BSFZ-Ablehnung erhalten: ein Monat für den Widerspruch

Nach einer BSFZ-Ablehnung bleibt ein Monat ab Zustellung des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Wer die genannten Ablehnungsgründe einzeln technisch entkräftet, hat eine echte Chance auf die Bescheinigung.

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Zustellung
  • Teilwiderspruch nur gegen abgelehnte Projekte
  • Erfolgsbasiert: 70 % des Honorars erst nach Auszahlung
Auf einen Blick

Die offene Frage präzisieren

Die offene Frage präzisieren — Bescheid → Begründung → WiderspruchBSFZPrüfung
Bescheid → Begründung → Widerspruch
Zahlen und Details
Zwei Fristen von je einem Monat, eine ohne: Widerspruch ab Zustellung des Bescheids, Klage ab der Entscheidung über den Widerspruch, Neuantrag jederzeit
Widerspruchsfrist1 MonatZustellung des AblehnungsbescheidsFristendeKlagefrist1 MonatEntscheidung über den WiderspruchFristendeNeuantragkeine FristJederzeit möglich, auch nach Fristablauf

Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids. Nach Fristablauf bleibt der Neuantrag, der keine eigene Frist kennt.

Das Wichtigste in Kürze

Nach einer BSFZ-Ablehnung bleibt ein Monat ab Zustellung des Bescheids, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Die BSFZ nennt im Bescheid konkrete Ablehnungsgründe, meist die unzureichende Darstellung von Neuheit oder technischem Risiko; der Widerspruch muss genau diese Punkte mit überarbeiteter Projektbeschreibung und zusätzlichen Nachweisen entkräften. Ist die Frist bereits abgelaufen oder betreffen die Erkenntnisse weitere Wirtschaftsjahre, bleibt der Weg über einen Neuantrag offen, ohne eigene Frist. Die Klage bleibt das letzte Mittel; welches Gericht zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Das Wichtigste zur BSFZ-Ablehnung

  • Frist
    1 Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids
  • Häufigster Grund
    Neuheit oder technisches Risiko nicht ausreichend dargestellt
  • Teilwiderspruch
    Möglich, wenn nur einzelne Projekte abgelehnt wurden
  • Nach Fristablauf
    Neuantrag ohne eigene Frist, mit überarbeiteter Projektbeschreibung
  • Letztes Mittel
    Klage, nur bei grundlegenden Rechtsfragen; zuständiges Gericht laut Rechtsbehelfsbelehrung
  • Wie viel Zeit bleibt nach einer BSFZ-Ablehnung?

    Nach der Ablehnung bleibt ein Monat ab Zustellung des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, bleibt nur noch der Neuantrag.

    Die Bescheinigung der BSFZ ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Forschungszulage (§ 6 FZulG). Einwendungen gegen die Bescheinigung richten sich deshalb an die BSFZ, nicht an das Finanzamt. Ohne Bescheinigung setzt das Finanzamt die Zulage nicht fest (§ 6 Abs. 1 FZulG). Für die Forschungszulage gelten die Vorschriften der Abgabenordnung über Steuervergütungen entsprechend, mit Ausnahme des § 163 AO (§ 12 FZulG).

    Drei Wege nach einer BSFZ-Ablehnung: Widerspruch, Neuantrag oder Klage
    Ablehnung der BSFZBescheid mit den AblehnungsgründenWiderspruch1 Monat Frist, gebührenfreiNeuantragKeine Frist, ab dem zweiten Antrag gebührenpflichtig, 3–6 MonateKlageLetztes Mittel, Gerichtskosten, 6–18 MonateBei ErfolgBSFZ-Bescheinigung, dann Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
    Der Fristenlauf nach einer BSFZ-Ablehnung
    Ablehnungsbescheid zugestelltTag 0 · BSFZWiderspruchsfrist läuft1 Monat · Sie, mit BeratungBSFZ prüft den Widerspruch erneutohne veröffentlichte Frist · meist anderer GutachterEntscheidungAufhebung, Teiländerung oder Bestätigung · BSFZ
    Widerspruch, Neuantrag und Klage im Vergleich
    KriteriumWiderspruchNeuantragKlage
    Frist1 Monat ab Zustellung des AblehnungsbescheidsKeine1 Monat ab der Entscheidung über den Widerspruch
    KostenGebührenfreiAb dem zweiten Antrag im selben Wirtschaftsjahr gebührenpflichtig (§ 6 Abs. 5 FZulG)Gerichtskosten
    Dauerohne veröffentlichte Frist3–6 Monate6–18 Monate
    VoraussetzungNeue technische ArgumenteÜberarbeitete ProjektbeschreibungKeine Anwaltspflicht in erster Instanz
    Wann sinnvollErster Schritt nach der AblehnungNach Fristablauf oder für weitere WirtschaftsjahreNur wenn eine grundlegende Rechtsfrage offen ist
    Welche Frist im Einzelfall gilt und welches Gericht zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids. Sie ist maßgeblich.