Forschungszulage für KMU: 35 % statt 25 % Fördersatz
KMU nach Anhang I der AGVO erhalten 35 % statt der regulären 25 % Fördersatz (§ 4 Abs. 1 FZulG), auf derselben Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € wie Großunternehmen.
- 35 % statt 25 % Fördersatz
- KMU-Schwelle: unter 250 Mitarbeitende, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanz
- Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)
Bemessungsgrundlage begrenzt auf 12.000.000 €
Der KMU-Satz auf einen Blick
KMU erhalten bei der Forschungszulage 35 % statt der regulären 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG), auf derselben Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € wie Großunternehmen: bis zu 4,2 Mio. € Zulage. Als KMU gilt nach Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014), wer weniger als 250 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat; Partner- und verbundene Unternehmen zählen dabei anteilig oder vollständig mit. Wie NOVARIS mittelständische KMU begleitet, zeigt die Seite Forschungszulage für den Mittelstand.
Das Wichtigste zum KMU-Status
Wer gilt als KMU bei der Forschungszulage?
Als KMU gilt, wer weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat (Anhang I AGVO).
Die Forschungszulage zahlt KMU 35 % statt der regulären 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG), bei gleicher Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. €.
| Kategorie | Mitarbeitende | Jahresumsatz | Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. € | ≤ 2 Mio. € |
| Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. € | ≤ 10 Mio. € |
| Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. € | ≤ 43 Mio. € |
- Weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €
- Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €
Die Mitarbeitergrenze gilt immer, von den beiden Finanzgrenzen muss nur eine eingehalten sein. Verbundene Unternehmen zählen voll, Partnerunternehmen anteilig mit (Art. 3 Anhang I AGVO).
Ein spezialisierter Berater ordnet Ihren Status vor dem Antrag ein.
Wie wirken sich Beteiligungen auf den KMU-Status aus?
Beteiligungen an oder von anderen Unternehmen zählen mit, je nach Höhe unterschiedlich stark.
- Eigenständig (unter 25 %): nur die eigenen Werte zählen.
- Partnerunternehmen (25 % bis zur Hälfte): anteilige Anrechnung.
- Verbundenes Unternehmen (über der Hälfte oder beherrschender Einfluss): vollständige Anrechnung.
Bleibt Ihr Unternehmen danach unter den KMU-Schwellen, gilt weiterhin 35 %. Für Konzerne mit beherrschendem Einfluss gilt eine eigene Grenze im Verbund.
Was bringt der KMU-Status in Euro?
Bei gleicher Bemessungsgrundlage bringt der KMU-Satz 40 % mehr Forschungszulage als der Regelsatz.
Regelsatz, 25 %
800.000 € Personalkosten, kein KMU-Status.
KMU-Fördersatz, 35 %
Identische Eingaben mit KMU-Status.
40 % mehr als beim Regelsatz.
Bei 12 Mio. € liegt die maximale Zulage für KMU bei 4,2 Mio. €, für Großunternehmen bei 3 Mio. €.
Was gilt für verbundene Unternehmen im Verbund?
Die Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € gilt für den gesamten Verbund, nicht je Gesellschaft.
- 12-Mio.-Grenze für alle verbundenen Unternehmen zusammen (§ 3 Abs. 6 FZulG), nicht je Gesellschaft.
- Maßgeblich: die Verflechtung am Ende des Wirtschaftsjahres.
- Jede Gesellschaft gibt ihren Anteil im eigenen Antrag an.
Details zu Struktur und Aufteilung: Forschungszulage im Konzern.
Häufige Fragen zur Forschungszulage für KMU
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Max Nodes
Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes