Warum Großunternehmen mit NOVARIS arbeiten

Im Verbund gilt eine Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € für alle verbundenen Unternehmen zusammen (§ 3 Abs. 6 FZulG). Wie viel davon ankommt, entscheidet die Struktur: welche Gesellschaften verbunden sind, wo die Entwicklung sitzt und welche Gesellschaft welchen Anteil beantragt. Wir analysieren den Beteiligungsbaum, bevor der erste Antrag geschrieben wird.

  • Struktur-Analyse über alle Gesellschaften
  • Bis 3,0 Mio. € Zulage pro Jahr im Verbund
  • Zuordnung der Grenze im Antrag (§ 5 FZulG)
Ihre ForschungszulageRechtslage ab 2026
KMU nach Anhang I AGVO
unter 250 Mitarbeitende, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Vorhaben und Jahr
Die 20-%-Pauschale gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b FZulG). Obergrenze: 12 Mio. € für Aufwendungen ab 2026, 10 Mio. € für 2024 und 2025 (§ 3 Abs. 5 FZulG).
F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)12.000.000 €
Entwicklungsaufträge an Dritte · 70 %+ 0
Gemeinkostenpauschale 20 %+ 0
Bemessungsgrundlage12.000.000 €
Fördersatz 25 %3.000.000 €
Forschungszulage pro Jahr 3.000.000 € 30 % der Personalkosten

Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)

Mit diesen Zahlen ins Erstgespräch

Das Wichtigste in Kürze

Großunternehmen arbeiten bei der Forschungszulage mit NOVARIS, weil im Konzern nicht die Förderfähigkeit das Problem ist, sondern die Struktur. Die Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € gilt für verbundene Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 6 FZulG); verbunden ist, wer beherrschenden Einfluss nach § 290 HGB ausübt. Der Fördersatz beträgt 25 %, seit 2026 auf 120 % der förderfähigen Aufwendungen, also höchstens 3,0 Mio. € Zulage pro Jahr im Verbund. NOVARIS analysiert den Beteiligungsbaum und die F&E-Aufwendungen jeder Gesellschaft, rechnet die Zuordnung der Grenze durch und liefert die BSFZ-Antragsserie samt Aufteilungsdokument nach § 5 FZulG. Wir übernehmen die Stundenaufbereitung je Gesellschaft und betreuen den Verbund bis zur Bewilligung. Max Nodes hat davor in einer Führungsposition beim größten Anbieter für Forschungszulage-Beratung in Deutschland über 90 Anträge geschrieben und 50 Unternehmen bis zur Bewilligung betreut. Honorar erfolgsbasiert.

  • 25+begleitete Mandate
  • 18,85 Mio. €beantragtes Fördervolumen
  • 25 von 25BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026)
  • 3,5 Monatebis zum BSFZ-Bescheid im Mittel

Was bekommt ein Konzern von NOVARIS?

  • Struktur-Analyse
    Wir zeichnen den Beteiligungsbaum nach § 290 HGB, ordnen jeder Gesellschaft ihre Entwicklungsvorhaben und Personalkosten zu und rechnen die Bemessungsgrundlage des Verbunds mit und ohne Deckel. Ergebnis: eine Liste je Gesellschaft mit erwarteter Bemessungsgrundlage und Zulage.
  • Zuordnung
    Die 12 Mio. € gelten für den Verbund insgesamt. Wir schlagen vor, welche Gesellschaft welchen Anteil beantragt, und dokumentieren die Aufteilung so, wie § 5 FZulG sie im Antrag verlangt.
  • Antragsserie
    Ein BSFZ-Antrag je Vorhaben und Gesellschaft, in einheitlicher Sprache und Struktur, mit der Stundenaufbereitung je Gesellschaft aus Lohnjournal und Projektdaten. Rückfragen der Bescheinigungsstelle beantworten wir, bis jede Bescheinigung vorliegt.
  • Schnittstelle Steuerabteilung
    Die Anlage FZ je Gesellschaft bereiten wir vor. Einreichung, Verrechnung und Buchung bleiben bei Ihrer Steuerabteilung oder Ihrer Kanzlei.
  • Prüfungsakte
    Ein Dokumentationsstandard für alle Gesellschaften: Stundenzuordnung je Vorhaben, Abgrenzung, Nachweise zum technischen Risiko. Konzernrevision und Betriebsprüfung lesen dieselbe Akte.
  • Vergütung
    Erfolgsbasiert. Keine Bewilligung, kein Honorar. 70 % des Honorars werden erst fällig, wenn die Zulage ausgezahlt oder verrechnet ist.
  • Wer arbeitet bei NOVARIS an Ihrer Konzernstruktur?

