Warum Großunternehmen mit NOVARIS arbeiten
Im Verbund gilt eine Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € für alle verbundenen Unternehmen zusammen (§ 3 Abs. 6 FZulG). Wie viel davon ankommt, entscheidet die Struktur: welche Gesellschaften verbunden sind, wo die Entwicklung sitzt und welche Gesellschaft welchen Anteil beantragt. Wir analysieren den Beteiligungsbaum, bevor der erste Antrag geschrieben wird.
- Struktur-Analyse über alle Gesellschaften
- Bis 3,0 Mio. € Zulage pro Jahr im Verbund
- Zuordnung der Grenze im Antrag (§ 5 FZulG)
Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)
Bemessungsgrundlage begrenzt auf 12.000.000 €
Das Wichtigste in Kürze
Großunternehmen arbeiten bei der Forschungszulage mit NOVARIS, weil im Konzern nicht die Förderfähigkeit das Problem ist, sondern die Struktur. Die Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € gilt für verbundene Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 6 FZulG); verbunden ist, wer beherrschenden Einfluss nach § 290 HGB ausübt. Der Fördersatz beträgt 25 %, seit 2026 auf 120 % der förderfähigen Aufwendungen, also höchstens 3,0 Mio. € Zulage pro Jahr im Verbund. NOVARIS analysiert den Beteiligungsbaum und die F&E-Aufwendungen jeder Gesellschaft, rechnet die Zuordnung der Grenze durch und liefert die BSFZ-Antragsserie samt Aufteilungsdokument nach § 5 FZulG. Wir übernehmen die Stundenaufbereitung je Gesellschaft und betreuen den Verbund bis zur Bewilligung. Max Nodes hat davor in einer Führungsposition beim größten Anbieter für Forschungszulage-Beratung in Deutschland über 90 Anträge geschrieben und 50 Unternehmen bis zur Bewilligung betreut. Honorar erfolgsbasiert.
- 25+begleitete Mandate
- 18,85 Mio. €beantragtes Fördervolumen
- 25 von 25BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026)
- 3,5 Monatebis zum BSFZ-Bescheid im Mittel
Was bekommt ein Konzern von NOVARIS?
Wer arbeitet bei NOVARIS an Ihrer Konzernstruktur?
Verbund-Anträge sind Teamarbeit zwischen Steuerabteilung, Entwicklung und Berater. Wir bringen die Seite mit, die beide Verfahrensstufen und die Verbundregeln aus der Praxis kennt.
Max Nodes
Founder & Geschäftsführer
Führungsposition beim größten Anbieter
Max Nodes hat vor der Gründung von NOVARIS in einer Führungsposition beim größten Anbieter für Forschungszulage-Beratung in Deutschland gearbeitet. Dort hat er über 90 BSFZ-Anträge erfolgreich geschrieben und 50 Unternehmen bis zur Bewilligung betreut, darunter Großunternehmen.
Im Schnitt 40 % mehr Förderung
Die von ihm betreuten Unternehmen erhielten im Schnitt 40 % mehr Forschungszulage, als sie zu Beginn selbst kalkuliert hatten. Im Verbund kommt der Unterschied aus der Struktur: welche Gesellschaften zählen, wo die Stunden liegen, wie die 12 Mio. € verteilt werden.
Seit 2026, von der Stunde bis zum Bescheid
NOVARIS Consulting gibt es seit Anfang 2026 und macht ausschließlich Forschungszulage. Wir übernehmen die Stundenaufbereitung für jede Gesellschaft, schreiben die BSFZ-Antragsserie, bereiten die Anlagen FZ samt Aufteilung vor und betreuen den Verbund bis zur Bewilligung. Das Aufteilungsdokument nach § 5 FZulG liegt jeder Anlage FZ bei, damit alle Finanzämter denselben Schlüssel sehen.
Welche fünf Regeln gelten nur im Verbund?
Fünf Stellen im Gesetz, die bei einem einzelnen Unternehmen keine Rolle spielen und im Konzern über die Höhe entscheiden.
Eine Grenze für alle verbundenen Unternehmen
Die Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr gilt für verbundene Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 5 und 6 FZulG). Maßgeblich ist die Verbundenheit am Ende des Wirtschaftsjahres. Vier Töchter mit je 5 Mio. € Aufwand bekommen zusammen nicht 20 Mio. €, sondern 12 Mio. €.
