Forschungszulage: Sind Sie förderfähig?
Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf bis zu 4,2 Mio. EUR steuerliche Forschungsförderung hat.
Förderfähigkeit in 7 Fragen prüfen
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um eine erste Einschätzung zu Ihrem Förderanspruch zu erhalten.
Voraussetzungen für die Forschungszulage im Detail
Rechtliche Anspruchsvoraussetzungen (§ 1 FZulG)
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) steht grundsätzlich allen Unternehmen offen, die in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind. Das bedeutet: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und sogar Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen mit deutschen Betriebsstätten können die Forschungszulage beantragen. Die Rechtsform spielt keine Rolle, ebenso wenig die Unternehmensgröße oder die Branche. Entscheidend ist allein, dass das Unternehmen eigene oder in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach § 2 FZulG durchführt und in Deutschland steuerpflichtig ist.
Auch Unternehmen, die aktuell keine Gewinne erzielen, profitieren von der Forschungszulage. Da die Zulage direkt mit der Steuerschuld verrechnet wird und bei einem Überschuss als Erstattung ausgezahlt wird, erhalten auch Startups und Unternehmen in der Wachstumsphase eine unmittelbare Liquiditätsverbesserung. Dies macht das FZulG zu einem der attraktivsten Förderinstrumente für forschende Unternehmen in Deutschland.
Was zählt als Forschung und Entwicklung? (§ 2 FZulG)
Das FZulG definiert förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Anlehnung an das Frascati-Handbuch der OECD. Förderfähig sind Vorhaben, die auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen und eines der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie stellen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung dar. Dabei muss ein Vorhaben systematisch, planmäßig und nachvollziehbar durchgeführt werden. Es muss zudem eine technische Unsicherheit bestehen, die nicht durch bloße Anwendung vorhandenen Wissens gelöst werden kann.
Konkrete Beispiele für förderfähige Projekte sind die Entwicklung neuartiger Softwarealgorithmen, die Erforschung neuer Werkstoffe, die Konstruktion innovativer Maschinenkomponenten, die Entwicklung neuer pharmazeutischer Wirkstoffe oder die Erprobung umweltfreundlicher Produktionsverfahren. Auch Projekte, bei denen bestehende Produkte oder Verfahren wesentlich verbessert werden, können förderfähig sein, sofern dabei technische Herausforderungen zu überwinden sind.
Die drei F&E-Kategorien erklärt
Grundlagenforschung
Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuen Wissens — ohne vorbestimmte kommerzielle Anwendung.
Industrielle Forschung
Planmäßige Forschung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Experimentelle Entwicklung
Nutzen vorhandener Erkenntnisse zur Herstellung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte.
Was zählt NICHT als förderfähige F&E?
Nicht jede technische Tätigkeit qualifiziert sich automatisch als F&E im Sinne des FZulG:
Die Abgrenzung zwischen förderfähiger experimenteller Entwicklung und Routinetätigkeit ist in der Praxis oft die größte Herausforderung. Hier unterstützt NOVARIS Consulting Sie mit fundierter Expertise, um Ihre Projekte korrekt zu klassifizieren und die Förderfähigkeit überzeugend darzustellen.
Sonderfälle: Partnerschaften, Startups & Tochtergesellschaften
Auch Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können die Forschungszulage beantragen. In diesem Fall wird die Zulage anteilig den Gesellschaftern zugerechnet, die sie in ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Bei verbundenen Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts gilt die maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. EUR kumuliert für alle verbundenen Unternehmen gemeinsam. Startups profitieren besonders: Da die Forschungszulage auch bei fehlendem Gewinn als Steuererstattung ausgezahlt wird, verbessert sie die Liquidität in der oft kapitalintensiven Gründungsphase unmittelbar. Deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sind ebenfalls anspruchsberechtigt, sofern sie eigenständig steuerpflichtig sind und die F&E-Tätigkeiten in Deutschland durchgeführt oder von dort aus beauftragt werden.
