Forschungszulage vs. ZIM: welche Förderung passt wann?

Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch ohne Antragswettbewerb, offen für jede Unternehmensgröße. ZIM ist ein wettbewerblicher Zuschuss nur für KMU und Mittelstand, mit Bewilligungsentscheidung vor Projektstart. Beide lassen sich kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.

  • Forschungszulage: Rechtsanspruch, 25 %, für KMU 35 %, kein Wettbewerb (§ 4 Abs. 1 FZulG)
  • ZIM: wettbewerblicher Zuschuss bis zu 45 %, nur für Unternehmen bis 499 Mitarbeiter
  • Kombination möglich, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG)
Auf einen Blick

Zwei Wege zur Forschungsförderung

Zwei Wege zur Forschungsförderung — Forschungszulage und ZIMFZulGZIM
Forschungszulage und ZIM
Zahlen und Details
Rechtsanspruch statt Bewilligungsentscheidung
ForschungszulageZIMRechtsanspruchJa, kein WettbewerbNein, GutachterprüfungAntragszeitpunktRückwirkend 4 JahreNur vor ProjektstartFörderquote25 %, KMU 35 %Bis zu 45 %AuszahlungSteueranrechnungZuschuss n. BewilligungKombinierbarkeitJa, kombinierbarJa, kombinierbarkein Wettbewerbsrisiko

ZIM kann trotz förderfähigem Projekt abgelehnt werden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage passt zu laufender oder abgeschlossener Forschung, unabhängig von der Unternehmensgröße: ein Rechtsanspruch nach dem FZulG, ohne Antragswettbewerb, rückwirkend bis zu vier Jahre. ZIM passt zu einem noch nicht begonnenen Projekt, wenn die höhere Förderquote von bis zu 45 % (Kooperation bis 55 %) entscheidet, aber nur bis 499 Mitarbeiter. Der Fördersatz der Forschungszulage liegt bei 25 %, für KMU bei 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG), auf höchstens 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr (§ 3 Abs. 5 FZulG). Beide Programme lassen sich kombinieren, solange dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG).

Welche zehn Kriterien unterscheiden Forschungszulage und ZIM im Detail?

Die Forschungszulage gewinnt bei Rechtsanspruch und Rückwirkung, ZIM beim Fördersatz für ein einzelnes Projekt.

Forschungszulage und ZIM in zehn Kriterien
KriteriumForschungszulageZIM
Rechtsansprucherfüllt Ja, kein Wettbewerbnicht Nein, Bewilligungsentscheidung nach Gutachterprüfung
Antragszeitpunkterfüllt Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, rückwirkend bis 4 Jahre (§ 5 FZulG)nicht Nur vor Projektbeginn
Unternehmensgrößeerfüllt Alle Größenteilweise Nur KMU und Mittelstand bis 499 Mitarbeiter
Fördersatz25 %, für KMU 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG)Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten (Kooperation bis 55 %)
Bemessungsgrundlage / Deckel12 Mio. € Bemessungsgrundlage, max. 4,2 Mio. € Zulage (§ 3 Abs. 5 FZulG)690.000 € Einzelprojekt, 560.000 € pro Unternehmen bei Kooperation
Auszahlungswegerfüllt Anrechnung auf die festgesetzte Steuer, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis
Dauer bis zur Entscheidungerfüllt 4 bis 9 Monate von der Analyse bis zur Auszahlung6 bis 12 Monate bis zur Bewilligung
Kombinierbarkeiterfüllt Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG)erfüllt Ja, mit der Forschungszulage kombinierbar
Aufwand der Antragstellung2 Schritte: BSFZ-Antrag, dann Finanzamtsantrag4 Schritte: Projektskizze, formaler Antrag, Gutachter-Bewertung, Bewilligung
NachweispflichtenBSFZ-Bescheinigung plus Kostennachweis beim FinanzamtVerwendungsnachweis nach Projektabschluss

Was unterscheidet Forschungszulage und ZIM grundlegend?

Der wichtigste Unterschied liegt nicht bei der Förderhöhe, sondern beim Verfahren: Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch, ZIM eine Bewilligungsentscheidung.

Wer die Kriterien Neuheit, technisches Risiko und Systematik erfüllt, hat Anspruch auf die Forschungszulage, ohne Antragswettbewerb. ZIM dagegen bewilligt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Gutachter-Bewertung: ein Antrag kann abgelehnt werden, auch bei einem förderfähigen Projekt.

Forschungszulage und ZIM im Kriterienvergleich
KriteriumForschungszulageZIM
Rechtsansprucherfüllt Ja, kein Wettbewerbnicht Nein, Bewilligungsentscheidung nach Gutachterprüfung
Antragszeitpunkterfüllt Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, rückwirkend bis 4 Jahre (§ 5 FZulG)nicht Nur vor Projektbeginn
Förderquoteteilweise 25 %, für KMU 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG)teilweise Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten (Kooperation bis 55 %)
Auszahlungerfüllt Anrechnung auf die festgesetzte Steuer, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)Zuschuss nach Bewilligung und Verwendungsnachweis
Kombinierbarkeiterfüllt Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden (§ 7 FZulG)erfüllt Ja, mit der Forschungszulage kombinierbar

Wann ist ZIM die bessere Wahl als die Forschungszulage?

Drei Situationen, in denen ZIM mehr Förderung bringt als die Forschungszulage allein.

  • Neues, kapitalintensives Projekt: Ein Projekt, das noch nicht begonnen hat, profitiert oft vom höheren ZIM-Satz von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten (Kooperationsprojekte bis 55 %), deutlich über dem FZulG-Satz von 35 % für KMU, sofern das Unternehmen noch als KMU gilt.
  • Kooperation mit einer Forschungseinrichtung: Ein Kooperationsprojekt mit einem Partner passt zu ZIM, das bis zu 560.000 € pro Unternehmen fördert; die Forschungszulage kennt keine vergleichbare Kooperationsförderung.
  • Markteinführung eingeschlossen: ZIM fördert auch die Markteinführungsphase eines Projekts, die Forschungszulage deckt ausschließlich F&E-Kosten.

Ohne Kooperationspartner und ohne Markteinführungsphase entfällt der Grund für ZIM ganz von selbst; die Forschungszulage bleibt dann der einzige Rechtsanspruch der beiden, auch rückwirkend.