AntwortDas Screening zeigt vor dem ersten Antrag, ob der Verbund die Grenze erreicht. Wenn ja, wird die Aufteilung geplant, nicht nachträglich verhandelt.
Aufteilung steht im Antrag
§ 5 FZulG verlangt im Antrag Angaben zur Aufteilung der Höchstgrenze auf die verbundenen Unternehmen. Ohne abgestimmte Aufteilung setzen die Finanzämter der Gesellschaften unabhängig voneinander fest.
AntwortWir erstellen die Aufteilung als eigenes Dokument und übergeben sie an alle beteiligten Anlagen FZ.
25 % plus 20 % Pauschale
Großunternehmen erhalten 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG). Seit 2026 zählen Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen (§ 3 Abs. 3b FZulG), also 25 % auf 120 %: effektiv 30 % der F&E-Personalkosten. Der KMU-Aufschlag von 10 Prozentpunkten entfällt.
AntwortDie Rechenfälle unten zeigen den Effekt mit und ohne Deckel.
Auftragsforschung im Verbund
70 % des Entgelts für ein beauftragtes Vorhaben zählen beim Auftraggeber (§ 3 Abs. 4 FZulG), wenn der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat (§ 2 Abs. 5 FZulG). Im Konzern entscheidet die Auftragsstruktur damit, in welcher Gesellschaft die Aufwendungen landen.
AntwortWir prüfen die bestehenden Entwicklungsverträge zwischen den Gesellschaften, bevor die Zuordnung festgelegt wird.
Beihilfegrenze je Vorhaben
Die Summe aller staatlichen Beihilfen für ein Vorhaben darf einschließlich Forschungszulage 15 Mio. € nicht überschreiten (§ 4 Abs. 3 FZulG). Große Vorhaben mit Bundes- oder EU-Förderung stoßen daran.
AntwortFür jedes Vorhaben mit anderer Förderung führen wir die Kumulierung in der Akte mit.
Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage im Verbund zusammen?
Vier Gesellschaften, eine Grenze. Jede Gesellschaft bringt ihre F&E-Personalkosten plus 20 % Pauschale ein. Die Summe wird bei 12 Mio. € gekappt, und jede Gesellschaft gibt ihren Anteil im Antrag an (§ 3 Abs. 6, § 5 Abs. 2 FZulG). Beispielzahlen, keine Mandantendaten.
Anteil der Gesellschaften an den förderfähigen Aufwendungen. Die Marke zeigt die Obergrenze von 12 Mio. €, die für den gesamten Verbund gilt.
| Gesellschaft | F&E-Personalkosten | + 20 % Pauschale | Förderfähig | Zugeordnet | Zulage 25 % |
|---|---|---|---|---|---|
| Holding AG | F&E-Personalkosten1.200.000 € | + 20 % Pauschale+ 240.000 € | Förderfähig1.440.000 € | Zugeordnet1.200.000 € | Zulage 25 %300.000 € |
| Antriebstechnik GmbH | F&E-Personalkosten4.800.000 € | + 20 % Pauschale+ 960.000 € | Förderfähig5.760.000 € | Zugeordnet4.800.000 € | Zulage 25 %1.200.000 € |
| Software GmbH | F&E-Personalkosten3.600.000 € | + 20 % Pauschale+ 720.000 € | Förderfähig4.320.000 € | Zugeordnet3.600.000 € | Zulage 25 %900.000 € |
| Werkstoffe GmbH | F&E-Personalkosten2.400.000 € | + 20 % Pauschale+ 480.000 € | Förderfähig2.880.000 € | Zugeordnet2.400.000 € | Zulage 25 %600.000 € |
| Verbund gesamt | F&E-Personalkosten12.000.000 € | + 20 % Pauschale+ 2.400.000 € | Förderfähig14.400.000 € | Zugeordnet12.000.000 € | Zulage 25 %3.000.000 € |
- förderfähig
- anteilig förderfähig
- nicht förderfähig
Was zählt, wenn die Konzernmutter außerhalb der EU sitzt?
Anspruchsberechtigt ist nur, wer in Deutschland steuerpflichtig ist (§ 1 FZulG). Kosten, die bei der Mutter im Ausland entstehen, sind deshalb nicht förderfähig. Förderfähig sind die eigenen F&E-Personalkosten der deutschen Gesellschaften und 70 % des Entgelts für Aufträge, die eine deutsche Gesellschaft an ein Unternehmen mit Geschäftsleitung in der EU oder im EWR vergibt (§ 2 Abs. 5, § 3 Abs. 4 FZulG). Ein Auftrag an die Mutter außerhalb des EWR zählt nicht. Die Grenze von 12 Mio. € gilt auch hier für den gesamten Verbund.
