.000 € Forschungszulage in SKR03
1450 an 2749 · 150.000 €SKR 03SollHaben1450 Sonstige Vermögensgegenstände150.000 €2749 Sonstige betriebliche Erträge150.000 €Forderung an sonstigen betrieblichen Ertrag

Die Kontonummern und Bezeichnungen stammen aus dem Kontenrahmen, nur der Betrag ändert sich von Fall zu Fall.

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage wird als Forderung gegen das Finanzamt gebucht, sobald der Festsetzungsbescheid vorliegt: im SKR03 auf Konto 1450 gegen Konto 2749, im SKR04 auf Konto 1590 gegen Konto 7695. Die BSFZ-Bescheinigung allein reicht für die Buchung nicht, weil das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) einen hinreichend sicheren Anspruch verlangt. Steuerlich bleibt die Zulage außen vor: § 10 FZulG zahlt den Überschuss als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung aus, deshalb wird der handelsrechtliche Ertrag außerbilanziell wieder herausgerechnet.

Das Wichtigste zur Buchung

  • Konten
    SKR03: 1450/2749. SKR04: 1590/7695
  • Zeitpunkt
    Mit dem Festsetzungsbescheid, nicht mit der BSFZ-Bescheinigung
  • Rechtsnatur
    Steuervergütung nach § 12 FZulG, angerechnet nach § 10 FZulG
  • Gewerbesteuer
    Kein Gewerbeertrag, weil kein steuerpflichtiger Gewinn (§ 7 GewStG)
  • HGB vs. IFRS
    HGB: Erfassung mit dem Bescheid. IFRS (IAS 20): teils früher, bei hinreichender Sicherheit
  • Solidaritätszuschlag
    Die Zulage wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet, sie mindert die Festsetzung selbst nicht
  • Wie wird die Forschungszulage gebucht?

    Forderung an sonstigen betrieblichen Ertrag, mit dem Festsetzungsbescheid: im SKR03 auf Konto 1450 gegen Konto 2749, im SKR04 auf Konto 1590 gegen Konto 7695.

    Buchungssatz bei Festsetzung: 150.000 € Forschungszulage in SKR03

    SKR 03Festsetzung durch das Finanzamt

    Soll

    1450 Sonstige Vermögensgegenstände

    150.000 €
    an
    Haben

    2749 Sonstige betriebliche Erträge

    150.000 €

    Die Forderung steigt im Soll. Der Ertrag wird im Haben erfasst. Eine Bankbuchung folgt erst bei Zahlung; die BSFZ-Bescheinigung allein löst diesen Buchungssatz nicht aus.

    Buchungssatz nach Kontenrahmen
    KontenrahmenBuchungssatzAusweisZeitpunkt der Erfassung
    SKR03Konto 1450 an Konto 2749GuV: sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 275 HGB). Bilanz: Forderung unter sonstigen VermögensgegenständenMit dem Festsetzungsbescheid, nicht mit der BSFZ-Bescheinigung
    SKR04Konto 1590 an Konto 7695GuV: sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 275 HGB). Bilanz: Forderung unter sonstigen VermögensgegenständenMit dem Festsetzungsbescheid, nicht mit der BSFZ-Bescheinigung
    Derselbe Buchungssatz im SKR04: 150.000 € Forschungszulage

    SKR 04Festsetzung durch das Finanzamt

    Soll

    1590 Sonstige Vermögensgegenstände

    150.000 €
    an
    Haben

    7695 Sonstige betriebliche Erträge

    150.000 €

    Die Forderung steigt im Soll. Der Ertrag wird im Haben erfasst. Eine Bankbuchung folgt erst bei Zahlung; die BSFZ-Bescheinigung allein löst diesen Buchungssatz nicht aus.

    Welcher Buchungssatz gilt für die Forschungszulage?

    Der Buchungssatz — Forderung an sonstigen betrieblichen Ertrag, mit den Kontonummern nach SKR03 und SKR04 — steht in der Sektion oben. Hier: was beim Kontenrahmen zu beachten ist und was bei Auszahlung passiert.

    Beispiel: Das Finanzamt setzt 150.000 € Forschungszulage fest. Buchungssatz: Konto 1450 (SKR03) 150.000 € an Konto 2749 150.000 €.
    • Die Kontonummern folgen Ihrem bestehenden Kontenrahmen. Nutzt Ihre Buchhaltung SKR03, bleiben Sie bei SKR03; ein Wechsel wegen der Forschungszulage ist nicht nötig.
    • SKR03 nummeriert Bilanz- und Erfolgskonten nach dem Ablauf der Buchführung, SKR04 folgt der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. An der Buchungslogik ändert das nichts, nur an den Kontonummern.
    • Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört die Forschungszulage nicht zu den Betriebseinnahmen: Sie wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet und ein Überschuss erstattet (§ 10 Abs. 1 FZulG).
    Bei Auszahlung: Geht der Überschuss auf dem Bankkonto ein, buchen Sie Konto 1200 (SKR03) beziehungsweise 1800 (SKR04) an die Forderung. Die Forderung ist damit vollständig aufgelöst.

    Die erwartete Höhe der Zulage ermittelt der Rechner vorab, damit Sie den Buchungsbetrag kennen, bevor der Bescheid kommt.

    Wie wirkt die Forschungszulage in der Steuerbilanz?

    Die Forschungszulage mindert die förderfähigen Aufwendungen nicht und ist keine Betriebseinnahme im Sinn der Ertragsteuer: § 10 FZulG rechnet sie auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer an und zahlt einen Überschuss aus.

    Wirkung in Gewinnjahr, Verlustjahr und bei Organschaft
    FallWirkung
    GewinnjahrDie Forschungszulage mindert nach § 10 FZulG die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Jahres. Reicht die Steuerschuld nicht aus, wird der Überschuss ausgezahlt.
    VerlustjahrOhne festzusetzende Steuer gibt es nichts anzurechnen: die volle Forschungszulage wird als Überschuss ausgezahlt (§ 10 FZulG).
    OrganschaftDie Forschungszulage entsteht bei dem Unternehmen, das die begünstigten Aufwendungen getragen hat. Ob die Anrechnung bei diesem Unternehmen oder beim Organträger greift, hängt davon ab, wo die Körperschaftsteuer festgesetzt wird — das ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.
    Abstimmung mit der Kanzlei: Verlustjahr, Organschaft oder ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ändern nichts am Buchungssatz, aber am Zeitpunkt und an der Ebene der Anrechnung. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater, bevor der Festsetzungsbescheid vorliegt.