Forschungszulagengesetz (FZulG) · In Kraft seit 01.01.2020

Bis zu  25 % Ihrer F&E‑Kosten zurück.

Das staatliche FZulG-Programm erstattet Ihnen einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust schreibt. NOVARIS übernimmt alles. Kein Erfolg, kein Honorar.

100 % erfolgsbasiert
Full-Service aus einer Hand
Alle Branchen & Unternehmensgrößen
€ 30 Mio.

erfolgreich gesichert

60+

betreute Mandate

100 %

Bewilligungsquote

6 Jahre

Erfahrung im FZulG

Das Programm

Was ist das Forschungs­zulagen­gesetz?

Eine staatliche Steuerförderung, die Unternehmen jeder Größe für Investitionen in eigene Forschung & Entwicklung entlastet – branchenunabhängig und auch bei Verlust wirksam.

25 % Steuererstattung

Der Staat erstattet 25 % der förderfähigen F&E-Personalkosten direkt von Ihrer Steuerschuld – oder als Barauszahlung bei Verlusten.

Alle Branchen & Größen

Ob Maschinenbau, Software, Pharma oder Handwerk – das FZulG gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe oder Rechtsform.

Rückwirkend ab 2020

Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2020. Viele Unternehmen haben noch offene Förderansprüche aus mehreren Jahren, die wir für Sie nachträglich sichern.

💰

Bis zu € 4,2 Mio. jährlich

Die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage beträgt € 12 Mio. pro Jahr – das entspricht einer Forschungszulage von bis zu € 4,2 Mio. für KMU

🛡️

Wirksam auch bei Verlust

Unternehmen ohne Steuerschuld erhalten die Forschungszulage als direkte Barauszahlung vom Finanzamt – ein einzigartiger Vorteil gegenüber anderen Förderprogrammen.

Branchen

Wir fördern Unternehmen in allen Branchen

Das FZulG ist branchenunabhängig. Wir haben Unternehmen aus folgenden Sektoren erfolgreich gefördert:

100 % Bewilligungsquote in allen Branchen · Jetzt prüfen

Unser Prozess

In 4 Schritten zur Erstattung

NOVARIS übernimmt jeden Schritt – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

1

Kostenlose Erstanalyse

Wir prüfen Ihre F&E-Aktivitäten und berechnen das individuelle Förderpotenzial – kostenlos und ohne Verpflichtung.

2

Dokumentation & BSFZ-Antrag

Wir erstellen die komplette Projektdokumentation und stellen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

3

Integration in Steuererklärung

Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und sorgen für die optimale steuerliche Umsetzung der Förderung.

4

Auszahlung & Honorar

Das Finanzamt zahlt aus. Erst dann wird unser Erfolgshonorar fällig – kein Vorschuss, kein Risiko.

Warum NOVARIS

Full-Service.
Null Risiko.

Wir sind nicht nur Berater – wir sind Ihr operativer Partner. Von der Erstanalyse bis zur Auszahlung übernehmen wir alle bürokratischen Aufgaben. Unser Modell ist simpel: Wir verdienen ausschließlich dann, wenn Sie verdienen.

100 % erfolgsbasiertes Honorar

Kein Grundhonorar, keine Stundensätze. Unser Honorar entsteht erst, wenn Ihre Forschungszulage ausgezahlt wird.

Spezialisiertes FZulG-Expertenteam

Unsere Spezialisten kennen die Anforderungen der BSFZ und aller Finanzbehörden – bis zur letzten Formalie.

Nahtlose Zusammenarbeit mit Ihrem StB

Wir koordinieren direkt mit Ihrem Steuerberater – kein Mehraufwand für Sie, maximale Effizienz im Verfahren.

Maximale Ausschöpfung des Potenzials

Präzise Dokumentation und tiefes Fachwissen sichern Ihnen in jeder Antragstellung die höchstmögliche Förderquote.

Unser Versprechen
Kein Erfolg = Kein Honorar
Erstanalyse Kostenlos
Ihr Aufwand Ca. 5 Stunden
Ihr Potenzial Bis € 4,2 Mio./Jahr
Unsere Kunden

Unternehmen, die auf NOVARIS vertrauen

Erfolgreiche FZulG-Anträge aus über 9 Branchen.

TW
TechWerk GmbH
BN
BioNova AG
AV
AutoVision KG
MS
MedSys GmbH
CP
ChemPlant AG
SL
SkyLogic GmbH
GP
GreenPower AG
BT
BuildTech KG
DM
DataMind GmbH
FF
FarmFuture AG
TW
TechWerk GmbH
BN
BioNova AG
AV
AutoVision KG
MS
MedSys GmbH
CP
ChemPlant AG
SL
SkyLogic GmbH
GP
GreenPower AG
BT
BuildTech KG
DM
DataMind GmbH
FF
FarmFuture AG
FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Sie zum FZulG und unserer Leistung wissen sollten.

Alle in Deutschland körperschafts- oder einkommensteuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche – sofern sie eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach § 2 FZulG durchführen (systematisch, neuartig, mit technischer Unsicherheit).
Primär Personalkosten von Mitarbeitern, die nachweislich an F&E-Projekten beteiligt sind. Auch Eigenleistungen von Einzelunternehmen/Gesellschaftern und externe Auftragsforschung (zu 60 % anrechenbar) können gefördert werden. Sachkosten wie Material sind aktuell nicht direkt förderfähig.
Ja – das FZulG gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020. Solange die Steuerfestsetzung des jeweiligen Jahres noch offen (nicht bestandskräftig) ist, können Ansprüche nachträglich geltend gemacht werden. Wir prüfen in der Erstanalyse alle offenen Förderjahre.
Wir liefern Ihrem Steuerberater alle notwendigen Unterlagen (BSFZ-Bescheinigung, Anlagendokumentation), die direkt in die Steuererklärung einfließen. Ihr Steuerberater behält die volle Kontrolle – wir ergänzen ihn um spezialisiertes FZulG-Know-how.
Die Erstanalyse ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Unser Honorar ist rein erfolgsbasiert: Es entsteht ausschließlich dann, wenn die Forschungszulage vom Finanzamt ausgezahlt oder mit Ihrer Steuerschuld verrechnet wird. Kein Erfolg – kein Honorar. Garantiert.
Ja – die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an externe Auftragnehmer ist förderfähig, sofern der Auftragnehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig ist. Wichtig: Für ausgelagerte Auftragsforschung gilt ein reduzierter Fördersatz – anstelle der vollen Personalkosten werden nur 60 % der tatsächlich gezahlten Vergütung als Bemessungsgrundlage anerkannt. Außerhalb des EWR vergebene Aufträge sind vollständig von der Förderung ausgeschlossen. Für Unternehmen, die intern und extern entwickeln, empfiehlt sich eine genaue Aufteilung – wir ermitteln in der Erstanalyse das maximale Potenzial aus beiden Komponenten.
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In einem kurzen Erstgespräch analysieren wir Ihre F&E-Aktivitäten und schätzen das Förderpotenzial ein. Kein Risiko, kein Aufwand, keine Verpflichtung.

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