BERECHNUNG

Forschungszulage berechnen – Schritt-für-Schritt-Kalkulation

Wie viel Forschungszulage steht Ihnen zu? Berechnen Sie Ihre Bemessungsgrundlage, wenden Sie den Fördersatz an und sehen Sie konkrete Rechenbeispiele.

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25-35 %
Fördersatz
12 Mio. €
Bemessungsgrundlage
4,2 Mio. €
Max. Förderung
15+ Mio. €
Gesicherte Forschungszulage
100% Erfolg
Erfolgsquote BSFZ-Bescheinigungen
< 4 Monate
Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Forschungszulage Berechnung: So funktioniert sie

Die Forschungszulage wird in drei Schritten ermittelt: Zuerst sammeln Sie alle förderfähigen F&E-Kosten, dann bestimmen Sie die Bemessungsgrundlage (maximal 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr) und wenden schließlich den Fördersatz an — 25 % für Großunternehmen, 35 % für KMU.

Schritt 1

Förderfähige F&E-Kosten erfassen: Personal, Eigenleistungen, Auftragsforschung, Sachkosten

Schritt 2

Bemessungsgrundlage ermitteln (gedeckelt bei 12 Mio. €/Jahr)

Schritt 3

Fördersatz anwenden: 25 % (Standard) oder 35 % (KMU)

Grundformel: Bemessungsgrundlage × Fördersatz = Forschungszulage. Beispiel: 1.000.000 € × 25 % = 250.000 €. Bei KMU: 1.000.000 € × 35 % = 350.000 €.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Nicht jeder F&E-Aufwand ist förderfähig. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) definiert vier Kostenarten, die in die Berechnung einfließen. Voraussetzung: Die Aufwendungen beziehen sich auf Projekte, die die drei F&E-Kriterien erfüllen — Neuheit, technisches Risiko und Systematik.

Kostenart Was zählt Anrechenbar Besonderheiten
Personalkosten Bruttolöhne + AG-Anteile aller F&E-Mitarbeiter 100 % Anteilig nach F&E-Stunden
Eigenleistungen Forschungstätigkeit von Inhabern/Gesellschaftern 100 €/Std. Pauschal, max. 40 Std./Woche
Auftragsforschung F&E-Aufträge an externe Dienstleister 70 % Nur 70 % des Rechnungsbetrags
Sachkosten Material, Lizenzen, Verbrauchsmittel für F&E 100 % Seit Novelle 2024 förderfähig

Nicht förderfähig sind: allgemeine Verwaltungskosten, Gebäudemieten, nicht-projektbezogene IT-Kosten sowie Aufwendungen für Vertrieb und Marketing. Achten Sie auf eine saubere Zeiterfassung, damit das Finanzamt die F&E-Anteile nachvollziehen kann.

Bemessungsgrundlage berechnen: Schritt für Schritt

Die Bemessungsgrundlage ist die Summe aller anrechenbaren F&E-Kosten — gedeckelt bei 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Das ergibt eine maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. € (bei 35 %) bzw. 3 Mio. € (bei 25 %).

Position Gesamtkosten F&E-Anteil Faktor Anrechenbar
3 F&E-Ingenieure (Brutto + AG) 300.000 € 80 % 100 % 240.000 €
Eigenleistung Inhaber (Einzelunternehmen) 800 Std. 100 % 100 €/Std. 80.000 €
Auftragsforschung (ext. Labor) 200.000 € 100 % 70 % 140.000 €
F&E-Sachkosten (Material) 40.000 € 100 % 100 % 40.000 €
Bemessungsgrundlage 500.000 €

In diesem Beispiel liegt die Bemessungsgrundlage bei 500.000 € — weit unter der Deckelung von 12 Mio. €. Die meisten mittelständischen Unternehmen schöpfen die Obergrenze nicht aus. Entscheidend ist die vollständige Erfassung aller förderfähigen Kosten.