Eigene Entwicklung oder Auftrag der Mutter? Vier Merkmale entscheiden.
Beauftragt die Mutter die deutsche Gesellschaft, prüft die Finanzverwaltung vier Merkmale. Nur wenn alle vier zusammen vorliegen, ist es Auftragsforschung; anspruchsberechtigt ist dann der Auftraggeber (BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023, Rn. 65). Sitzt der außerhalb der EU und ist in Deutschland nicht steuerpflichtig, bekommt niemand die Zulage. Fehlt auch nur ein Merkmal, ist es eigenbetriebliche Forschung der deutschen Gesellschaft, und ihre Personalkosten zählen voll.
- 01
Gezielter Auftrag
Die Mutter oder ein anderes verbundenes Unternehmen beauftragt die deutsche Gesellschaft mit einer speziellen Aufgabenstellung für ein konkretes F&E-Vorhaben.
- 02
Ziele und Wege von oben
Das beauftragende Unternehmen legt die Forschungsziele und die Durchführungswege fest oder bestimmt sie wesentlich mit.
- 03
Gesondertes Entgelt oder Budget
Für das Vorhaben ist ein eigenes Entgelt oder ein festgelegtes Budget vereinbart.
- 04
Keine eigene Vergabe an Dritte
Die deutsche Gesellschaft darf ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Dritten mit Teilaufgaben beauftragen.
Auftragsforschung. Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber. Eine Mutter ohne Steuerpflicht in Deutschland kann die Zulage nicht beantragen.
Eigenbetriebliche Forschung der deutschen Gesellschaft. Ihre F&E-Personalkosten zählen zu 100 %, auch wenn die Mutter die Kosten erstattet (Rn. 64 und 65).
Wir prüfen die Verträge und Kostenumlagen zwischen Mutter und deutscher Gesellschaft, bevor der erste Antrag geschrieben wird, und zeigen, welche Gestaltung die Zulage in Deutschland sichert. Die Umsetzung erfolgt mit Ihrer Steuerabteilung.
So analysieren wir die Struktur
- 01
Beteiligungsbaum
Verbunden ist, wer am Ende des Wirtschaftsjahres beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 bis 4 HGB ausübt: Stimmrechtsmehrheit, Recht zur Organbestellung, Beherrschungsvertrag, Zweckgesellschaft. Auch dann, wenn die Mutter im Ausland sitzt.
- 02
F&E-Landkarte
Je Gesellschaft: Vorhaben, Personalkosten der beteiligten Mitarbeitenden, Entwicklungsverträge innerhalb und außerhalb des Verbunds. Daraus die förderfähigen Aufwendungen je Gesellschaft.
- 03
Simulation
Summe gegen die 12-Mio.-Grenze. Liegt der Verbund darüber, rechnen wir Varianten: welche Gesellschaft welchen Anteil trägt, mit Blick auf Steuerschuld, Verlustlage und Auszahlung (§ 10 FZulG).
- 04
Aufteilungsdokument
Die gewählte Verteilung als ein Dokument, identisch in jeder Anlage FZ (§ 5 Abs. 2 FZulG). Alle beteiligten Finanzämter setzen denselben Schlüssel fest.
Die Zuordnung im Beispiel ist anteilig. Das Gesetz schreibt keinen Schlüssel vor, verlangt aber, dass jede Gesellschaft die Verteilung im Antrag angibt. Ändert sich später der Bescheid einer Gesellschaft, dürfen die Bescheide der anderen angepasst werden, auch wenn sie bestandskräftig sind (§ 3 Abs. 6 FZulG).
Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft bleibt die Organgesellschaft selbst anspruchsberechtigt. Die Zulage wird bei ihr festgesetzt und auf ihre nächste Steuerfestsetzung angerechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 Abs. 1 FZulG).
Wie läuft ein Konzernmandat ab?
Gleiche sechs Schritte wie bei einem einzelnen Unternehmen, aber parallel je Gesellschaft. Die Behördenzeiten stammen aus den Angaben der BSFZ und unseren Mandaten.
Erstgespräch
30 Minuten mit Steuerabteilung und Entwicklungsleitung. Wir ordnen ein, welche Gesellschaften und Vorhaben in Frage kommen. Kostenlos.
