Forschungs­zulage Luft- und Raumfahrt: Entwicklung ja, Qualifikation nein

Neue Flugzeugkomponenten, Raumfahrtsysteme oder Fertigungsverfahren entwickeln? Die Forschungszulage kann Ihre Entwicklungsarbeit fördern, wenn Neuheit, technisches Risiko und systematisches Vorgehen nachweisbar sind. Prüfen Sie unten die Tätigkeiten und ihre Abgrenzung zur Routine.

  • Förderquote bis 35 %
  • OEM & Tier-Zulieferer förderfähig
  • Rückwirkend für offene Jahre
Beispiel: Satellitenmechanik

Luft- & Raumfahrt: Systeme im Zyklus prüfen

Luft- & Raumfahrt: Systeme im Zyklus prüfen

Neuer AnsatzSolarflügel, Scharnier und Temperatur gemeinsam testen

Offene FrageWie verhält sich das Gelenk über den Temperaturzyklus?

VersuchAusklappen und Wärmewechsel kombinieren

In der Luft- und Raumfahrt entscheidet der Schnitt des Vorhabens, nicht das Zulassungsprogramm.

Die Bescheinigungsstelle bewertet nicht, wie streng CS-25 oder DO-178C sind, sondern ob eine technische Frage vorab offen war und systematisch beantwortet wurde. Ein Zulieferer verliert seinen Antrag selten an der Technik, meistens daran, dass Zertifizierungsnachweis und Entwicklung im selben Vorhaben stehen.

Fördersätze, Kosten und Grenzen

Das Wichtigste zur Forschungszulage in der Luft- und Raumfahrt

  • Fördersatz
    25 % der Bemessungsgrundlage, 35 % für KMU. Bei Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 erhöht eine 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 3b FZulG); die Obergrenze von 12 Mio. € bleibt bestehen (§ 3 Abs. 5 FZulG).
  • Förderfähig
    Neuartige Antriebs-, Struktur- und Avionikkonzepte, Qualifikationsversuche und Versuchsträger. Entscheidend ist nicht das Zulassungsprogramm, sondern ob Neuheit, Technisches Risiko und Systematik nachweisbar sind.
  • Was zählt
    Das Arbeitgeberbrutto von Struktur-, Antriebs- und Avionikingenieuren für die Stunden im Vorhaben. Seit 2024 zusätzlich die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter, die ausschließlich dem Vorhaben dienen, etwa ein Prüfstand oder ein Versuchsträger. Material für den Versuchsträger selbst ist nicht förderfähig.
  • Obergrenze
    Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr, maximale Forschungszulage 4,2 Mio. €.
  • Auftragsforschung
    70 % der Kosten vergebener Entwicklungsaufträge sind ansetzbar (§ 3 Abs. 4 FZulG): Windkanaltests, Prüfinstitute, DLR-Kooperationen, externe Zertifizierungslabore.
  • Rückwirkend
    Anträge für abgeschlossene Wirtschaftsjahre ab 2022 sind möglich, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Jahres offen ist; für 2020 und 2021 ist sie abgelaufen (§ 12 FZulG i. V. m. § 169 AO). Vorhaben mit Beginn vor dem 01.01.2026 erhalten keine Gemeinkostenpauschale.
  • Welche Tätigkeiten in der Luft- und Raumfahrt sind förderfähig?

    Die Branche entscheidet nicht über die Förderfähigkeit. Die Bescheinigungsstelle prüft jedes Vorhaben gegen drei Kriterien: Neuheit, Technisches Risiko, Systematik. Fällt eines aus, fällt der Antrag. Unten stehen die Tätigkeiten, die uns bei Luft- und Raumfahrtunternehmen und ihren Zulieferern am häufigsten begegnen, mit dem Befund, den wir dazu erwarten.

    Abgrenzung: Die Förderfähigkeit hängt vom konkreten Vorhaben ab.