    Verbund-Anträge sind Teamarbeit zwischen Steuerabteilung, Entwicklung und Berater. Wir bringen die Seite mit, die beide Verfahrensstufen und die Verbundregeln aus der Praxis kennt.

    Max Nodes

    Max Nodes

    Founder & Geschäftsführer

    Herkunft

    Führungsposition beim größten Anbieter

    Max Nodes hat vor der Gründung von NOVARIS in einer Führungsposition beim größten Anbieter für Forschungszulage-Beratung in Deutschland gearbeitet. Dort hat er über 90 BSFZ-Anträge erfolgreich geschrieben und 50 Unternehmen bis zur Bewilligung betreut, darunter Großunternehmen.

    Ergebnis

    Im Schnitt 40 % mehr Förderung

    Die von ihm betreuten Unternehmen erhielten im Schnitt 40 % mehr Forschungszulage, als sie zu Beginn selbst kalkuliert hatten. Im Verbund kommt der Unterschied aus der Struktur: welche Gesellschaften zählen, wo die Stunden liegen, wie die 12 Mio. € verteilt werden.

    NOVARIS

    Seit 2026, von der Stunde bis zum Bescheid

    NOVARIS Consulting gibt es seit Anfang 2026 und macht ausschließlich Forschungszulage. Wir übernehmen die Stundenaufbereitung für jede Gesellschaft, schreiben die BSFZ-Antragsserie, bereiten die Anlagen FZ samt Aufteilung vor und betreuen den Verbund bis zur Bewilligung. Das Aufteilungsdokument nach § 5 FZulG liegt jeder Anlage FZ bei, damit alle Finanzämter denselben Schlüssel sehen.

    Welche fünf Regeln gelten nur im Verbund?

    Fünf Stellen im Gesetz, die bei einem einzelnen Unternehmen keine Rolle spielen und im Konzern über die Höhe entscheiden.

    1. Eine Grenze für alle verbundenen Unternehmen

      Die Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr gilt für verbundene Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 5 und 6 FZulG). Maßgeblich ist die Verbundenheit am Ende des Wirtschaftsjahres. Vier Töchter mit je 5 Mio. € Aufwand bekommen zusammen nicht 20 Mio. €, sondern 12 Mio. €.

      AntwortDas Screening zeigt vor dem ersten Antrag, ob der Verbund die Grenze erreicht. Wenn ja, wird die Aufteilung geplant, nicht nachträglich verhandelt.

    2. Aufteilung steht im Antrag

      § 5 FZulG verlangt im Antrag Angaben zur Aufteilung der Höchstgrenze auf die verbundenen Unternehmen. Ohne abgestimmte Aufteilung setzen die Finanzämter der Gesellschaften unabhängig voneinander fest.

      AntwortWir erstellen die Aufteilung als eigenes Dokument und übergeben sie an alle beteiligten Anlagen FZ.

    3. 25 % plus 20 % Pauschale

      Großunternehmen erhalten 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG). Seit 2026 zählen Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen (§ 3 Abs. 3b FZulG), also 25 % auf 120 %: effektiv 30 % der F&E-Personalkosten. Der KMU-Aufschlag von 10 Prozentpunkten entfällt.

      AntwortDie Rechenfälle unten zeigen den Effekt mit und ohne Deckel.

    4. Auftragsforschung im Verbund

      70 % des Entgelts für ein beauftragtes Vorhaben zählen beim Auftraggeber (§ 3 Abs. 4 FZulG), wenn der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat (§ 2 Abs. 5 FZulG). Im Konzern entscheidet die Auftragsstruktur damit, in welcher Gesellschaft die Aufwendungen landen.

