Forschungszulage und Körperschaftsteuer: so funktioniert die Verrechnung

Die Forschungszulage wird auf die festgesetzte Körperschaftsteuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, zahlt das Finanzamt den Rest als Erstattung aus, auch in Verlustjahren (§ 10 FZulG).

  • Anrechnung auf die festgesetzte Körperschaftsteuer, Überschuss wird ausgezahlt
  • Verlustjahre erhalten die volle Zulage
  • Gewerbesteuer bleibt unberührt
Anrechnung und Auszahlung§ 10 FZulG
Forschungszulage150.000 €
Auf die Steuer angerechnet− 80.000 €
Wird ausgezahlt70.000 €
Auszahlung auf Ihr Konto 70.000 € 80.000 € davon mit der Steuer verrechnet

Die Zulage wird zuerst auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Was danach bleibt, zahlt das Finanzamt aus (§ 10 FZulG).

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Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage wird nach § 10 FZulG zunächst mit der festgesetzten Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, zahlt das Finanzamt den Überschuss als Erstattung aus, unabhängig von der Gewinnsituation des Unternehmens. Verlustjahre erhalten die volle Zulage. Der Antrag auf Forschungszulage wird elektronisch über ELSTER beim Finanzamt eingereicht; Gewerbesteuer fällt auf die Zulage nicht an.

Das Wichtigste zur Verrechnung

  • Rechtsgrundlage
    § 10 FZulG: Anrechnung auf die festgesetzte Körperschaftsteuer
  • Überschuss
    wird als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt, auch bei Verlust
  • Gewerbesteuer
    bleibt unberührt, weil die Zulage den steuerlichen Gewinn nicht erhöht (BMF-Schreiben vom 07.02.2023)
  • Einreichung
    Antrag auf Forschungszulage elektronisch über ELSTER, getrennt von der Steuererklärung möglich
  • Personengesellschaften
    Verteilung nach Gewinnschlüssel, Verrechnung mit der Einkommensteuer der Gesellschafter
  • Wie wirkt die Forschungszulage in der Körperschaftsteuer?

    Die Forschungszulage mindert die Körperschaftsteuer direkt und fließt auch dann, wenn die GmbH keinen Gewinn macht.

    Die Zulage wird im eigenständigen Forschungszulagenbescheid festgesetzt und vollständig auf die nächste erstmalige Festsetzung der Körperschaftsteuer angerechnet (§ 10 FZulG). Übersteigt sie die Steuerschuld, zahlt das Finanzamt den Überschuss als Erstattung aus.

    1. Festsetzung

      Das Finanzamt setzt die Forschungszulage in einem eigenständigen Forschungszulagenbescheid fest.

    2. Anrechnung

      Die Zulage wird vollständig auf die nächste erstmalige Festsetzung der Körperschaftsteuer angerechnet (§ 10 FZulG).

    3. Erstattung

      Ein Überschuss über die Steuerschuld hinaus wird als Erstattung ausgezahlt.

    Auch im Verlustjahr fließt Geld: Die Zulage wird zuerst angerechnet, und was über der festgesetzten Steuer liegt, zahlt das Finanzamt als Erstattung aus (§ 10 FZulG). Sie ist damit keine Steuerermäßigung, die einen Gewinn voraussetzt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über Steuervergütungen entsprechend, ausgenommen § 163 AO (§ 12 FZulG).

    Wie verrechnet das Finanzamt die Forschungszulage mit der Körperschaftsteuer?

    Die Zulage wird zuerst gegen die Steuerschuld der nächsten erstmaligen Festsetzung angerechnet, der Rest fließt als Erstattung.

    Das Finanzamt setzt die Forschungszulage als eigenständigen Bescheid fest und rechnet sie bei der nächsten erstmaligen Festsetzung auf die Körperschaftsteuer an (§ 10 FZulG). Ist die Zulage höher als die Steuerschuld, wird der übersteigende Betrag als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

    Drei Beispiele: Verrechnung und Erstattung
    SzenarioKörperschaftsteuerForschungszulageErgebnis
    Teilverrechnung200.000 €150.000 €50.000 € Restschuld
    Vollverrechnung mit Erstattung80.000 €150.000 €70.000 € Erstattung
    Keine Steuerschuld0 €150.000 €150.000 € Erstattung
    Verlustjahre: Ohne Steuerschuld zahlt das Finanzamt die gesamte Forschungszulage aus. Der Anspruch besteht unabhängig vom Gewinn des Unternehmens.
    Buchung im Beispiel: 150.000 € Forderung gegen das Finanzamt
    SKR 04SollHaben1590 Sonstige Vermögensgegenstände150.000 €7695 Sonstige betriebliche Erträge150.000 €Die Forderung wird ausgebucht, sobald das Finanzamt die Zulage verrechnet oder auszahlt.

    Wie erscheint die Zulage im Jahresabschluss?

    Bis zur Festsetzung steht die Zulage als Forderung gegen das Finanzamt in der Bilanz.

    Im Beispiel dieser Seite bucht die GmbH 150.000 € als Forderung gegen das Finanzamt (SKR 04). Sobald das Finanzamt verrechnet oder auszahlt, wird die Forderung ausgebucht. Kontenrahmen, Buchungssätze und der richtige Zeitpunkt der Aktivierung stehen auf Forschungszulage buchen.