    Struktur & Leichtbau

    • Neuartige Faserverbundstruktur mit unbekanntem Schadenstoleranz- und ErmüdungsverhaltenFörderfähig

      Förderfähig. Neuheit: Kein am Markt verfügbares Laminat- oder Sandwichkonzept erreicht das geforderte Verhältnis aus Gewicht, Steifigkeit und Resttragfähigkeit bei Ihrer Lastvorgabe. Technisches Risiko: Ob Delaminationswachstum, Restfestigkeit nach Schlag und Ermüdungsverhalten im Zielbereich liegen, steht vor Simulation und Versuchsträger nicht fest. Systematik: Lagenaufbau, FEM, Versuchsträger, Ermüdungsprüfung, Iteration, belegt durch Berechnungsberichte und Prüfprotokolle.

    • Gewichtsoptimierung einer bestehenden Struktur durch BauteilausdünnungAbgrenzung

      Abgrenzung. Routine, solange die Auslegungsregeln übertragbar sind. Förderfähig wird es, wenn Resttragfähigkeit oder Schadenstoleranz bei der neuen Wandstärke nachweislich nicht mehr durch bekannte Nachweisverfahren gedeckt sind und neu erarbeitet werden müssen.

    • Ersatz eines Metall- durch ein Faserverbundbauteil in bekannter GeometrieAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig ist der Teil, für den keine gesicherte Auslegung existiert, etwa neue Krafteinleitungspunkte oder Anschlussdetails. Nicht förderfähig ist die reine Werkstoffsubstitution nach Bibliothekswerten.

    • Fertigungszeichnung und Laminierplan nach Lastenheft für ein bekanntes BauteilNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Schnittstellen, Lagenaufbau, Aushärtezyklus: Das Ergebnis ist vor Beginn bekannt, das Vorgehen dokumentiert. Aufwand ist kein Kriterium des FZulG.

    Antrieb & Triebwerk

    • Neues Verbrennungs- oder Kühlungskonzept für heiße TriebwerkskomponentenFörderfähig

      Förderfähig. Wer ein Kühlkonzept entwirft, weil Standardlösungen die geforderte Bauteiltemperatur oder Lebensdauer nicht erreichen, muss zwangsläufig begründen, warum. Damit ist der Stand der Technik benannt. Halten Sie die verworfenen Konzepte und ihre Messwerte fest, das ist später der tragende Nachweis.

    • Hybrid- oder elektrischer Antrieb mit unbekanntem Systemverhalten unter FlugbedingungenFörderfähig

      Förderfähig. Ob Leistungsdichte, Wärmehaushalt und Ausfallverhalten des Antriebsstrangs unter realen Flugprofilen im Zielbereich liegen, ist vorab offen. Prüfstandsreihen, die diese Größen über Iterationen zeigen, sind hier Systematik und technisches Risiko in einem.

    • Anpassung eines bestehenden Triebwerks an ein neues FlugzeugmusterAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn das Zusammenspiel von Triebwerk, Einlauf und Zelle strukturell oder thermisch ungeklärt ist und im Versuch erarbeitet wird. Routine, wenn Hersteller-Interface-Kontrolldokument und Musterzulassung des Triebwerks den Weg vorgeben.

    • Serienintegration eines zertifizierten Triebwerks nach HerstellervorgabeNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Vorgesehener Einbau nach Instandhaltungsanweisung und Installationshandbuch. Erst wenn das Zusammenspiel nachweislich vom dokumentierten Fall abweicht, liegt eine offene technische Frage vor.

    Avionik, Sensorik & Regelung

    • Eigene Regelstrategie für aktive Böenlastreduktion oder FlugsteuerungFörderfähig

      Förderfähig. Wer eine Regelung entwirft, weil Standardregler die geforderte Lastreduktion oder Bahntreue nicht erreichen, muss begründen, warum. Halten Sie die verworfenen Reglerstrukturen und ihre Messreihen fest, das ist später der tragende Nachweis.