Rechenbeispiele: KMU vs. Großunternehmen

Der Unterschied zwischen 25 % und 35 % Fördersatz ist erheblich. Hier drei konkrete Szenarien mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen:

Beispiel 1: Kleines Softwareunternehmen (KMU, 35 %)

2 Entwickler (Personalkosten) 160.000 €
Eigenleistung Inhaber, Einzelunternehmen (600 Std. × 100 €) 60.000 €
Bemessungsgrundlage 220.000 €
Forschungszulage (35 %) 77.000 €

Beispiel 2: Mittleres Maschinenbauunternehmen (KMU, 35 %)

8 F&E-Mitarbeiter (Personalkosten) 640.000 €
Eigenleistung 2 Mitunternehmer, Personengesellschaft (je 500 Std. × 100 €) 100.000 €
Auftragsforschung Universität (300.000 € × 70 %) 210.000 €
Sachkosten (Prototypmaterial) 50.000 €
Bemessungsgrundlage 1.000.000 €
Forschungszulage (35 %) 350.000 €

Beispiel 3: Großunternehmen (25 %)

25 F&E-Mitarbeiter (Personalkosten) 2.500.000 €
Auftragsforschung extern (1.500.000 € × 70 %) 1.050.000 €
Sachkosten (Labor, Material) 450.000 €
Bemessungsgrundlage 4.000.000 €
Forschungszulage (25 %) 1.000.000 €
Tipp: Nutzen Sie unseren Forschungszulage-Rechner, um Ihre individuelle Förderhöhe in Sekunden zu berechnen. Oder lassen Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung die optimale Strategie zeigen.

Eigenleistungen richtig berechnen

Gesellschafter und Einzelunternehmer, die selbst F&E-Tätigkeiten ausüben, können Eigenleistungen pauschal mit 100 € pro Stunde ansetzen. Das gilt unabhängig vom tatsächlichen Gehalt oder Gewinnentnahme.

Szenario F&E-Stunden/Woche Wochen/Jahr Anrechenbar Zulage (35 %)
Gründer, halbtags F&E 20 48 96.000 € 33.600 €
Vollzeit-F&E-Gründer 40 48 192.000 € 67.200 €
2 Gesellschafter, je 30 Std. 2 × 30 48 288.000 € 100.800 €

Wichtig: Es gelten maximal 40 Stunden pro Woche und Person. Die Stunden müssen durch eine ordentliche Zeiterfassung dokumentiert werden. Eigenleistungen sind nur in Einzelunternehmen und Personengesellschaften ansetzbar – bei einer GmbH zählt stattdessen das Geschäftsführergehalt als Personalkosten.

Auftragsforschung: Die 70 %-Regel verstehen

Vergeben Sie F&E-Aufträge an externe Dienstleister, Universitäten oder Forschungsinstitute, werden nur 70 % des Rechnungsbetrags als Bemessungsgrundlage anerkannt. Hintergrund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass 30 % auf Gemeinkosten und Gewinnmarge des Auftragnehmers entfallen.

Auftragnehmer Rechnungsbetrag Faktor Anrechenbar Zulage (25 %) Zulage (35 %)
Ingenieursbüro 100.000 € 70 % 70.000 € 17.500 € 24.500 €
Fraunhofer-Institut 500.000 € 70 % 350.000 € 87.500 € 122.500 €
Software-Agentur 200.000 € 70 % 140.000 € 35.000 € 49.000 €

Achtung: Auftragsforschung im EU/EWR-Raum ist ebenfalls förderfähig. Aufträge an Dienstleister außerhalb des EWR werden jedoch nicht anerkannt. Achten Sie bei der Vertragsgestaltung darauf, dass der F&E-Charakter eindeutig dokumentiert ist.

