Softwareunternehmen gehören zu den größten Nutznießern des FZulG. Wer eigene Algorithmen, KI-Systeme oder Individualsoftware entwickelt, kann bis zu 25 % der Personalkosten steuerlich erstattet bekommen.
Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit Standardmitteln erreichbar war.
Entwicklung proprietärer Algorithmen, neuronaler Netze, NLP-Modelle oder Computer-Vision-Systeme, die über den Stand der Technik hinausgehen.
Entwicklung branchenspezifischer Softwarelösungen, neuartiger Systemarchitekturen oder proprietärer Datenbanken, für die keine marktfertigen Lösungen existieren.
Firmware-Entwicklung, Echtzeitsysteme und proprietäre Kommunikationsprotokolle für eingebettete Hardware – von Mikrocontrollern bis zu FPGAs.
Der Ausgang war zu Projektbeginn nicht mit Sicherheit vorhersehbar.
Strukturierte Entwicklung nach wissenschaftlichen Methoden, dokumentiert und reproduzierbar.
Das Projekt erzeugt neues Wissen über Zusammenhänge, Methoden oder Techniken.
Das Ergebnis ist ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung.
Reine Softwareentwicklung ohne physisches Produkt ist vollständig förderfähig. Es ist kein Prototyp oder Patent erforderlich.
Förderfähig sind insbesondere: Bruttolöhne eigener Entwickler und bis zu 60 % bei Auftragsforschung.
Typische Erstattung pro Entwickler/Jahr: 12.500 – 18.750 €
NOVARIS analysiert Ihre F&E-Tätigkeiten, schätzt das Förderpotenzial und übernimmt die gesamte Beantragung. Kein Erfolg – kein Honorar.
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