Forschungszulage-Rechner: 2020 bis 2026

Der Forschungszulage-Rechner ist ein Mehrjahres-Rechner: Er ermittelt die Zulage je Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage mal Fördersatz, mit dem Deckel und dem Auftragsforschungsanteil, die in diesem Jahr galten. Wer rückwirkend beantragt, rechnet nicht ein Jahr, sondern mehrere: 2022 war die Bemessungsgrundlage auf 4 Mio. € gedeckelt, seit 2026 auf 12 Mio. €.

  • Jedes Wirtschaftsjahr mit seinen eigenen Werten
  • Deckel, Auftragsforschung und Pauschale nach Gesetzesstand
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
Auf einen Blick

Die Bausteine Ihrer Forschungszulage

Die Bausteine Ihrer Forschungszulage — Personal · Aufträge · Eigenleistungen€
Personal · Aufträge · Eigenleistungen
Zahlen und Details
Deckel der Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr (§ 3 Abs. 5 FZulG)
20204 Mio. €20214 Mio. €20224 Mio. €20234 Mio. €202410 Mio. €202510 Mio. €202612 Mio. €

Für 2020 und 2024 gilt der gezeigte Wert ab dem Stichtag im Jahr; der Rechner weist beide Zeiträume aus.

Wie viel Forschungszulage steht Ihnen für welches Jahr zu?

Tragen Sie die F&E-Kosten je Wirtschaftsjahr ein. Der Rechner setzt für jedes Jahr den Deckel, den Auftragsforschungsanteil und die Gemeinkostenpauschale an, die für diesen Zeitraum gelten, und summiert am Ende.

KMU nach Anhang I AGVO

unter 250 Mitarbeitende, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme

Wie viel Forschungszulage steht Ihnen für welches Jahr zu?
WirtschaftsjahrF&E-PersonalkostenAuftragsforschungEigene F&E-StundenBemessungsgrundlageForschungszulage
20204 Mio. € · 60 % · KMU 25 %Frist abgelaufenFrist abgelaufen € € h 0 € 0 €
20214 Mio. € · 60 % · KMU 25 %Frist abgelaufenFrist abgelaufen € € h 0 € 0 €
20224 Mio. € · 60 % · KMU 25 %Frist läuft abLäuft am 31.12.2026 ab € € h 0 € 0 €
20234 Mio. € · 60 % · KMU 25 %Noch offen € € h 0 € 0 €
202410 Mio. € · 70 %Noch offenRechnerwert ab 28.03.2024; Tätigkeiten bis 27.03.: KMU 25 %, Aufträge vor 28.03.: 60 %, Aufwendungen vor 28.03.: Deckel 4 Mio. € € € h 380.000 € 133.000 €
202510 Mio. € · 70 %Noch offen € € h 462.000 € 161.700 €
202612 Mio. € · 70 % · +20 %Laufendes WirtschaftsjahrPauschale nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 € € h 676.800 € 236.880 €
Summe 1.280.000 € 180.000 € 0 1.518.800 € 531.580 €
Forschungszulage über alle erfassten Jahre 531.580 € 3 Jahre mit Aufwendungen

Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahr, in dem die Aufwendungen entstanden sind. In den Jahren 2020 und 2024 änderten sich die Werte unterjährig; der Rechner nutzt die Werte ab dem jeweiligen Stichtag.

Tragen Sie die Kosten je Wirtschaftsjahr ein. Der Rechner wendet für jedes Jahr die Werte an, die das FZulG für diesen Zeitraum vorsieht. Wirtschaftsjahre mit abgelaufener Frist sind gesperrt und zählen nicht mit.

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Was der Rechner zeigt

Der Forschungszulage-Rechner ermittelt aus F&E-Personalkosten, 70 % der Auftragsforschungskosten und Eigenleistungen (nur Einzel- und Mitunternehmer, 100 € je Stunde) die Bemessungsgrundlage. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 kommt eine 20-%-Gemeinkostenpauschale auf die gesamte Bemessungsgrundlage hinzu, auch auf den Auftragsforschungs-Anteil. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Jahr gedeckelt (10 Mio. € für 2024 und 2025); die Forschungszulage beträgt 25 %, für KMU 35 % davon – bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr. Ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, klärt der Forschungszulage-Check zuerst.

Das Wichtigste zum Rechner

  • Fördersatz
    25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage
    Personalkosten + 70 % Auftragsforschung + Eigenleistungen, ab 2026 zzgl. 20 % Pauschale
  • Deckel
    12 Mio. € pro Jahr (10 Mio. € für 2024–2025)
  • Maximale Zulage
    4,2 Mio. € (KMU), 3 Mio. € (Großunternehmen)
  • Eigenleistungen
    100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, nur Einzel- und Mitunternehmer
  • Auszahlung
    Verrechnung mit der Steuerschuld, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)
  • Was rechnet dieser Rechner, und was nicht?