    • Sensorfusion für ein neues Structural-Health-Monitoring-KonzeptFörderfähig

      Förderfähig. Ob verteilte Fasersensorik oder Beschleunigungssignale die geforderte Aussage über den Strukturzustand überhaupt tragen, ist vorab offen. Messreihen, die Signalqualität und Modellgüte über Iterationen zeigen, sind Systematik und technisches Risiko in einem.

    • Portierung einer bestehenden Avioniksoftware auf neue HardwareAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn das Echtzeitverhalten auf der neuen Plattform vorab ungeklärt ist und im Versuch erarbeitet wird. Routine, wenn Compiler, Zeitscheiben und Schnittstellen nach Herstellerangabe portiert werden.

    • Parametrierung zertifizierter Flugsteuerungssoftware nach SpezifikationNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Vorgesehener Gebrauch der freigegebenen Plattform. Erst wenn die Plattform die Anforderung nachweislich nicht abbildet und ein eigenes Verfahren daneben entsteht, liegt eine offene technische Frage vor.

    Test, Qualifikation & Zulassung

    • Qualifikationsversuch zur Klärung einer vor der Zulassung offenen technischen FrageFörderfähig

      Förderfähig. Ein Versuch, der zeigt, ob ein Bauteil eine geforderte Grenzlast, Temperatur oder Lebensdauer überhaupt erreicht, ist Erkenntnisgewinn. Messplan und Abbruchkriterien vorab dokumentiert, ist das der klarste Fall in dieser Gruppe.

    • Windkanal- oder Bodenschwingversuch zur Absicherung eines GrenzfallsAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig ist der Anteil, in dem das Verhalten am Rand des Einsatzbereichs vorab nicht bekannt war. Reine Bestätigungsversuche innerhalb bereits abgesicherter Grenzen sind Nachweisführung, kein Erkenntnisgewinn.

    • EASA-Zertifizierungsdokumentation und Nachweisführung nach CS-25 ohne offene technische FrageNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Reine Compliance-Nachweisführung für die Zulassungsbehörde, bei der das technische Ergebnis bereits feststeht. Die dabei entstehenden Prüfprotokolle können aber als Nachweis für ein förderfähiges Vorhaben dienen, wenn sie Iterationen und keine reine Bestätigung zeigen.

    • Wiederholungsprüfung nach etabliertem Prüfplan zur ChargenfreigabeNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch aufwendige Serienprüfung bleibt Qualitätssicherung. Der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Zulieferer, Raumfahrt & Digitalisierung

    • Physikbasiertes Zustandsmodell oder digitaler Zwilling eines Flugzeug- oder SatellitensystemsFörderfähig

      Förderfähig. Ob ein reduziertes Modell das dynamische oder thermische Verhalten des Systems mit ausreichender Genauigkeit vorhersagt, ist vorab offen. Die Gegenüberstellung von Modell und Messung über mehrere Iterationen ist der Nachweis.

    • Tier-1- oder Tier-2-Entwicklung einer Komponente für einen OEM oder ein RaumfahrtprogrammAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn der Zulieferer selbst das technische Risiko trägt und ein Teil der Entwicklung vorab offen war. Reine Fertigung nach OEM-Zeichnung, bei der das Entwicklungsrisiko beim Auftraggeber liegt, ist es nicht.

    • Integration von PLM- oder MES-Standardsoftware in der FertigungNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch anspruchsvolle Integrationsarbeit bleibt Integration. Die Werkzeuge sind für genau diesen Zweck gebaut, der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Was regelmäßig abgelehnt wird

    • Lohnfertigung und Zulieferung ohne eigenes EntwicklungsrisikoNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Wer nach fremder Zeichnung fertigt, trägt kein technisches Risiko. Anders liegt der Fall, wenn der Zulieferer die Komponente selbst entwickelt und für ihr Verhalten einsteht.