      AntwortWir prüfen die bestehenden Entwicklungsverträge zwischen den Gesellschaften, bevor die Zuordnung festgelegt wird.

    5. Beihilfegrenze je Vorhaben

      Die Summe aller staatlichen Beihilfen für ein Vorhaben darf einschließlich Forschungszulage 15 Mio. € nicht überschreiten (§ 4 Abs. 3 FZulG). Große Vorhaben mit Bundes- oder EU-Förderung stoßen daran.

      AntwortFür jedes Vorhaben mit anderer Förderung führen wir die Kumulierung in der Akte mit.

    Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage im Verbund zusammen?

    Vier Gesellschaften, eine Grenze. Jede Gesellschaft bringt ihre F&E-Personalkosten plus 20 % Pauschale ein. Die Summe wird bei 12 Mio. € gekappt, und jede Gesellschaft gibt ihren Anteil im Antrag an (§ 3 Abs. 6, § 5 Abs. 2 FZulG). Beispielzahlen, keine Mandantendaten.

    Anteil der Gesellschaften an den förderfähigen Aufwendungen. Die Marke zeigt die Obergrenze von 12 Mio. €, die für den gesamten Verbund gilt.

    Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage im Verbund zusammen?
    GesellschaftF&E-Personalkosten+ 20 % PauschaleFörderfähigZugeordnetZulage 25 %
    Holding AGF&E-Personalkosten1.200.000 €+ 20 % Pauschale+ 240.000 €Förderfähig1.440.000 €Zugeordnet1.200.000 €Zulage 25 %300.000 €
    Antriebstechnik GmbHF&E-Personalkosten4.800.000 €+ 20 % Pauschale+ 960.000 €Förderfähig5.760.000 €Zugeordnet4.800.000 €Zulage 25 %1.200.000 €
    Software GmbHF&E-Personalkosten3.600.000 €+ 20 % Pauschale+ 720.000 €Förderfähig4.320.000 €Zugeordnet3.600.000 €Zulage 25 %900.000 €
    Werkstoffe GmbHF&E-Personalkosten2.400.000 €+ 20 % Pauschale+ 480.000 €Förderfähig2.880.000 €Zugeordnet2.400.000 €Zulage 25 %600.000 €
    Verbund gesamtF&E-Personalkosten12.000.000 €+ 20 % Pauschale+ 2.400.000 €Förderfähig14.400.000 €Zugeordnet12.000.000 €Zulage 25 %3.000.000 €
    Deutscher Verbund: vier Gesellschaften, eine Grenze
    Holding AGFörderfähig 1.440.000 €Antriebstechnik GmbHFörderfähig 5.760.000 €Software GmbHFörderfähig 4.320.000 €Werkstoffe GmbHFörderfähig 2.880.000 €Verbund gesamt 14.400.000 €1.440.000 € + 5.760.000 € + 4.320.000 € + 2.880.000 €Obergrenze für den gesamten Verbund 12.000.000 €Forschungszulage pro Jahr · Fördersatz 25 % = 3.000.000 €
    Mutter außerhalb der EU, Standorte in Deutschland
    Muttergesellschaft, USAKosten im Ausland: 0 %GmbH Süd, DeutschlandEigene F&E-Kosten: 100 %GmbH Nord, DeutschlandEigene F&E-Kosten: 100 %Schwesterfirma, EUAuftrag der dt. GmbH: 70 %Auftrag an Mutter, USAAußerhalb EU/EWR: 0 %Bemessungsgrundlage der deutschen GesellschaftenEigene Personalkosten + 70 % EU/EWR-Aufträge + 20 % PauschaleObergrenze 12 Mio. € für den gesamten VerbundForschungszulage 25 % an die deutschen Gesellschaften
    • förderfähig
    • anteilig förderfähig
    • nicht förderfähig

    Was zählt, wenn die Konzernmutter außerhalb der EU sitzt?