    Der Rechner setzt Personalkosten als Arbeitgeberbrutto, Eigenleistungen mit 100 € je Stunde und 70 % der Auftragsforschung an, ab 2026 zusätzlich die 20-%-Gemeinkostenpauschale; ob ein Vorhaben förderfähig ist, prüft er nicht.

    Was der Rechner ansetzt, und worauf es sich stützt
    GrößeWie der Rechner sie ansetztGrundlage
    Personalkosten100 % des Arbeitgeberbruttos der F&E-Stunden§ 3 Abs. 1 FZulG
    Eigenleistungen100 € je Stunde, höchstens 40 Std./Woche; nur Einzel- und Mitunternehmer§ 3 Abs. 3 FZulG
    Auftragsforschung70 % des Entgelts an Dritte im EWR§ 3 Abs. 4 FZulG
    Gemeinkostenpauschale20 % auf die gesamte Bemessungsgrundlage, nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025§ 3 Abs. 3b FZulG
    Deckel der Bemessungsgrundlagehöchstens 12 Mio. € pro Jahr (10 Mio. € für 2024/2025)§ 3 Abs. 5 FZulG
    Fördersatz25 %, für KMU 35 %§ 4 Abs. 1 FZulG

    Ob ein Vorhaben nach § 2 FZulG förderfähig ist, prüft der Rechner nicht: Neuheit, technisches Risiko und systematisches Vorgehen bewertet allein die BSFZ. Eine erste Einschätzung liefert die Förderfähigkeits-Prüfung.

    Wie rechnet der Rechner die Forschungszulage?

    Der Rechner baut die Bemessungsgrundlage in einer festen Kette auf und wendet Pauschale, Deckel und Fördersatz automatisch an.

    1. F&E-Personalkosten eingeben

      Arbeitgeberbrutto der Stunden, die auf das Forschungsvorhaben entfallen (§ 3 Abs. 1 FZulG).

    2. Auftragsforschung eintragen

      Der Rechner setzt automatisch 70 % des Entgelts an Dritte im EWR an (§ 3 Abs. 4 FZulG).

    3. Eigenleistungen erfassen

      Nur für Einzelunternehmer und Mitunternehmer: 100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche (§ 3 Abs. 3 FZulG). GmbH-Geschäftsführer tragen 0 Stunden ein.

    4. KMU-Status wählen

      KMU erhalten 35 % Fördersatz statt 25 %, nach Anhang I AGVO: unter 250 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

    5. Gemeinkostenpauschale und Deckel

      Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 rechnet der Rechner 20 % auf die gesamte Summe aus Personalkosten, Auftragsforschung und Eigenleistungen hinzu und deckelt das Ergebnis bei 12 Mio. € pro Jahr.

    6. Forschungszulage berechnen

      Die gedeckelte Bemessungsgrundlage wird mit dem Fördersatz multipliziert: das Ergebnis ist die Forschungszulage pro Jahr, höchstens 4,2 Mio. €.

    Wichtig: Die 20-%-Pauschale gilt auf die gesamte Bemessungsgrundlage – Personalkosten, Eigenleistungen und den 70-%-Anteil der Auftragsforschung –, nicht nur auf Personalkosten und Eigenleistungen (§ 3 Abs. 3b FZulG). Die vollständige Herleitung Schritt für Schritt zeigt die Seite Berechnung.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Bescheinigung der BSFZ ab.

    Welche Wirtschaftsjahre kann der Rechner noch ansetzen?

    2020 und 2021 sind endgültig nicht mehr ansetzbar, 2022 läuft am 31.12.2026 ab, 2023 bis 2026 bleiben offen.

    Wirtschaftsjahre im Rechner: Deckel, Auftragsforschungsanteil und Frist
    JahrDeckelAuftragsforschungFrist
    20204 Mio. €60 %Frist abgelaufen
    20214 Mio. €60 %Frist abgelaufen
    20224 Mio. €60 %Läuft am 31.12.2026 ab
    20234 Mio. €60 %Noch offen
    202410 Mio. € Rechnerwert ab 28.03.2024; Tätigkeiten bis 27.03.: KMU 25 %, Aufträge vor 28.03.: 60 %, Aufwendungen vor 28.03.: Deckel 4 Mio. €70 %Noch offen
    202510 Mio. €70 %Noch offen
    202612 Mio. € Pauschale nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.202570 %Laufendes Wirtschaftsjahr

    Ein gesperrtes Jahr geht mit null in den Rechner ein: Die vierjährige Festsetzungsfrist für dieses Wirtschaftsjahr ist abgelaufen (§ 169 AO). Rechner und Tabelle zeigen damit denselben Stand; das Fristband dazu steht auf der Seite Forschungszulage rückwirkend.