Sie + NOVARISPortfolio-Screening
Ein Gespräch je Vorhaben mit den Fachbereichen aller Gesellschaften. Ergebnis: Liste je Gesellschaft mit erwarteter Bemessungsgrundlage und Vorschlag zur Aufteilung.
Fachbereiche + NOVARISBSFZ-Antragsserie
Ein Antrag je Vorhaben und Gesellschaft im BSFZ-Portal, einheitlich strukturiert. Freigabe durch die jeweilige Gesellschaft.
NOVARISBescheinigungen
Die BSFZ bescheinigt je Vorhaben. Damit steht die F&E-Eigenschaft fest, unabhängig von der Gesellschaft.
BSFZAnlagen FZ mit Aufteilung
Wir bereiten die Anlage FZ je Gesellschaft vor, inklusive der Aufteilung der 12 Mio. €. Ihre Steuerabteilung reicht ein.
NOVARIS + SteuerabteilungFestsetzung je Gesellschaft
Jedes Finanzamt setzt die Zulage seiner Gesellschaft fest und verrechnet sie mit deren nächster Steuerfestsetzung. Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 Abs. 1 FZulG).
Finanzämter
Vorauszahlungen einer Gesellschaft lassen sich um die erwartete Zulage kürzen, solange die Steuererklärung noch nicht abgegeben ist (§ 10 Abs. 2a FZulG).
Steuerabteilung allein, große Beratungsgesellschaft oder Spezialist: Was unterscheidet die drei Wege?
Alle drei Wege sind üblich. Sie unterscheiden sich darin, wer die BSFZ-Stufe technisch trägt, wer die Gesellschaften koordiniert und wie die Vergütung läuft. Keine Rangliste, keine Preise.
| Kriterium | Steuerabteilung allein | Große Beratungsgesellschaft | NOVARIS |
|---|---|---|---|
| BSFZ-Stufe (Neuheit, technisches Risiko, Systematik je Vorhaben) | teilweise Technische Beschreibung kommt aus den Fachbereichen | teilweise Je nach Team steuerlich oder technisch besetzt | erfüllt Ausschließlich Forschungszulage, 25 bewilligte BSFZ-Anträge |
| Anlage FZ und Verrechnung | erfüllt Kerngeschäft | erfüllt Kerngeschäft | teilweise Vorbereitet, Einreichung bei Ihnen |
| Zuordnung der Verbund-Grenze | teilweise Möglich, wenn alle Vorhaben bekannt sind | erfüllt Üblich | erfüllt Aus dem Screening abgeleitet, als Dokument |
| Koordination der Fachbereiche über Gesellschaften | nicht Bindet Kapazität der Steuerabteilung | teilweise Abhängig vom Mandatsumfang | erfüllt Ein Ansprechpartner je Vorhaben |
| Einheitliche Prüfungsakte für alle Gesellschaften | teilweise Je Gesellschaft unterschiedlich | teilweise Abhängig vom Mandatsumfang | erfüllt Ein Standard, Stundenzuordnung je Vorhaben |
| Vergütungsmodell | Interne Kapazität | Unterschiedlich, je nach Haus | Erfolgsbasiert, 70 % nach Auszahlung |
Eine Steuerabteilung mit BSFZ-Routine braucht uns nicht für die Anträge, allenfalls für das Screening neuer Gesellschaften. Welche Anbieter es gibt, steht ohne Rangliste im Berater-Register.
Was kommt im Verbund heraus?
Zwei Rechenfälle mit den Sätzen ab 2026, einmal unter und einmal über der Verbund-Grenze. Gerundete Beispiele, keine Mandantendaten.
Drei Gesellschaften unter der Grenze
Zusammen 6,0 Mio. € F&E-Personalkosten in bescheinigten Vorhaben plus 2,0 Mio. € Entwicklungsaufträge an ein Institut.
Die Summe bleibt unter 12 Mio. €. Jede Gesellschaft beantragt ihren Anteil, die Aufteilung ist trotzdem im Antrag anzugeben.
Vier Gesellschaften über der Grenze
Zusammen 10,5 Mio. € F&E-Personalkosten plus 1,0 Mio. € Auftragsforschung. Der Verbund überschreitet die Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € für den gesamten Verbund begrenzt. Welche Gesellschaft welchen Anteil beantragt, wird vor dem Antrag entschieden.