    Anspruchsberechtigt ist nur, wer in Deutschland steuerpflichtig ist (§ 1 FZulG). Kosten, die bei der Mutter im Ausland entstehen, sind deshalb nicht förderfähig. Förderfähig sind die eigenen F&E-Personalkosten der deutschen Gesellschaften und 70 % des Entgelts für Aufträge, die eine deutsche Gesellschaft an ein Unternehmen mit Geschäftsleitung in der EU oder im EWR vergibt (§ 2 Abs. 5, § 3 Abs. 4 FZulG). Ein Auftrag an die Mutter außerhalb des EWR zählt nicht. Die Grenze von 12 Mio. € gilt auch hier für den gesamten Verbund.

    Eigene Entwicklung oder Auftrag der Mutter? Vier Merkmale entscheiden.

    Beauftragt die Mutter die deutsche Gesellschaft, prüft die Finanzverwaltung vier Merkmale. Nur wenn alle vier zusammen vorliegen, ist es Auftragsforschung; anspruchsberechtigt ist dann der Auftraggeber (BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023, Rn. 65). Sitzt der außerhalb der EU und ist in Deutschland nicht steuerpflichtig, bekommt niemand die Zulage. Fehlt auch nur ein Merkmal, ist es eigenbetriebliche Forschung der deutschen Gesellschaft, und ihre Personalkosten zählen voll.

    1. 01

      Gezielter Auftrag

      Die Mutter oder ein anderes verbundenes Unternehmen beauftragt die deutsche Gesellschaft mit einer speziellen Aufgabenstellung für ein konkretes F&E-Vorhaben.

    2. 02

      Ziele und Wege von oben

      Das beauftragende Unternehmen legt die Forschungsziele und die Durchführungswege fest oder bestimmt sie wesentlich mit.

    3. 03

      Gesondertes Entgelt oder Budget

      Für das Vorhaben ist ein eigenes Entgelt oder ein festgelegtes Budget vereinbart.

    4. 04

      Keine eigene Vergabe an Dritte

      Die deutsche Gesellschaft darf ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Dritten mit Teilaufgaben beauftragen.

    Alle vier erfüllt

    Auftragsforschung. Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber. Eine Mutter ohne Steuerpflicht in Deutschland kann die Zulage nicht beantragen.

    Mindestens eines fehlt

    Eigenbetriebliche Forschung der deutschen Gesellschaft. Ihre F&E-Personalkosten zählen zu 100 %, auch wenn die Mutter die Kosten erstattet (Rn. 64 und 65).

    Wir prüfen die Verträge und Kostenumlagen zwischen Mutter und deutscher Gesellschaft, bevor der erste Antrag geschrieben wird, und zeigen, welche Gestaltung die Zulage in Deutschland sichert. Die Umsetzung erfolgt mit Ihrer Steuerabteilung.

    So analysieren wir die Struktur

    1. 01

      Beteiligungsbaum

      Verbunden ist, wer am Ende des Wirtschaftsjahres beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 bis 4 HGB ausübt: Stimmrechtsmehrheit, Recht zur Organbestellung, Beherrschungsvertrag, Zweckgesellschaft. Auch dann, wenn die Mutter im Ausland sitzt.

    2. 02

      F&E-Landkarte

      Je Gesellschaft: Vorhaben, Personalkosten der beteiligten Mitarbeitenden, Entwicklungsverträge innerhalb und außerhalb des Verbunds. Daraus die förderfähigen Aufwendungen je Gesellschaft.

    3. 03

      Simulation

      Summe gegen die 12-Mio.-Grenze. Liegt der Verbund darüber, rechnen wir Varianten: welche Gesellschaft welchen Anteil trägt, mit Blick auf Steuerschuld, Verlustlage und Auszahlung (§ 10 FZulG).

    4. 04

      Aufteilungsdokument

      Die gewählte Verteilung als ein Dokument, identisch in jeder Anlage FZ (§ 5 Abs. 2 FZulG). Alle beteiligten Finanzämter setzen denselben Schlüssel fest.

    Die Zuordnung im Beispiel ist anteilig. Das Gesetz schreibt keinen Schlüssel vor, verlangt aber, dass jede Gesellschaft die Verteilung im Antrag angibt. Ändert sich später der Bescheid einer Gesellschaft, dürfen die Bescheide der anderen angepasst werden, auch wenn sie bestandskräftig sind (§ 3 Abs. 6 FZulG).

    Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft bleibt die Organgesellschaft selbst anspruchsberechtigt. Die Zulage wird bei ihr festgesetzt und auf ihre nächste Steuerfestsetzung angerechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 Abs. 1 FZulG).

    Wie läuft ein Konzernmandat ab?

    Gleiche sechs Schritte wie bei einem einzelnen Unternehmen, aber parallel je Gesellschaft. Die Behördenzeiten stammen aus den Angaben der BSFZ und unseren Mandaten.

    1. Woche 1

      Erstgespräch

      30 Minuten mit Steuerabteilung und Entwicklungsleitung. Wir ordnen ein, welche Gesellschaften und Vorhaben in Frage kommen. Kostenlos.

      Sie + NOVARIS
    2. Woche 2 bis 5

      Portfolio-Screening

      Ein Gespräch je Vorhaben mit den Fachbereichen aller Gesellschaften. Ergebnis: Liste je Gesellschaft mit erwarteter Bemessungsgrundlage und Vorschlag zur Aufteilung.

      Fachbereiche + NOVARIS
    3. 4 bis 8 Wochen Bearbeitung

      BSFZ-Antragsserie

      Ein Antrag je Vorhaben und Gesellschaft im BSFZ-Portal, einheitlich strukturiert. Freigabe durch die jeweilige Gesellschaft.

      NOVARIS
    4. Bescheide

      Bescheinigungen

      Die BSFZ bescheinigt je Vorhaben. Damit steht die F&E-Eigenschaft fest, unabhängig von der Gesellschaft.

      BSFZ
    5. 4 bis 12 Wochen Bearbeitung

      Anlagen FZ mit Aufteilung

      Wir bereiten die Anlage FZ je Gesellschaft vor, inklusive der Aufteilung der 12 Mio. €. Ihre Steuerabteilung reicht ein.

      NOVARIS + Steuerabteilung
    6. Nächste Festsetzung

      Festsetzung je Gesellschaft

      Jedes Finanzamt setzt die Zulage seiner Gesellschaft fest und verrechnet sie mit deren nächster Steuerfestsetzung. Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 Abs. 1 FZulG).

      Finanzämter

    Vorauszahlungen einer Gesellschaft lassen sich um die erwartete Zulage kürzen, solange die Steuererklärung noch nicht abgegeben ist (§ 10 Abs. 2a FZulG).

    Wann ist NOVARIS nicht die richtige Wahl?

    Drei Fälle, in denen wir im Erstgespräch abraten.

    • Eine Gesellschaft, ein Vorhaben, eigene BSFZ-Routine

      Wenn Ihre Steuerabteilung die BSFZ-Anträge der letzten Jahre selbst geschrieben hat und sie bewilligt wurden, ändern wir daran nichts. Lesen Sie Forschungszulage selbst beantragen.

    • Reine Auftragsentwicklung für Dritte

      Wenn ein Kunde außerhalb des Verbunds das Ergebnis vorgibt und das Risiko trägt, fehlt das eigene technische Risiko. Solche Vorhaben lehnt die BSFZ ab, und wir nehmen sie nicht an.

    • Mittelständler ohne Verbundstruktur

      Dann geht es um Übersetzung und Zeit, nicht um Zuordnung. Dafür gibt es eine eigene Seite: Forschungszulage für den Mittelstand.

    Schicken Sie uns die Liste Ihrer Gesellschaften, keinen Fragebogen.

    Im Erstgespräch ordnen wir in 30 Minuten ein, welche Gesellschaften und Vorhaben in Frage kommen und ob der Verbund die Grenze erreicht. Kostenlos, ohne Verpflichtung.

    Erstgespräch vereinbaren
    Max Nodes

    Max Nodes

    Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Mehr erfahren