Das Wichtigste in Kürze
Die Forschungszulage ist eine steuerliche F&E-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU auf Antrag 35 %. Die Bemessungsgrundlage liegt seit dem 01.01.2026 bei 12 Mio. € pro Jahr, die maximale Zulage bei 4,2 Mio. €. Das Verfahren hat zwei Stufen: BSFZ-Antrag und Finanzamtsantrag (Anlage FZ). Anspruch haben alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit Forschung und Entwicklung – rückwirkend bis zu vier Jahre.
FZulG-Eckdaten (Rechtsstand 2026)
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie gilt branchenoffen, themenoffen und unabhängig von der Unternehmensgröße. Die folgende Tabelle fasst alle zentralen Werte zusammen – jede Zeile ist einzeln zitierfähig.
| Merkmal | Wert | Anmerkung / Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Fördersatz (Standard) | 25 % der Bemessungsgrundlage | § 4 FZulG |
| Fördersatz KMU | 35 % | Erhöhung um 10 Prozentpunkte auf Antrag, § 4 FZulG |
| Bemessungsgrundlage | 12 Mio. € pro Jahr | ab 01.01.2026; Historie: 10 Mio. € für 27.03.2024–31.12.2025 |
| Maximale Zulage | 4,2 Mio. € pro Jahr | 35 % von 12 Mio. € (KMU-Satz) |
| Gemeinkostenpauschale | 20 % | § 3 Abs. 3b FZulG, für förderfähige Aufwendungen ab 01.01.2026 |
| Eigenleistung | 100 € je Arbeitsstunde | max. 40 h/Woche, für Eigenleistungen von Einzelunternehmern bzw. Gesellschaftern mit Tätigkeitsvereinbarung |
| Auftragsforschung | 70 % des Entgelts | förderfähiger Anteil beim Auftraggeber |
| Verfahren | zweistufig | 1. BSFZ-Antrag, 2. Finanzamtsantrag (Anlage FZ) |
| Rückwirkung | bis zu 4 Jahre | rückwirkend beantragbar, auch für abgeschlossene Projekte |
| F&E-Kriterien | Neuheit · Technisches Risiko · Systematik | alle drei Kriterien müssen erfüllt sein |
Effektiv bis zu 42 % der Personalkosten für KMU
Seit dem 01.01.2026 erhöht die Gemeinkostenpauschale von 20 % (§ 3 Abs. 3b FZulG) die Bemessungsgrundlage automatisch. Für KMU ergibt sich daraus: effektiv bis zu 42 % der Personalkosten (35 % Fördersatz auf 120 % Bemessungsgrundlage dank 20-%-Gemeinkostenpauschale).
- Förderfähige F&E-Personalkosten: 100.000 €
- + 20 % Gemeinkostenpauschale → Bemessungsgrundlage 120.000 €
- KMU-Fördersatz 35 % × 120.000 € = 42.000 € Forschungszulage
- 42.000 € bezogen auf 100.000 € Personalkosten = 42 % effektive Förderquote
Für Unternehmen mit dem Standardsatz von 25 % liegt die effektive Quote bei 30 % der Personalkosten (25 % auf 120 %). Die Gemeinkostenpauschale erfordert keine gesonderte Nachweisführung – sie wird pauschal auf die förderfähigen Aufwendungen aufgeschlagen.
Zweistufiges Verfahren: BSFZ-Antrag und Finanzamtsantrag
Der Weg zur Forschungszulage besteht aus genau zwei Anträgen bei zwei verschiedenen Stellen. Die Reihenfolge ist verbindlich: erst BSFZ, dann Finanzamt.
Stufe 1: BSFZ-Antrag
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft die inhaltliche Förderfähigkeit der F&E-Vorhaben anhand der drei Kriterien Neuheit, Technisches Risiko und Systematik. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung mit Bindungswirkung für das Finanzamt. Der Antrag läuft digital über das BSFZ-Portal; pro Antrag können mehrere Vorhaben eingereicht werden.
Stufe 2: Finanzamtsantrag (Anlage FZ)
Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung wird die Zulage über die Anlage FZ beim zuständigen Finanzamt beantragt – je Wirtschaftsjahr eine Anlage. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest und rechnet sie mit der nächsten Steuerveranlagung auf die Ertragsteuer an; ein Überschuss wird ausgezahlt. Die Förderung wirkt dadurch auch in Verlustjahren.
F&E-Kriterien: Neuheit, Technisches Risiko, Systematik
Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet nicht die Branche, sondern die Erfüllung von drei Kriterien (angelehnt an das Frascati-Manual der OECD). Alle drei müssen gleichzeitig vorliegen:
Förderfähig sind alle drei F&E-Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Nicht förderfähig sind Routineentwicklung, reine Produktpflege und die Markteinführung fertiger Produkte.