Der Höchstbetrag für Großunternehmen liegt damit bei 3,0 Mio. € Zulage pro Wirtschaftsjahr im Verbund. Eigene Zahlen: Forschungszulage-Rechner.
Whitepaper Forschungszulage 2026
Rechtslage, Fristen und Ablehnungsgründe zum Nachlesen.
Was prüfen Betriebsprüfung und Konzernrevision, und was sichern wir ab?
Im Konzern prüfen zwei Stellen: das Finanzamt jeder Gesellschaft und die eigene Revision. Beide brauchen dieselbe Akte.
Stundenzuordnung über Gesellschaften
Entwickler arbeiten für Vorhaben anderer Konzerngesellschaften. Das Finanzamt fragt, bei welcher Gesellschaft die Personalkosten entstanden sind und welches Vorhaben sie tragen.
AntwortEin Stundenraster je Vorhaben und Gesellschaft, das in die vorhandene Zeiterfassung passt. Verrechnungen zwischen Gesellschaften werden dokumentiert.
Aufteilung der Grenze
Überschreiten die festgesetzten Bemessungsgrundlagen der Gesellschaften zusammen 12 Mio. €, werden die Bescheide geändert, und die Anrechnung folgt dem geänderten Bescheid (§ 10 Abs. 3 FZulG).
AntwortDie Aufteilung ist ein eigenes Dokument, das jeder Anlage FZ beiliegt und in der Revision auffindbar ist.
Kumulierung mit anderer Förderung
Bundes-, Landes- und EU-Förderung desselben Vorhabens zählen gegen die 15 Mio. € Beihilfegrenze (§ 4 Abs. 3 FZulG). Wie sich die Zulage zu EU-Programmen verhält: Forschungszulage oder EU-Förderung.
AntwortJe Vorhaben führen wir eine Kumulierungsübersicht, die mit Ihrer Fördermittelstelle abgeglichen ist.
Technisches Risiko in der Akte
Die BSFZ hat es bescheinigt. Die Prüfung kann es trotzdem hinterfragen, wenn Projektberichte nur Erfolge zeigen.
AntwortVersuchsprotokolle, Revisionen und abgebrochene Ansätze werden als Nachweise abgelegt, je Vorhaben, je Gesellschaft.
Buchung der Zulage als Forderung und sonstiger betrieblicher Ertrag: Forschungszulage buchen. Verrechnung mit der Körperschaftsteuer: Forschungszulage und Körperschaftsteuer.
Häufige Fragen von Großunternehmen zur Forschungszulage
Wann ist NOVARIS nicht die richtige Wahl?
Drei Fälle, in denen wir im Erstgespräch abraten.
Eine Gesellschaft, ein Vorhaben, eigene BSFZ-Routine
Wenn Ihre Steuerabteilung die BSFZ-Anträge der letzten Jahre selbst geschrieben hat und sie bewilligt wurden, ändern wir daran nichts. Lesen Sie Forschungszulage selbst beantragen.
Reine Auftragsentwicklung für Dritte
Wenn ein Kunde außerhalb des Verbunds das Ergebnis vorgibt und das Risiko trägt, fehlt das eigene technische Risiko. Solche Vorhaben lehnt die BSFZ ab, und wir nehmen sie nicht an.
Mittelständler ohne Verbundstruktur
Dann geht es um Übersetzung und Zeit, nicht um Zuordnung. Dafür gibt es eine eigene Seite: Forschungszulage für den Mittelstand.
Schicken Sie uns die Liste Ihrer Gesellschaften, keinen Fragebogen.
Im Erstgespräch ordnen wir in 30 Minuten ein, welche Gesellschaften und Vorhaben in Frage kommen und ob der Verbund die Grenze erreicht. Kostenlos, ohne Verpflichtung.
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- Forschungszulage HöheBemessungsgrundlage, Obergrenzen, 3 Mio. € für Großunternehmen
- Auftragsforschung70 % des Entgelts, Voraussetzungen beim Auftragnehmer
- KörperschaftsteuerAnrechnung, Auszahlung, Vorauszahlungen
- Forschungszulage buchenKonten, Ertrag, Forderung
- Berater-Register11 Anbieter, nach Gruppen, ohne Rangliste
- Forschungszulage für den MittelstandÜbersetzung statt Zuordnung: die Seite für Unternehmen ohne Verbund
Max Nodes
Geschäftsführer & Gründer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Mehr erfahren