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Software & IT · FZulG-berechtigt

Software
& IT

Softwareunternehmen gehören zu den größten Nutznießern des FZulG. Wer eigene Algorithmen, KI-Systeme oder Individualsoftware entwickelt, kann bis zu 25 % der Personalkosten steuerlich erstattet bekommen.

Förderquote bis 25 % Löhne & Auftragnehmer förderfähig Rückwirkend bis 2020
Förderfähige Projekte

Was wird im Bereich
Software & IT gefördert?

Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit Standardmitteln erreichbar war.

Typischerweise förderfähig

KI- & ML-Systeme

Entwicklung proprietärer Algorithmen, neuronaler Netze, NLP-Modelle oder Computer-Vision-Systeme, die über den Stand der Technik hinausgehen.

Training eigener Großsprachmodelle (LLM)
Neue Ansätze zur Bildklassifikation / Objekterkennung
Reinforcement Learning für autonome Systeme
Typischerweise förderfähig

Individualsoftware & Architekturen

Entwicklung branchenspezifischer Softwarelösungen, neuartiger Systemarchitekturen oder proprietärer Datenbanken, für die keine marktfertigen Lösungen existieren.

Neue Datenbankarchitekturen oder Speicherkonzepte
Proprietäre API-Protokolle & Kommunikationsschichten
Verteilte Systeme & neue Synchronisierungskonzepte
Typischerweise förderfähig

Embedded Systems & IoT

Firmware-Entwicklung, Echtzeitsysteme und proprietäre Kommunikationsprotokolle für eingebettete Hardware – von Mikrocontrollern bis zu FPGAs.

RTOS-Entwicklung & Echtzeitbetriebssysteme
FPGA-Designs & Hardware-nahe Programmierung
Neue Drahtlosprotokolle für IoT-Netzwerke
Wann qualifiziert sich Ihr Projekt?

Die 4 FZulG-Kriterien für
Software-Projekte

Technische Unsicherheit

Der Ausgang war zu Projektbeginn nicht mit Sicherheit vorhersehbar.

Systematische Vorgehensweise

Strukturierte Entwicklung nach wissenschaftlichen Methoden, dokumentiert und reproduzierbar.

Erkenntnisgewinn

Das Projekt erzeugt neues Wissen über Zusammenhänge, Methoden oder Techniken.

Ziel: Neues Produkt oder Verfahren

Das Ergebnis ist ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung.

Wichtig zu wissen

Reine Softwareentwicklung ohne physisches Produkt ist vollständig förderfähig. Es ist kein Prototyp oder Patent erforderlich.

Förderfähig sind insbesondere: Bruttolöhne eigener Entwickler und bis zu 60 % bei Auftragsforschung.

Typische Erstattung pro Entwickler/Jahr: 12.500 – 18.750 €

FAQ

Häufige Fragen

Ja, ausdrücklich. Das FZulG unterscheidet nicht zwischen Software und Hardware. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung einzustufen ist. Ein reines Softwareprojekt – z.B. ein proprietäres ML-Framework oder ein neues Betriebssystem – kann vollständig förderfähig sein, sofern die technische Neuartigkeit und Unsicherheit dokumentiert werden können.
Ja. Bei Auftragsforschung mit externen Partnern können 60 % der gezahlten Vergütung als förderfähige Aufwendungen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das auftraggebende Unternehmen das wirtschaftliche Risiko trägt und Eigentümer der Ergebnisse bleibt. Freelancer-Kosten fließen in die Bemessungsgrundlage ein.
Ja, soweit die F&E-Komponente identifizierbar ist. Der Teil der Entwicklungsarbeit, der neue technische Lösungen schafft – also nicht bloß bekannte Technologien kombiniert – ist förderfähig. Routine-Tätigkeiten wie UI-Design oder Content-Pflege werden abgegrenzt und herausgerechnet.
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