Maximale Förderhöhe: Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr

Die maximale Forschungszulage ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage (max. 12 Mio. €) multipliziert mit dem Fördersatz:

Großunternehmen

12.000.000 € × 25 % = 3.000.000 €

KMU (35 %)

12.000.000 € × 35 % = 4.200.000 €

Zusätzlich können Sie die Forschungszulage bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Damit ergibt sich ein theoretisches Maximum von 4 × 4,2 Mio. € = 16,8 Mio. € für KMU. Die Zulage wird über den Finanzamtsantrag geltend gemacht und mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer verrechnet — oder direkt ausgezahlt.

5 häufige Berechnungsfehler — und wie Sie sie vermeiden

1

Auftragsforschung zu 100 % ansetzen

Häufigster Fehler: Externe F&E-Rechnungen vollständig in die Bemessungsgrundlage nehmen. Korrekt sind nur 70 %. Bei 500.000 € Auftragsvolumen gehen sonst 150.000 € anrechenbare Kosten verloren.

2

Eigenleistungen vergessen

Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften können Eigenleistungen mit bis zu 100 €/Std. ansetzen. Bei 800 F&E-Stunden/Jahr sind das 80.000 € zusätzliche Bemessungsgrundlage — bis zu 28.000 € mehr Zulage. Bei einer GmbH geht das nicht; dort zählt nur das Geschäftsführergehalt.

3

F&E-Anteile nicht korrekt abgrenzen

Mitarbeiter, die nur teilweise in F&E arbeiten, müssen anteilig berechnet werden. Eine saubere Zeiterfassung ist entscheidend — pauschale Schätzungen erkennt das Finanzamt nicht an.

4

Rückwirkende Jahre nicht mitberechnen

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Viele Unternehmen berechnen nur das laufende Jahr und verschenken so mehrere Jahresraten.

5

KMU-Status nicht prüfen

Unternehmen, die als KMU qualifizieren, rechnen versehentlich mit 25 % statt 35 %. Bei 500.000 € Bemessungsgrundlage bedeutet das 50.000 € weniger Zulage.

Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der Forschungszulage

Ermitteln Sie zuerst Ihre förderfähigen F&E-Kosten: Personalkosten, Eigenleistungen (100 €/Std.), Auftragsforschung (70 %) und Sachkosten. Die Summe ergibt die Bemessungsgrundlage (max. 12 Mio. €). Multiplizieren Sie mit 25 % (Großunternehmen) oder 35 % (KMU). Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine schnelle Berechnung.

Die Bemessungsgrundlage ist die Summe aller anrechenbaren F&E-Kosten pro Wirtschaftsjahr. Sie ist auf 12 Mio. € gedeckelt. Das bedeutet: Selbst wenn Ihre F&E-Kosten 20 Mio. € betragen, werden nur 12 Mio. € für die Berechnung herangezogen. Die maximale Forschungszulage beträgt damit 4,2 Mio. € (KMU) bzw. 3 Mio. € (Großunternehmen).

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass 30 % des Rechnungsbetrags auf Gemeinkosten und Gewinnmarge des Auftragnehmers entfallen. Nur die reinen F&E-Kosten (70 %) fließen in die Bemessungsgrundlage ein. Diese Regel gilt unabhängig vom tatsächlichen Kostenanteil. Mehr dazu: Auftragsforschung →

Nein. Bei einer GmbH sind Eigenleistungen der Gesellschafter nicht förderfähig – auch nicht, wenn kein Geschäftsführergehalt gezahlt wird. § 3 Abs. 3 FZulG erfasst nur Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften; Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer OHG sind also anspruchsberechtigt, GmbH-Gesellschafter nicht. Für den GmbH-Geschäftsführer zählt allein sein Gehalt als Personalkosten – das setzt einen Anstellungsvertrag voraus.

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Quellen & gesetzliche Grundlagen

Alle Aussagen zu Bemessungsgrundlage, Förderquoten und Antragsverfahren basieren ausschließlich auf den folgenden offiziellen Rechtsquellen und Behördenangaben. Stand der Recherche: .

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Vorhabens kontaktieren Sie uns oder Ihre*n Steuerberater*in.

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