Forschungszulage Höhe: bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr

Die Zulage ist Bemessungsgrundlage mal Fördersatz: 25 %, für KMU 35 %. Der Rechner zeigt das Ergebnis für 600.000 € Personalkosten und 150.000 € Auftragsforschung.

  • Fördersatz 25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage höchstens 12 Mio. € pro Jahr
  • Bis zu 4,2 Mio. € Zulage für KMU
Ihre ForschungszulageRechtslage ab 2026
KMU nach Anhang I AGVO
unter 250 Mitarbeitende, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Vorhaben und Jahr
Die 20-%-Pauschale gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b FZulG). Obergrenze: 12 Mio. € für Aufwendungen ab 2026, 10 Mio. € für 2024 und 2025 (§ 3 Abs. 5 FZulG).
F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)600.000 €
Entwicklungsaufträge an Dritte · 70 %+ 105.000 €
Eigenleistungen (§ 3 Abs. 3)+ 0 €
Gemeinkostenpauschale 20 %+ 141.000 €
Bemessungsgrundlage846.000 €
Fördersatz 35 %296.100 €
Forschungszulage pro Jahr 296.100 € 35 % Fördersatz · Auftragsentgelt: 24,5 % vor der 20-%-Pauschale

Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)

Mit diesen Zahlen ins Erstgespräch

So hoch ist Ihre Forschungszulage

Die Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 %. Bei Aufträgen nach dem 27.03.2024 sind 70 % des Entgelts anrechenbar; vor der zusätzlichen Pauschale sind das 17,5 % beziehungsweise 24,5 % des Auftragsentgelts. Die Bemessungsgrundlage ist auf höchstens 12 Mio. € pro Jahr gedeckelt; die maximale Zulage liegt bei 4,2 Mio. € (KMU) beziehungsweise 3 Mio. € (Großunternehmen). Für neue Vorhaben erhöht die 20-%-Pauschale die Bemessungsgrundlage separat.

Das Wichtigste zur Förderhöhe

  • Fördersatz
    25 %, für KMU 35 %
  • Bemessungsgrundlage
    Personalkosten, Eigenleistungen und 70 % der Entgelte für Aufträge nach dem 27.03.2024; höchstens 12 Mio. € pro Jahr
  • Anteil am Auftragsentgelt vor Pauschale
    17,5 %, für KMU 24,5 %
  • Maximale Zulage
    4,2 Mio. € (KMU), 3 Mio. € (Großunternehmen)
  • Eigenleistungen
    100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, nur Einzel- und Mitunternehmer
  • Beihilfegrenze
    Alle staatlichen Beihilfen je Vorhaben zusammen: Grenze 15 Mio. € (§ 4 Abs. 3 FZulG)
  • Wie entsteht die Höhe der Zulage aus den Kosten?

    Personalkosten, Eigenleistungen und 70 % der Auftragsforschung addieren sich zur Bemessungsgrundlage; ab 2026 kommt eine 20-%-Pauschale hinzu, dann multipliziert der Fördersatz.

    Vom Personalaufwand zur Zulage: 800.000 € Personalkosten, KMU, Vorhaben ab 2026
    F&E-Personalkosten(Arbeitgeberbrutto)800.000 €Gemeinkostenpauschale 20 %160.000 €Bemessungsgrundlage960.000 €Fördersatz 35 %336.000 €

    Die Gemeinkostenpauschale von 20 % erhöht die Bemessungsgrundlage auf 960.000 €; bei 35 % Fördersatz ergibt das 336.000 € Zulage.

    Kleines Startup (KMU)

    Drei Entwickler, 240.000 € Personalkosten, Vorhaben ab 2026.

    F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)240.000 €
    Gemeinkostenpauschale 20 %+ 48.000 €
    Förderfähige Aufwendungen288.000 €
    Fördersatz35 %
    Forschungszulage pro Jahr100.800 €

    Inklusive der 20-%-Pauschale auf die Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 3b FZulG).

    Großunternehmen ohne KMU-Bonus

    2,4 Mio. € Personalkosten, mehr als 250 Mitarbeitende.

    F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)2.400.000 €
    Gemeinkostenpauschale 20 %+ 480.000 €
    Förderfähige Aufwendungen2.880.000 €
    Fördersatz25 %
    Forschungszulage pro Jahr720.000 €

    Ohne KMU-Status sinkt der Fördersatz von 35 % auf 25 %.

    Wie viel Forschungszulage bekommt ein Unternehmen?

    Ein Beispiel mit Auftragsforschung; zwei weitere Unternehmensgrößen zeigt die Rechnung weiter oben auf dieser Seite.

    Fördersatz: 25 % oder 35 %

    Großunternehmen erhalten 25 % der Bemessungsgrundlage, KMU 35 % — die Erhöhung um 10 Prozentpunkte steht in § 4 Abs. 1 FZulG. Als KMU gilt: weniger als 250 Mitarbeitende, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

    KMU mit Entwicklungsauftrag

    950.000 € Personalkosten plus 200.000 € Auftrag an ein EWR-Institut.

    F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)950.000 €
    Auftragsforschung, 70 % von 200.000 €+ 140.000 €
    Gemeinkostenpauschale 20 %+ 218.000 €
    Förderfähige Aufwendungen1.308.000 €
    Fördersatz35 %
    Forschungszulage pro Jahr457.800 €

    Nur 70 % des Auftrags zählen, auch dafür gilt die Pauschale.

    Die 20-%-Pauschale gilt auf die gesamte Bemessungsgrundlage: Personalkosten, Eigenleistungen und den 70-%-Anteil der Auftragsforschung (§ 3 Abs. 3b FZulG).

    Was begrenzt die Höhe nach oben?

    Drei Grenzen wirken zusammen: der Deckel der Bemessungsgrundlage, der Fördersatz und der beihilferechtliche Höchstbetrag je Unternehmen und Vorhaben.

    Grenzen der Forschungszulage je Wirtschaftsjahr
    WirtschaftsjahrDeckel der BemessungsgrundlageFördersatzBeihilferechtlicher Höchstbetrag je Vorhaben
    2020–20234 Mio. €25 % (einheitlich)15 Mio. €
    2024–202510 Mio. €25 %, für KMU 35 %15 Mio. €
    Ab 202612 Mio. €25 %, für KMU 35 %15 Mio. €
    Hat ein Unternehmen mehrere bescheinigte Vorhaben, addiert das Finanzamt sie: Die Bemessungsgrundlage gilt gemeinsam für alle Vorhaben eines Wirtschaftsjahres, nicht je Vorhaben einzeln (§ 3 Abs. 5 FZulG). Erst die Summe trifft auf den Deckel.