Zeiterfassung Forschungszulage: der Stundennachweis, der eine Prüfung übersteht

Das Finanzamt erkennt nur eine Zeiterfassung an, die jede Stunde einem bei der BSFZ bescheinigten Vorhaben zuordnet, tagesgenau oder wöchentlich geführt und klar von Routinearbeit getrennt. Nachträglich erstellte Stundenzettel prüft es besonders kritisch.

  • Tagesgenau oder wöchentlich, keine Monatsschätzung
  • Jede Stunde einem bescheinigten Vorhaben zugeordnet
  • Aufbewahrung GoBD-konform: Buchungsbelege 8 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (§ 147 AO)
Auf einen Blick

Vom Arbeitstag zum Projektnachweis

Vom Arbeitstag zum Projektnachweis — Tätigkeit und Projektzeit zusammenführenZeit08:30
Tätigkeit und Projektzeit zusammenführen
Zahlen und Details
So sieht eine prüfungsfeste Zeiterfassung aus
MoDiMiDoFrhVorhaben A. KI-Bilderkennung463417Vorhaben B. Prototyp Leichtbau2134212Routine. Kein F&E2124211Jede Stunde ist einem Vorhaben oder der Kategorie „Routine“ zugeordnet, nicht derGesamtarbeitszeit.Aufbereitet von NOVARIS

Beispielwoche, keine echten Projektdaten.

Das Wichtigste in Kürze

Die Zeiterfassung belegt, dass Personalkosten tatsächlich auf ein bescheinigtes F&E-Vorhaben entfallen (§ 3 Abs. 1 FZulG). Jede Stunde muss einem konkreten Vorhaben zugeordnet, tagesgenau oder wöchentlich erfasst und klar von Routinearbeit getrennt sein. Ohne diesen Nachweis kürzt das Finanzamt die Bemessungsgrundlage oder lehnt den Antrag ab.

Das Wichtigste zur Zeiterfassung

  • Granularität
    tagesgenau empfohlen, wochengenau meist akzeptiert
  • Zuordnung
    jede Stunde zu einem bei der BSFZ bescheinigten Vorhaben
  • Trennung
    F&E getrennt von Routine, Vertrieb, Verwaltung
  • Aufbewahrung
    GoBD-konform: Buchungsbelege 8 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (§ 147 AO)
  • Rückwirkend
    nachträglich erstellte Zeiterfassung prüft das Finanzamt besonders kritisch
  • Wie übernimmt NOVARIS die Zeiterfassung?

    Sie liefern Gehaltsdaten und Zeitanteile, NOVARIS baut daraus den prüfungsfesten Stundennachweis je Vorhaben.

    1. Gehaltsdaten liefern

      Sie stellen die Gehaltsdaten inklusive Arbeitgeber-Nebenkosten je Mitarbeitendem bereit.

      Sie
    2. Abwesenheiten liefern

      Sie melden Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage je Mitarbeitendem.

      Sie
    3. F&E-Zeitanteil einschätzen

      Sie geben eine erste Einschätzung des F&E-Zeitanteils je Mitarbeitendem ab.

      Sie
    4. Stundennachweis aufbauen

      NOVARIS baut daraus den Stundennachweis je Vorhaben.

      NOVARIS
    5. Arbeitspaketen zuordnen

      NOVARIS ordnet die Stunden den Arbeitspaketen zu und bereitet sie prüfungsfest auf.

      NOVARIS
    6. Unterschreiben

      Die Nachweise werden ausgedruckt und unterschrieben. An Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen werden keine Stunden angesetzt.

      Sie, NOVARIS
    Komplettübernahme: Sie liefern die Rohdaten, NOVARIS übernimmt Aufbau, Zuordnung und die prüfungsfeste Aufbereitung.

    Was muss der Stundennachweis enthalten?

    Ein prüfungsfester Nachweis enthält sechs Angaben: Datum, Vorhaben, Tätigkeit, Dauer, Abgrenzung zur Routine und eine Bestätigung.

    Pflichtfelder eines FZulG-Stundennachweises
    FeldAnforderung
    DatumTagesgenau oder je Kalenderwoche, erfasst am Tag der Arbeit, nicht rückwirkend.
    VorhabenName identisch mit dem bei der BSFZ eingereichten und bescheinigten Projekt.
    TätigkeitKurzbeschreibung, die F&E eindeutig von Routinearbeit unterscheidet.
    DauerStunden je Vorhaben in Zahlen, keine Prozentschätzung der Arbeitszeit.
    AbgrenzungEigene Zeile für Vertrieb, Verwaltung und Support, getrennt von F&E.
    BestätigungUnterschrift oder digitale Freigabe durch Mitarbeiter und Projektleiter.
    Eine pauschale Angabe wie „40 % der Arbeitszeit für F&E“ ohne Projektzuordnung reicht dem Finanzamt nicht.

    Wie lange und wie müssen die Nachweise aufbewahrt werden?

    Zeiterfassungsnachweise sind GoBD-konform aufzubewahren: Buchungsbelege acht Jahre, sonstige Unterlagen sechs Jahre (§ 147 AO). Solange die Festsetzungsfrist des Jahres läuft, endet die Aufbewahrungsfrist nicht (§ 147 Abs. 3 AO).

    • GoBD-konform und manipulationssicher gespeichert: Buchungsbelege 8 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (§ 147 AO).
    • Das Finanzamt kann die Unterlagen innerhalb der Festsetzungsfrist anfordern (§ 169 AO).