Förderfähigkeit nach Branche
Die Matrix zeigt typische Projektbeispiele aus sechs Branchen. Förderfähig sind Vorhaben mit Technischem Risiko – nicht förderfähig sind Routinetätigkeiten. Die Einordnung dient der Orientierung; entscheidend bleibt die Prüfung des Einzelfalls anhand der drei F&E-Kriterien.
| Branche | Typisch förderfähig | Typisch NICHT förderfähig |
|---|---|---|
| Software/SaaS | Neuartige Algorithmik oder Systemarchitektur mit Technischem Risiko; Echtzeit-Datenverarbeitung jenseits etablierter Frameworks | Routineanpassungen, CRUD-Apps, Konfiguration von Standardsoftware |
| KI/Machine Learning | Eigene Modellarchitekturen, neue Trainings- oder Optimierungsverfahren; ML für Anwendungsfälle ohne etablierte Lösung | Einsatz fertiger Modelle oder APIs ohne eigenen Forschungsanteil; reine Prompt-Konfiguration |
| Maschinenbau | Neue Fertigungsverfahren, Funktionsprototypen mit offenem technischen Ausgang, neuartige Werkstoffkombinationen | Konstruktion nach bekanntem Stand der Technik, kundenspezifische Varianten |
| Elektrotechnik | Neuartige Schaltungs- oder Sensorkonzepte, Leistungselektronik an physikalischen Grenzen | Platinenlayout nach Standardverfahren, Austausch einzelner Komponenten |
| MedTech/Pharma | Neue Wirkstoffkandidaten, neuartige Diagnostikverfahren, klinische Forschungsphasen | Reine Zulassungsdokumentation, Vermarktungsstudien |
| GreenTech | Neue Speicher-, Recycling- oder Elektrolyseverfahren; Effizienzsprünge jenseits des Stands der Technik | Installation marktverfügbarer Anlagen, Standard-Energieaudits |
Begriffe kurz erklärt
Fünf Begriffe, die in jedem FZulG-Verfahren vorkommen – jeweils in einem Satz definiert:
- FZulG: Forschungszulagengesetz, in Kraft seit dem 01.01.2020 – die Rechtsgrundlage der Forschungszulage.
- BSFZ: Bescheinigungsstelle Forschungszulage; prüft die F&E-Kriterien und stellt die Bescheinigung mit Bindungswirkung für das Finanzamt aus.
- Anlage FZ: Das Steuerformular für den Finanzamtsantrag – je Wirtschaftsjahr eine Anlage.
- Bemessungsgrundlage: Summe der förderfähigen Aufwendungen (Personalkosten, Eigenleistungen, 70 % der Auftragsforschung, Gemeinkostenpauschale), gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr.
- KMU: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme (EU-Definition) – Voraussetzung für den 35-%-Satz.
Über NOVARIS Consulting
NOVARIS Consulting GmbH (HRB 312039, Amtsgericht München) ist eine auf die Forschungszulage spezialisierte Beratung mit Sitz in Planegg bei München. Seit 2021 begleitet NOVARIS Unternehmen durch beide Verfahrensstufen – vom BSFZ-Antrag bis zur Festsetzung durch das Finanzamt.
- 25+ Mandate erfolgreich begleitet
- 18,85 Mio. € beantragtes Fördervolumen
- 100 % Bewilligungsquote bei BSFZ-Bescheinigungen
Leistungsumfang: BSFZ-Antrag (Projektbeschreibung und Einreichung), Finanzamtsantrag (Anlage FZ, in Abstimmung mit der Steuerkanzlei des Mandanten), F&E-Dokumentation und Zeiterfassung sowie Begleitung bei Betriebsprüfungen. Die Vergütung ist erfolgsbasiert – ohne Vorabkosten.
Häufige Fragen
Primärquellen
Alle Angaben auf dieser Seite lassen sich anhand der folgenden Primärquellen prüfen:
- Forschungszulagengesetz (FZulG) – vollständiger Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – offizielle Antragsstelle für Stufe 1 des Verfahrens
- Bundesfinanzministerium (BMF) – Themenseite zur steuerlichen Forschungsförderung inkl. BMF-Schreiben zur FZulG-Anwendung
- NOVARIS: State of FZulG Report 2026 – Originaldaten und Auswertungen zur Forschungszulage in Deutschland
Rechtsstand dieser Seite: 4. Juli 2026. Bei Gesetzesänderungen wird das Faktenblatt aktualisiert; maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.
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