So maximieren Sie Ihre Förderung
Projekte identifizieren
Viele Unternehmen unterschätzen ihre F&E-Potenziale. Eine systematische Analyse durch NOVARIS deckt regelmäßig 30-50 % mehr förderfähige Projekte auf.
+20 % Gemeinkosten nutzen
Pauschaler Gemeinkostenzuschlag auf Personalkosten — für Räumlichkeiten, Equipment, Software-Lizenzen. Erhöht die Bemessungsgrundlage direkt.
Rückwirkend ab 2020
Noch offene Steuerjahre nutzen! Bei 10 F&E-Mitarbeitern kann die rückwirkende Förderung schnell sechsstellig werden.
Zeiterfassung sichern
Rechtskonform dokumentieren — fehlerhafte Zeiterfassung gefährdet den gesamten Antrag. NOVARIS unterstützt bei der Einrichtung.
Möchten Sie Ihr konkretes Förderpotenzial berechnen? Nutzen Sie unseren interaktiven Forschungszulage-Rechner, um in 30 Sekunden eine erste Schätzung Ihrer Förderhöhe zu erhalten.
Förderfähige F&E-Projekte nach Branche
Unsicher, ob Ihre Projekte förderfähig sind? Hier finden Sie typische Beispiele förderfähiger Vorhaben — sortiert nach den häufigsten Branchen.
Software & IT
Softwareentwicklung ist förderfähig, wenn sie auf technische Neuheit abzielt. Förderfähige Beispiele:
- ✓ Entwicklung neuartiger KI/ML-Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- ✓ Aufbau einer neuen Plattformarchitektur mit unbekannten Skalierungsanforderungen
- ✓ Entwicklung von Echtzeit-Datenverarbeitungssystemen mit neuartigen Ansätzen
- ✗ Anpassung bestehender Software an Kundenanforderungen (Routine)
Maschinenbau & Fertigung
Im Maschinenbau zählen besonders Entwicklungen, bei denen bestehende Konstruktionsprinzipien nicht ausreichen:
- ✓ Entwicklung neuer Fertigungsverfahren (z. B. additives Manufacturing für Metallteile)
- ✓ Konstruktion von Maschinen mit neuartigen Wirkprinzipien
- ✓ Prototypenbau und Testserien für innovative Baugruppen
- ✗ Standardmäßige Anpassung an Kundenwünsche (größer, kleiner, andere Farbe)
Pharma, Medizintechnik & Life Sciences
Besonders forschungsintensive Branchen mit hohem Förderpotenzial:
- ✓ Wirkstoffforschung und präklinische Studien
- ✓ Entwicklung neuartiger Medizinprodukte (Klasse II/III)
- ✓ Entwicklung neuer Diagnostikverfahren
- ✗ Routinemäßige klinische Prüfungen nach etablierten Protokollen
Energie, Bau & Cleantech
Die Energiewende treibt intensive F&E-Aktivitäten:
- ✓ Entwicklung neuartiger Energiespeichersysteme oder Wärmepumpen
- ✓ Neue Baustoffe oder Fertigungsmethoden für nachhaltiges Bauen
- ✓ Erforschung von Recyclingverfahren für neue Materialströme
- ✗ Installation bekannter Technologien (z. B. Standard-PV-Anlage)
Fragen zur Förderfähigkeit
Weiterführende Inhalte zur Forschungszulage
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren spezialisierten Ressourcen:
Quellen & gesetzliche Grundlagen
Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .
- § 4 Abs. 3 FZulG (Forschungszulagengesetz)
- § 9 Nr. 7c GewStG (Gewerbesteuer-Kürzung)
- § 169 AO (Festsetzungsfrist)
- BMF-Schreiben FZulG-Anwendung 11.11.2024
- BSFZ-Bescheinigungsstelle
- Wachstumschancengesetz BGBl. I 2024 Nr. 108
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.