Forschungszulage für KMU: 35 % statt 25 % Fördersatz

KMU nach Anhang I der AGVO erhalten 35 % statt der regulären 25 % Fördersatz (§ 4 Abs. 1 FZulG), auf derselben Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € wie Großunternehmen.

  • 35 % statt 25 % Fördersatz
  • KMU-Schwelle: unter 250 Mitarbeitende, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanz
  • Bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr
Ihre ForschungszulageRechtslage ab 2026
KMU nach Anhang I AGVO
unter 250 Mitarbeitende, bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Vorhaben und Jahr
Die 20-%-Pauschale gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b FZulG). Obergrenze: 12 Mio. € für Aufwendungen ab 2026, 10 Mio. € für 2024 und 2025 (§ 3 Abs. 5 FZulG).
F&E-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)800.000 €
Entwicklungsaufträge an Dritte · 70 %+ 0 €
Eigenleistungen (§ 3 Abs. 3)+ 0 €
Gemeinkostenpauschale 20 %+ 160.000 €
Bemessungsgrundlage960.000 €
Fördersatz 35 %336.000 €
Forschungszulage pro Jahr 336.000 € 35 % Fördersatz auf die Bemessungsgrundlage · 20-%-Pauschale separat eingerechnet

Verrechnung mit der Steuerfestsetzung, Überschuss wird ausgezahlt (§ 10 FZulG)

Mit diesen Zahlen ins Erstgespräch

Der KMU-Satz auf einen Blick

KMU erhalten bei der Forschungszulage 35 % statt der regulären 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG), auf derselben Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. € wie Großunternehmen: bis zu 4,2 Mio. € Zulage. Als KMU gilt nach Anhang I der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014), wer weniger als 250 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat; Partner- und verbundene Unternehmen zählen dabei anteilig oder vollständig mit. Wie NOVARIS mittelständische KMU begleitet, zeigt die Seite Forschungszulage für den Mittelstand.

Das Wichtigste zum KMU-Status

  • Fördersatz
    35 % statt 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG)
  • Max. Zulage
    4,2 Mio. € pro Jahr
  • KMU-Schwelle
    unter 250 Mitarbeitende, höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanz
  • Verflechtung
    eigenständig, Partner- oder verbundenes Unternehmen
  • Verbund
    12 Mio. € für den gesamten Verbund (§ 3 Abs. 6 FZulG)
  • Wer gilt als KMU bei der Forschungszulage?

    Als KMU gilt, wer weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme hat (Anhang I AGVO).

    Die Forschungszulage zahlt KMU 35 % statt der regulären 25 % (§ 4 Abs. 1 FZulG), bei gleicher Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Mio. €.

    KMU-Schwellen nach Anhang I AGVO
    KategorieMitarbeitendeJahresumsatzBilanzsumme
    Kleinstunternehmen< 10≤ 2 Mio. €≤ 2 Mio. €
    Kleinunternehmen< 50≤ 10 Mio. €≤ 10 Mio. €
    Mittleres Unternehmen< 250≤ 50 Mio. €≤ 43 Mio. €
    Maßgeblich ist die Zeile Mittleres Unternehmen: darunter gilt Ihr Unternehmen insgesamt als KMU.
    KMU-Status prüfenAnhang I AGVO
    • Weniger als 250 Mitarbeitende
    • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €
    • Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €
    Ihr Status KMU 35 % Fördersatz nach § 4 Abs. 1 FZulG

    Die Mitarbeitergrenze gilt immer, von den beiden Finanzgrenzen muss nur eine eingehalten sein. Verbundene Unternehmen zählen voll, Partnerunternehmen anteilig mit (Art. 3 Anhang I AGVO).

    Ein spezialisierter Berater ordnet Ihren Status vor dem Antrag ein.