Forschungs­zulage Agrar und FoodTech: Verfahren, Rezeptur, Feldversuch

Neue Agrartechnik, Lebensmittel oder biotechnologische Prozesse entwickeln? Die Forschungszulage kann Ihre Entwicklungsarbeit fördern, wenn Neuheit, technisches Risiko und systematisches Vorgehen nachweisbar sind. Prüfen Sie unten die Tätigkeiten und ihre Abgrenzung zur Routine.

  • Förderquote bis 35 %
  • Verfahren & Feldversuch förderfähig
  • Rückwirkend für offene Jahre
Beispiel: autonome Feldpflege

Agrar & Foodtech: Pflanzen einzeln erkennen

Agrar & Foodtech: Pflanzen einzeln erkennen

Neuer AnsatzFeldroboter trennt Kulturpflanze und Beikraut

Offene FrageWelche Merkmale bleiben im wechselnden Feldlicht stabil?

VersuchKamera gegen Pflanzenreihe testen

In Agrar und FoodTech entscheidet die offene technische Frage, nicht die Größe des Betriebs.

Die Bescheinigungsstelle bewertet nicht, wie aufwendig eine Anlage oder ein Feldversuch war, sondern ob eine technische Frage vorab offen war und systematisch beantwortet wurde. Ein Lebensmittelhersteller verliert seinen Antrag selten an der Technik, meistens daran, dass Rezepturpflege und Verfahrensentwicklung im selben Vorhaben stehen.

Fördersätze, Kosten und Grenzen

Das Wichtigste zur Forschungszulage in Agrar und FoodTech

  • Fördersatz
    25 % der Bemessungsgrundlage, 35 % für KMU. Bei Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 erhöht eine 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 3b FZulG); die Obergrenze von 12 Mio. € bleibt bestehen (§ 3 Abs. 5 FZulG).
  • Förderfähig
    Neuartige Verfahren, Rezepturen, Anbausysteme und Prüfmethoden. Entscheidend ist nicht die Kulturart oder das Produkt, sondern ob Neuheit, Technisches Risiko und Systematik nachweisbar sind.
  • Was zählt
    Das Arbeitgeberbrutto von Verfahrensingenieuren, Lebensmitteltechnologen, Agronomen und Data Scientists für die Stunden im Vorhaben. Seit 2024 zusätzlich die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter, die ausschließlich dem Vorhaben dienen, etwa eine Pilotanlage. Versuchsmaterial und Rohstoffe für den Versuch selbst sind nicht förderfähig.
  • Obergrenze
    Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr, maximale Forschungszulage 4,2 Mio. €.
  • Auftragsforschung
    70 % der Kosten vergebener Entwicklungsaufträge sind ansetzbar (§ 3 Abs. 4 FZulG): Lebensmittelinstitute, Hochschulen, landwirtschaftliche Versuchsgüter und externe Prüflabore.
  • Rückwirkend
    Anträge für abgeschlossene Wirtschaftsjahre ab 2022 sind möglich, solange die Festsetzungsfrist des jeweiligen Jahres offen ist; für 2020 und 2021 ist sie abgelaufen (§ 12 FZulG i. V. m. § 169 AO). Vorhaben mit Beginn vor dem 01.01.2026 erhalten keine Gemeinkostenpauschale.
  • Welche Tätigkeiten in Agrar und FoodTech sind förderfähig?

    Die Branche entscheidet nicht über die Förderfähigkeit. Die Bescheinigungsstelle prüft jedes Vorhaben gegen drei Kriterien: Neuheit, Technisches Risiko, Systematik. Fällt eines aus, fällt der Antrag. Unten stehen die Tätigkeiten, die uns bei Agrar- und Lebensmittelunternehmen am häufigsten begegnen, mit dem Befund, den wir dazu erwarten.

    Abgrenzung: Die Förderfähigkeit hängt vom konkreten Vorhaben ab.

    Verfahrenstechnik & Prozess

    • Neues Verfahrenskonzept mit unbekanntem Struktur- oder StabilitätsverhaltenFörderfähig

      Förderfähig. Neuheit: Kein am Markt verfügbares Verfahren erreicht die geforderte Textur- oder Prozessstabilität bei Ihrer Rohstoff- oder Anlagenvorgabe. Technisches Risiko: Ob Texturkennwert, Wasseraktivität oder Prozessstabilität im Zielbereich liegen, steht vor Messreihe und Pilotlauf nicht fest. Systematik: Auslegung, Pilotversuch, Messung, Iteration, belegt durch Versuchspläne und Prüfprotokolle.