    • Wartung, Reparatur und Überholung nach zugelassenen Verfahren (MRO)Nicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Arbeiten nach freigegebenem Instandhaltungshandbuch sind Instandhaltung, keine Entwicklung. Das Ergebnis steht vorher fest, das Verfahren ist zugelassen.

    • Ersatzteil- und Änderungspflege für bereits zertifizierte BaugruppenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Das Ergebnis steht vorher fest: derselbe Funktionsumfang in freigegebener Form. Wird von Beratern gelegentlich mit eingereicht und zieht dann das ganze Vorhaben in die Prüfung.

    Ihr Vorhaben steht nicht dabei oder liegt zwischen zwei Zeilen? Das ist der Normalfall, die Abgrenzung entscheidet sich am konkreten Sachverhalt, nicht an der Überschrift. Schildern Sie uns das Vorhaben, wir sagen Ihnen, wo es steht.

    Wie wird aus Ihrer Dokumentation ein Antrag?

    Ihr Versuchsfeld und Ihre Qualifikationsdokumentation dokumentieren bereits alles, was die Bescheinigungsstelle sehen will, nur in einer anderen Sprache. Hier ist derselbe Sachverhalt in vier Registern, vom Prüfstandsprotokoll bis zum Antragssatz.

    Im Versuchsfeld — Was ohnehin geschrieben wird
    Tragflügel TF-19, Böenlastversuch Reihe 2
    Lastreduktion 8 % bei voller Flatterreserve
      // Ziel −15 %, Regler zu vorsichtig
    
    - FBG-Fasern Holm ..... 3 Segmente
    - Aktorik Hinterkante . Rev. B
    - Messreihe 3 ......... 17 % / Flatter ok
    Im Gespräch — Was das Team dazu sagt
    „Der Regler war beim ersten Durchgang zu aggressiv, wir haben die Flatterreserve verloren. Dann haben wir die Verstärkung zurückgenommen, kamen aber nur auf acht Prozent. Erst mit der dritten Reglerversion und den Dehnungsfasern im Holm waren wir bei siebzehn Prozent, und die Reserve stand noch.“

    Fachlich vollständig und als Antragstext wertlos. Es fehlt jeder Bezug zum Stand der Technik und zur Messgröße.

    Bei der BSFZ — Was tatsächlich geprüft wird
    • Neuheit
    • Technisches Risiko
    • Systematik

    Zu jedem der drei Kriterien muss der Antrag eine prüfbare Aussage enthalten. Beschrieben wird der Erkenntnisgewinn auf dem Weg zum fertigen Flügel.

    Im Antrag — Was wir daraus formulieren

    „Für eine lastadaptive Hinterkante mit faseroptischer Strukturüberwachung lag kein Regelkonzept vor, das die Böenlast am Flügel um mindestens 15 % reduziert, ohne die geforderte Flatterreserve zu unterschreiten. Ob sich aus den Dehnungssignalen der Sensorfasern eine stabile Aktoransteuerung ableiten lässt, war vorab nicht bestimmbar. Das Vorhaben ermittelte dies in drei Messreihen im Windkanal und am Bodenschwingversuch gegen eine definierte Zielmarke.“

    Das ist die Arbeit. Derselbe Sachverhalt, vier Formulierungen und nur eine davon ist ein Antrag. Diese Übersetzung ist unsere eigentliche Leistung: aus dem, was Ihr Versuchsfeld ohnehin produziert, die Aussage zu bauen, die die Bescheinigungsstelle prüfen kann.

    Woran scheitern Anträge in der Luft- und Raumfahrt?

    Abgelehnte Vorhaben aus der Luft- und Raumfahrt scheitern selten an ihrer Technik. Sie scheitern an fünf wiederkehrenden Mustern, und die sehen wir bei Eigenanträgen genauso wie bei extern begleiteten.

    Der Stand der Technik fehlt

    Der Antrag beschreibt, was gebaut wurde, nicht, warum es mit dem Verfügbaren nicht ging. Ohne benannte Wettbewerbslösungen, Normen oder qualifizierte Bauteile kann die Bescheinigungsstelle keine Neuheit feststellen. Das ist in unseren Mandaten der häufigste Grund.

    So machen wir es. Wir benennen konkret die Konzepte, Werkstoffe und Verfahren, die geprüft und verworfen wurden, jeweils mit der technischen Eigenschaft, an der sie scheitern.
    Zertifizierungsnachweis wird als Entwicklung eingereicht

    Ein Antrag, der „die EASA-Zertifizierung“ als Vorhaben beschreibt, zwingt die Bescheinigungsstelle, Compliance-Nachweis und Entwicklung gemeinsam zu bewerten. Die reine Dokumentationsarbeit zieht das ganze Vorhaben herunter, selbst wenn ein Teil davon echte Qualifikationsversuche enthält.

    So machen wir es. Wir schneiden das Vorhaben auf die Qualifikationsversuche zu, die eine vorab offene Frage klären, und trennen Compliance-Dokumentation und Musterzulassung sauber ab.
    Projektrisiko statt technisches Risiko

    Liefertermin, Programmkosten und Lieferantenverfügbarkeit sind keine technischen Risiken. Wer so argumentiert, beschreibt ein Managementproblem und bekommt es als solches beschieden.

    So machen wir es. Wir formulieren das Risiko als offene technische Frage: welche Eigenschaft des Systems war vor Beginn nicht vorhersagbar, und woran genau wäre das Vorhaben gescheitert.
    Der Versuchsträger wird als Produkt beschrieben

    Der Antrag liest sich wie ein Datenblatt: Schub, Gewicht, Reichweite. Die Bescheinigungsstelle sucht aber den Weg dorthin, die Versuche, die nicht funktioniert haben, und die Messung, die den Unterschied belegt.

    So machen wir es. Wir leiten die Systematik aus Ihren eigenen Artefakten ab: Auslegung im Berechnungsbericht, Versuch im Prüfprotokoll, Entscheidung im Änderungsantrag.
    Kostenseite und Sachverhalt passen nicht zusammen

    Die BSFZ bescheinigt das Vorhaben, das Finanzamt prüft die Kosten. Wer Personalkosten ansetzt, die bereits über ein ESA- oder EU-Förderprogramm vergütet wurden, oder Stunden, die der Vorhabenbeschreibung widersprechen, verliert im zweiten Schritt, nach bereits erteilter Bescheinigung.

    So machen wir es. Wir führen Vorhabenbeschreibung, Zeiterfassung und Antrag auf Forschungszulage von Anfang an gegen dieselbe Abgrenzung, inklusive Prüfung auf Doppelförderung bei internationalen Programmen.

    Liegt bei Ihnen bereits eine Ablehnung vor, ist der erste Schritt die Analyse des Bescheids: welcher der fünf Punkte trägt die Entscheidung. Davon hängt ab, ob Widerspruch oder Neuantrag der richtige Weg ist.

    Welche weiteren Branchen nutzen die Forschungszulage?

    Die Branche entscheidet nie über die Förderfähigkeit, § 2 FZulG tut das. Diese Seiten zeigen dieselben drei Kriterien an den Tätigkeiten des jeweiligen Fachs.

    Schicken Sie uns ein Prüfprotokoll, keinen Fragebogen

    Im Erstgespräch reden wir über Ihr Vorhaben, nicht über Ihr Zulassungsprogramm. Nach dreißig Minuten wissen Sie, welcher Teil Ihrer Entwicklung förderfähig ist, in welcher Größenordnung, und ob sich ein rückwirkender Antrag lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos; 30 % des Honorars werden mit dem BSFZ-Bescheid fällig, 70 % erst nach der Auszahlung.

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    Max Nodes

    Max Nodes

    Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes