Forschungszulage berechnen: vom Aufwand zur Zulage
Die Forschungszulage ist Bemessungsgrundlage mal Fördersatz: 25 %, für KMU 35 %. Bei Aufträgen nach dem 27.03.2024 entsprechen 70 % anrechenbarer Anteil vor der zusätzlichen Pauschale 17,5 % beziehungsweise 24,5 % des Auftragsentgelts.
- Personalkosten + Eigenleistungen + 70 % Auftragsforschung
- Ab 2026 zusätzlich 20 % Pauschale
- Fördersatz 25 %, KMU 35 %, Deckel 12 Mio. €
Von den Kosten zur Bemessungsgrundlage
Zahlen und Details
Beispiel: 640.000 € Personalkosten, 1.000 Eigenleistungsstunden und 300.000 € Auftragsforschung, KMU, Vorhaben ab 2026. Jede Zeile zeigt einen Schritt der Formel oben: Personalkosten, Eigenleistungen, Auftragsforschung, Pauschale, Bemessungsgrundlage, Fördersatz.
Das Wichtigste in Kürze
Die Forschungszulage berechnet sich in drei Schritten: Bemessungsgrundlage, Deckel, Fördersatz. Sie summiert Personalkosten (§ 3 Abs. 1), Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern (100 € je Stunde, § 3 Abs. 3) und 70 % der Auftragsforschung (§ 3 Abs. 4). Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, kommt auf diese Summe eine 20-%-Pauschale hinzu (§ 3 Abs. 3b). Deckel: 12 Mio. € pro Jahr, Fördersatz 25 %, für KMU 35 %.
Das Wichtigste zur Berechnung
Wie rechnet sich das an einem konkreten Fall?
Zwei Fälle mit Beträgen, die auf dieser Seite bereits vorkommen.
Vorhaben ab 2026 wie im Titelbeispiel
640.000 € Personalkosten, 1.000 Eigenleistungsstunden und 300.000 € Auftragsforschung, KMU.
Auftragsforschung ohne eigenes Personal
Ein Großunternehmen vergibt einen reinen Forschungsauftrag von 500.000 € an ein externes Institut.
Im zweiten Fall zählen nur 70 % des Auftragsvolumens zur Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 4 FZulG). Wer die restlichen 30 % versehentlich mitrechnet, überschätzt seine Zulage.
Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?
Vier Kostenarten bilden die Bemessungsgrundlage, jede mit eigener Regel.
| Kostenart | Grundlage | Anrechenbar | Regel |
|---|---|---|---|
| Personalkosten | § 3 Abs. 1 FZulG | 100 % | Arbeitgeberbrutto + Zukunftssicherung |
| Eigenleistungen | § 3 Abs. 3 FZulG | 100 € je Stunde | Nur Einzel-/Mitunternehmer, max. 40 Std./Woche |
| Bewegliche Anlagegüter | § 3 Abs. 3a FZulG | Nur die AfA | Abschreibung auf genutzte Anlagegüter |
| Auftragsforschung | § 3 Abs. 4 FZulG | 70 % | bis zum 27.03.2024; nur EU/EWR |
Wie viel Forschungszulage ergibt sich in der Praxis?
Der Fördersatz zählt mehr als die Kostenart: 35 % statt 25 % bringt 40 % mehr Zulage.
Einzelunternehmer mit zwei Entwicklern
Zwei angestellte Entwickler, plus Eigenleistung des Einzelunternehmers.
12,5 Std./Woche über 48 Wochen.
Mittelständisches Unternehmen mit Auftragsforschung (KMU)
Personal, Forschungsauftrag und Eigenleistung eines Mitunternehmers.
Nur 70 % des Auftrags zählen.
Personal, Eigenleistung, Auftragsforschung und die 20-%-Pauschale.
Für 2020 und 2024 gilt der gezeigte Wert ab dem Stichtag im Jahr.
12.000.000 € × 25 % = 3.000.000 € für Großunternehmen, 12.000.000 € × 35 % = 4.200.000 € für KMU: die maximale Zulage pro Wirtschaftsjahr.
Wie werden Eigenleistungen berechnet?
Eigenleistungen: 100 € je Stunde, gedeckelt auf 40 Std./Woche.
Wochenstunden-Deckel erreicht, 2.080 Stunden im Jahr
40 Std./Woche über ein volles Jahr – das Maximum.
40 × 52 Wochen (§ 3 Abs. 3).
Welche Fehler verfälschen die Berechnung am häufigsten?
Fünf Fehler kosten am häufigsten Bemessungsgrundlage oder Zulage.
- Auftragsforschung zu 100 % angesetzt: Nur 70 % des Entgelts zählen zur Bemessungsgrundlage (bis zum 27.03.2024) – bei 500.000 € gehen 150.000 € verloren.
- Eigenleistungen vergessen: bis 100 €/Std.; 800 Std./Jahr sind 80.000 € mehr Basis. Nicht bei einer GmbH.
- F&E-Anteile nicht abgegrenzt: Teilzeit-F&E muss anteilig gerechnet werden, belegt durch Zeiterfassung.
- Pauschale übersehen: Die 20 % gelten nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 – oft vergessen oder fälschlich auf ein Altvorhaben angesetzt.
- KMU-Status nicht geprüft: 25 % statt 35 % verschenkt bei 500.000 € Basis 50.000 € Zulage.
Welche Fragen tauchen zur Berechnung am häufigsten auf?
Welche Fehler machen die Rechnung falsch?
Fünf Fehler verändern das Ergebnis am stärksten.
- Bruttolohn statt Arbeitgeberbrutto angesetzt: Nur der lohnsteuerpflichtige Arbeitgeberbrutto zählt (§ 3 Abs. 1 FZulG).
- Auftragsforschung zu 100 % statt zu 70 % angesetzt: Nur 70 % des Rechnungsbetrags zählen (§ 3 Abs. 4 FZulG).
- Die 20-%-Pauschale auf ein Altvorhaben angewendet: Sie gilt nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 (§ 3 Abs. 3b FZulG).
- Den Deckel je Wirtschaftsjahr übersehen: Die Bemessungsgrundlage ist pro Jahr auf 12 Mio. € begrenzt (§ 3 Abs. 5 FZulG), nicht über mehrere Jahre summierbar.
- Eigenleistungen bei einer GmbH angesetzt: § 3 Abs. 3 FZulG erfasst nur Einzel- und Mitunternehmer, ein GmbH-Geschäftsführer zählt nur über sein Gehalt.
Bemessungsgrundlage und Zulage im Erstgespräch berechnen lassen
Wir ermitteln Ihre Bemessungsgrundlage und wenden den passenden Fördersatz an. Sie zahlen nur, wenn die Zulage bewilligt wird.
Erstgespräch buchenWeiterlesen
- Forschungszulage-RechnerBemessungsgrundlage über mehrere Jahre berechnen.
- Personalkosten & ForschungszulageArbeitgeberbrutto und Zukunftssicherung korrekt ansetzen.
- Eigenleistungen100 € je Stunde für Einzel- und Mitunternehmer.
- Auftragsforschung70 % des Entgelts für externe F&E-Aufträge.
- Sachkosten bei der ForschungszulageWarum Material nicht direkt zählt.
- Forschungszulage: Höhe der FörderungFördersätze, Deckel und maximale Zulage.
Max Nodes
Gründer und Geschäftsführer von NOVARIS Consulting. Spezialisiert auf die steuerliche Forschungsförderung (FZulG) seit 2021; 25 von 25 begleiteten BSFZ-Anträgen bewilligt (Stand 09/2026). Max Nodes