    • Skalierung eines bewährten Verfahrens auf eine neue Anlagengröße oder RohstoffchargeAbgrenzung

      Abgrenzung. Routine, solange die Prozessparameter übertragbar sind. Förderfähig wird es, wenn Wärmeübertragung, Verweilzeit oder Scherbeanspruchung bei der neuen Größe nachweislich nicht mehr linear folgen und neu erarbeitet werden müssen. Der Beleg ist die Messreihe, die zeigt, wo die alte Parametrik versagt.

    • Prozessoptimierung an einer bestehenden Linie für einen Zielwert außerhalb des bisherigen FenstersAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig ist der Teil, für den keine gesicherte Parametrik existiert und der im Versuch geklärt wird. Nicht förderfähig ist das Nachjustieren bekannter Parameter innerhalb des Katalogs, auch wenn es Wochen dauert.

    • Umrüstung einer Anlage nach Herstellerangabe, Einfahren nach ChecklisteNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar. Aufwand ist kein Kriterium des FZulG.

    Rezeptur & Textur

    • Neue Rezeptur mit offener Wechselwirkung zwischen Zutaten, deren Textur- oder Stabilitätsverhalten vorab nicht bestimmbar istFörderfähig

      Förderfähig. Wer eine Rezeptur entwirft, weil Standardformulierungen Textur, Bindung oder Stabilität nicht erreichen, muss zwangsläufig begründen, warum. Damit ist der Stand der Technik benannt. Halten Sie die verworfenen Rezepturvarianten und ihre Messwerte fest, das ist später der tragende Nachweis.

    • Fermentationsprozess mit neuem Stamm oder Substrat, offene Ausbeute- und StoffwechselfrageFörderfähig

      Förderfähig. Ob ein Mikroorganismus unter den gewählten Prozessbedingungen die angestrebte Ausbeute oder Funktionalität erreicht, ist vorab offen. Messreihen zu Ausbeute, pH-Verlauf und Stoffwechselprodukten über Iterationen sind hier Systematik und technisches Risiko in einem.

    • Rezepturanpassung an einen neuen Rohstoff mit unklarer VerarbeitungseigenschaftAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn das Verarbeitungsverhalten des neuen Rohstoffs ungeklärt ist und im Versuch erarbeitet wird. Routine, wenn ein Lieferantendatenblatt die Parametrik vorgibt.

    • Rezepturvariation und Sortimentspflege im bekannten ProzessfensterNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Neue Geschmacksrichtung, angepasste Portionsgröße, saisonale Variante: Das Ergebnis ist vor Beginn bekannt, das Verfahren dokumentiert.

    Haltbarkeit & Sicherheit

    • Neues Konservierungsverfahren mit offener Wirkung auf Haltbarkeit und MikrobiologieFörderfähig

      Förderfähig. Ob Hochdruckpasteurisierung, gepulste elektrische Felder oder ein neues Hürdenkonzept die Keimreduktion bei akzeptabler Produktqualität erreichen, ist vor der Prüfreihe nicht bestimmbar. Die Versuchsreihe über Parameter, Lagerzeit und Sensorik ist Ihr Systematik-Nachweis.

    • Entwicklung eines Schnellnachweisverfahrens für Kontaminanten mit offener NachweisgrenzeFörderfähig

      Förderfähig. Ansprechzeit, Nachweisgrenze und Störanfälligkeit stehen in Zielkonflikt und sind messbar. Damit ist das technische Risiko quantifizierbar, die stärkste Ausgangslage, die ein Antrag haben kann.

    • Haltbarkeitsstudie für ein bekanntes Verfahren an einem neuen ProduktAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, sobald ein Zielwert gefordert ist, den das bekannte Verfahren gemessen nicht erreicht, und die Ursache vorab unklar ist. Ohne diese Messung liest die Bescheinigungsstelle nur eine anspruchsvolle Anforderung, und anspruchsvoll ist kein Kriterium des FZulG.

    • Regelmäßige Chargenfreigabe und Routineprüfung nach NormNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch aufwendige Prüfungen bleiben Qualitätskontrolle. Der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Landtechnik & Sensorik

    • Neues Sensorsystem oder Prognosemodell mit offener Genauigkeit unter FeldbedingungenFörderfähig

      Förderfähig. Ob ein Modell aus Boden-, Wetter- und Satellitendaten Ertrag oder Schädlingsbefall mit ausreichender Genauigkeit vorhersagt, ist vorab offen. Die Gegenüberstellung von Modell und Ernteergebnis über mehrere Vegetationsperioden ist der Nachweis.

    • Anbindung von Bestandssensorik an eine neue Auswertungssoftware mit unklarer SignalqualitätAbgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn belegt ist, dass die verfügbaren Signale die geforderte Aussage nicht tragen und eigene Verfahren zur Aufbereitung entwickelt werden mussten. Reines Verkabeln, Protokoll-Mapping und Dashboards sind Integration.

    • Einführung von Standard-Farmmanagement-Software, Dashboards oder SchnittstellenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Auch anspruchsvolle Integrationsarbeit bleibt Integration. Die Werkzeuge sind für genau diesen Zweck gebaut, der Weg ist dokumentiert, das Ergebnis vorhersagbar.

    Züchtung & Anbauverfahren

    • Pflanzenzüchtung mit markergestützter Selektion oder neuartiger KreuzungsstrategieFörderfähig

      Förderfähig. Ob die angestrebte Merkmalskombination mit der gewählten Methode und in der vorgesehenen Zeit erreichbar ist, steht vorab nicht fest. Kreuzungsprotokolle, Selektionsdaten und verworfene Linien belegen Systematik und technisches Risiko.

    • Feldversuch mit Versuchsplan zu einem neuen Anbauverfahren (Fruchtfolge, Bewässerung, Düngestrategie)Abgrenzung

      Abgrenzung. Förderfähig, wenn ein Versuchsplan mit Kontrollparzellen, Messgrößen und Abbruchkriterien vorab festgelegt ist und die landwirtschaftliche Urproduktion selbst außen vor bleibt. Ohne Versuchsplan ist es Anbau, kein Versuch.

    • Laufender Anbau, Sortenerhaltung, Vermehrung bekannter SortenNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Die landwirtschaftliche Urproduktion selbst ist keine F&E, unabhängig vom Aufwand oder Wetterrisiko.

    Was regelmäßig abgelehnt wird

    • Laufende landwirtschaftliche Produktion und ErnteNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Die Urproduktion ist im FZulG-Sinn keine experimentelle Entwicklung, auch wenn Wetter und Schädlinge das Ergebnis unsicher machen. Förderfähig bleibt nur ein daneben laufender, geplanter Versuch.

    • Zulassungsverfahren selbst: Dossier-Erstellung, BehördenkommunikationNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Die vorgelagerte F&E-Phase, etwa Rezepturentwicklung und Sicherheitstests, ist förderfähig. Die reine Zulassungsarbeit danach nicht.

    • Qualitätskontrolle und Chargenfreigabe im RoutinebetriebNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Pflichtarbeit nach Lebensmittelrecht, deren Ergebnis feststeht. Die dabei entstehenden Prüfprotokolle können aber als Nachweis für ein förderfähiges Vorhaben dienen.

    • Rezeptur- und Sortimentspflege ohne offene technische FrageNicht förderfähig

      Nicht förderfähig. Das Ergebnis steht vorher fest: derselbe Funktionsumfang in neuer Ausprägung. Wird von Beratern gelegentlich mit eingereicht und zieht dann das ganze Vorhaben in die Prüfung.

    Ihr Vorhaben steht nicht dabei oder liegt zwischen zwei Zeilen? Das ist der Normalfall, die Abgrenzung entscheidet sich am konkreten Sachverhalt, nicht an der Überschrift. Schildern Sie uns das Vorhaben, wir sagen Ihnen, wo es steht.

    Wie wird aus Ihrer Dokumentation ein Antrag?

    Ihre Pilotanlage und Ihr Versuchsfeld dokumentieren bereits alles, was die Bescheinigungsstelle sehen will, nur in einer anderen Sprache. Hier ist derselbe Sachverhalt in vier Registern, vom Messprotokoll bis zum Antragssatz.

    Im Versuchsfeld — Was ohnehin geschrieben wird
    Extrusionslinie EX-210, Messreihe 2
    Texturkennwert schwankt ±11 % über 6 h
      // Ziel ±5 %, Zonentrennung reicht nicht
    
    - Zonenfühler ....... 3 Stück
    - Regelmodell ....... v2
    - Messreihe 3 ........ 4 % / 8 h ok
    Im Gespräch — Was das Team dazu sagt
    „Nach der Düse zerfällt uns die Faserstruktur ungleichmäßig. Die getrennten Zonen haben es nicht gebracht, dann haben wir die Messsonde eingebaut und die Drehzahl gegengeregelt, beim dritten Lauf waren wir unter fünf Prozent Schwankung.“

    Fachlich vollständig und als Antragstext wertlos. Es fehlt jeder Bezug zum Stand der Technik und zur Messgröße.

    Bei der BSFZ — Was tatsächlich geprüft wird
    • Neuheit
    • Technisches Risiko
    • Systematik

    Zu jedem der drei Kriterien muss der Antrag eine prüfbare Aussage enthalten. Beschrieben wird der Erkenntnisgewinn auf dem Weg zur fertigen Anlage.

    Im Antrag — Was wir daraus formulieren

    „Für die Kombination aus mehrzonig geregelter Kühldüse und Inline-Texturmessung bei der High-Moisture-Extrusion pflanzlicher Proteine lag kein Anlagenkonzept vor, dessen Texturkennwert unter der geforderten Schwankungsbreite von ±5 % über eine volle Produktionsschicht belegt war. Ob sich Schneckendrehzahl und Zonentemperatur so regeln lassen, dass die Textur stabil bleibt, war vorab nicht bestimmbar. Das Vorhaben ermittelte dies in drei Messreihen gegen eine definierte Zielmarke.“

    Das ist die Arbeit. Derselbe Sachverhalt, vier Formulierungen und nur eine davon ist ein Antrag. Diese Übersetzung ist unsere eigentliche Leistung: aus dem, was Ihr Versuchsfeld ohnehin produziert, die Aussage zu bauen, die die Bescheinigungsstelle prüfen kann.

    Woran scheitern Anträge in Agrar und FoodTech?

    Abgelehnte Vorhaben aus Agrar und FoodTech scheitern selten an ihrer Technik. Sie scheitern an fünf wiederkehrenden Mustern, und die sehen wir bei Eigenanträgen genauso wie bei extern begleiteten.

    Der Stand der Technik fehlt

    Der Antrag beschreibt, was hergestellt wurde, nicht, warum es mit dem Verfügbaren nicht ging. Ohne benannte Wettbewerbsverfahren, Normen oder marktübliche Rezepturen kann die Bescheinigungsstelle keine Neuheit feststellen. Das ist in unseren Mandaten der häufigste Grund.

    So machen wir es. Wir benennen konkret die Verfahren, Rezepturen und Anbaumethoden, die geprüft und verworfen wurden, jeweils mit der technischen Eigenschaft, an der sie scheitern.
    Die laufende Produktion wird als Vorhaben eingereicht

    Ein Feldversuch auf dem eigenen Betrieb ist nicht per se ausgeschlossen, aber ein Antrag über „die Ernte“ oder „die Saison“ zwingt die Bescheinigungsstelle, Urproduktion und Versuch gemeinsam zu bewerten. Die Routineanteile ziehen das ganze Vorhaben herunter.

    So machen wir es. Wir schneiden das Vorhaben auf den Teil zu, für den ein Versuchsplan mit Kontrollparzellen existierte, und trennen laufenden Anbau und Ernte sauber ab.
    Projektrisiko statt technisches Risiko

    Wetter, Erntetermin und Rohstoffpreise sind keine technischen Risiken. Wer so argumentiert, beschreibt ein unternehmerisches Risiko und bekommt es als solches beschieden.

    So machen wir es. Wir formulieren das Risiko als offene technische Frage: welche Eigenschaft des Verfahrens oder der Rezeptur war vor Beginn nicht vorhersagbar, und woran genau wäre das Vorhaben gescheitert.
    Das Rezepturergebnis wird als Produkt beschrieben

    Der Antrag liest sich wie ein Produktdatenblatt: Geschmack, Haltbarkeit, Nährwert. Die Bescheinigungsstelle sucht aber den Weg dorthin, die Versuche, die nicht funktioniert haben, und die Messung, die den Unterschied belegt.

    So machen wir es. Wir leiten die Systematik aus Ihren eigenen Artefakten ab: Auslegung im Versuchsplan, Versuch im Prüfprotokoll, Entscheidung im Änderungsprotokoll.
    Kostenseite und Sachverhalt passen nicht zusammen

    Die BSFZ bescheinigt das Vorhaben, das Finanzamt prüft die Kosten. Wer Rohstoff- und Versuchsmaterialkosten ansetzt oder Stunden, die der Vorhabenbeschreibung widersprechen, verliert im zweiten Schritt, nach bereits erteilter Bescheinigung.

    So machen wir es. Wir führen Vorhabenbeschreibung, Zeiterfassung und Antrag auf Forschungszulage von Anfang an gegen dieselbe Abgrenzung. Die Kostenseite entsteht nicht nachträglich.

    Liegt bei Ihnen bereits eine Ablehnung vor, ist der erste Schritt die Analyse des Bescheids: welcher der fünf Punkte trägt die Entscheidung. Davon hängt ab, ob Widerspruch oder Neuantrag der richtige Weg ist.

    Welche weiteren Branchen nutzen die Forschungszulage?

    Die Branche entscheidet nie über die Förderfähigkeit, § 2 FZulG tut das. Diese Seiten zeigen dieselben drei Kriterien an den Tätigkeiten des jeweiligen Fachs.

    Schicken Sie uns ein Versuchsprotokoll, keinen Fragebogen

    Im Erstgespräch reden wir über Ihr Verfahren oder Ihren Feldversuch, nicht über Ihre Rechtsform. Nach dreißig Minuten wissen Sie, welcher Teil Ihrer Entwicklung förderfähig ist, in welcher Größenordnung, und ob sich ein rückwirkender Antrag lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos; 30 % des Honorars werden mit dem BSFZ-Bescheid fällig, 70 % erst nach der Auszahlung.

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    Max Nodes

    Max Nodes

    Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes