Forschungszulage: jede Zahl mit Paragraf

Fördersatz, Bemessungsgrundlage und Deckel auf einen Blick, jede Angabe mit Fundstelle im Gesetz. Der Rechner unten zeigt die Bemessungsgrundlage für 300.000 € Personalkosten und 80.000 € Auftragsforschung.

  • Fördersatz 25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage höchstens 12 Mio. € pro Jahr
  • Jede Zahl mit Paragraf und Primärquelle
Auf einen Blick

Die Aussage braucht einen Beleg

Die Aussage braucht einen Beleg — Gesetz · Richtlinie · ProjektnachweisFZulG
Gesetz · Richtlinie · Projektnachweis
Zahlen und Details
Bemessungsgrundlage aus Personalkosten, Auftragsforschung und Pauschale
Deckel 12.000.000 €

Rechenbeispiel für 300.000 € Personalkosten und 80.000 € Auftragsforschung, KMU-Satz, Vorhaben ab 2026.

Das Wichtigste in Kürze

Die Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 % (§ 4 Abs. 1 FZulG). Die Bemessungsgrundlage umfasst Personalkosten (§ 3 Abs. 1), 70 % der Auftragsforschung (§ 3 Abs. 4) und bei Einzel- und Mitunternehmern 100 € je Arbeitsstunde (§ 3 Abs. 3); für Vorhaben ab 2026 kommt eine 20-%-Pauschale auf diese Summe hinzu (§ 3 Abs. 3b). Gedeckelt ist die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr (§ 3 Abs. 5), die maximale Zulage liegt damit bei 4,2 Mio. € für KMU und 3 Mio. € für Großunternehmen. Bundesweite Antrags- und Bewilligungszahlen liefert der Forschungszulage Report 2026.

Das Wichtigste zur Forschungszulage

  • Fördersatz
    25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage
    Personalkosten, 70 % Auftragsforschung, Eigenleistungen, ab 2026 plus 20-%-Pauschale; höchstens 12 Mio. € pro Jahr
  • Maximale Zulage
    4,2 Mio. € (KMU), 3 Mio. € (Großunternehmen)
  • Verfahren
    Zweistufig: BSFZ-Antrag, dann Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
  • Rückwirkung
    4 Jahre ab Ablauf des Wirtschaftsjahres (§ 12 FZulG i. V. m. §§ 169, 170 AO)
  • Beihilfegrenze
    Alle staatlichen Beihilfen je Vorhaben zusammen höchstens 15 Mio. € (§ 4 Abs. 3 FZulG)
  • Die Forschungszulage auf einen Blick

    Die wichtigsten Werte mit Fundstelle
    MerkmalWertFundstelle
    Fördersatz25 %, für KMU 35 %§ 4 Abs. 1 FZulG
    Bemessungsgrundlagehöchstens 12 Mio. € pro Jahr§ 3 Abs. 5 FZulG
    Maximale Zulage4,2 Mio. € (KMU)35 % von 12 Mio. €
    Auftragsforschung70 % anrechenbar§ 3 Abs. 4 FZulG
    Eigenleistungen100 € je Stunde, höchstens 40 Wochenstunden§ 3 Abs. 3 FZulG
    Gemeinkostenpauschale20 %, nur Vorhaben ab 2026§ 3 Abs. 3b FZulG
    Rechtsanspruchja, bei Erfüllung der drei F&E-Kriterien§ 1 FZulG
    Verfahrenzweistufig: BSFZ-Antrag, dann Antrag auf Forschungszulage§ 5, § 6 FZulG
    Anrechnungauf die festgesetzte Steuer, Überschuss wird ausgezahlt§ 10 FZulG

    Was sind die Eckdaten der Forschungszulage 2026?

    Zwölf Werte, jeder mit Fundstelle im Gesetz.

    FZulG-Eckdaten mit Fundstelle
    MerkmalWertFundstelle
    Fördersatz25 %, für KMU 35 %§ 4 Abs. 1 FZulG
    Bemessungsgrundlagehöchstens 12 Mio. € pro Jahr§ 3 Abs. 5 FZulG
    Maximale Zulage4,2 Mio. € (KMU), 3 Mio. € (Großunternehmen)25/35 % von 12 Mio. €
    Personalkosten100 % des lohnsteuerpflichtigen Arbeitgeberbruttos§ 3 Abs. 1 FZulG
    Eigenleistungen100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Std./Woche, nur Einzel- und Mitunternehmer§ 3 Abs. 3 FZulG
    Auftragsforschung70 % des Entgelts, Auftragnehmer in EU oder EWR§ 3 Abs. 4 FZulG
    Abschreibung AnlagegüterWertminderung des Wirtschaftsjahres, angeschafft nach dem 27.03.2024§ 3 Abs. 3a FZulG
    Gemeinkostenpauschale20 % auf Personalkosten, Eigenleistungen, Abschreibung und Auftragsforschung, nur Vorhaben ab 2026§ 3 Abs. 3b FZulG
    Verbundene Unternehmen12-Mio.-Deckel gilt gemeinsam für den Verbund§ 3 Abs. 6 FZulG
    Beihilfegrenzealle staatlichen Beihilfen je Vorhaben höchstens 15 Mio. €§ 4 Abs. 3 FZulG
    Verfahrenzweistufig: BSFZ-Antrag, dann Antrag auf Forschungszulage§ 5, § 6 FZulG
    Anrechnungauf die festgesetzte Steuer, Überschuss wird ausgezahlt§ 10 FZulG
    KMU: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (Anhang I AGVO).

    Was ist die Forschungszulage nicht?

    Drei Abgrenzungen, die häufig zu falschen Erwartungen führen.

    • Kein Zuschuss mit begrenztem Fördertopf: Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch (§ 1 FZulG), kein Wettbewerb um ein festes Budget.
    • Keine Ermessensentscheidung: Erfüllt ein Vorhaben die drei Kriterien nach § 2 FZulG, muss die BSFZ es bescheinigen.
    • Keine Förderung von Marktentwicklung oder Produktionsperfektionierung: § 2 Abs. 2 FZulG schließt Tätigkeiten aus, die erst nach der Festlegung des Produkts oder Verfahrens folgen.