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Automotive & Mobilität · FZulG-berechtigt

Automotive
& Mobilität

Die Automobilindustrie befindet sich im größten Wandel ihrer Geschichte. OEMs und Zulieferer, die an Elektrifizierung, autonomem Fahren oder neuen Antriebskonzepten arbeiten, können bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet bekommen.

Förderquote bis 25 % OEM & Zulieferer förderfähig Rückwirkend bis 2020
Förderfähige Projekte

Was wird in Automotive
& Mobilität gefördert?

Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit Standardlösungen erreichbar war.

Typischerweise förderfähig

Elektrifizierung & E-Antriebe

Entwicklung neuer Elektromotoren, Batteriemanagement-Systeme, Leistungselektronik oder Ladetechnologien, die bestehende Lösungen in Reichweite oder Effizienz übertreffen.

Neue Batteriemanagement-Algorithmen (BMS)
Hocheffizienz-Inverter & Leistungselektronik
Bidirektionales Laden (V2G/V2H-Technologie)
Typischerweise förderfähig

Autonomes Fahren & ADAS

Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen, Sensorfusion-Algorithmen oder vollautonomen Steuerungssystemen, die über den aktuellen SAE-Level hinausgehen.

LiDAR/Radar/Kamera-Sensorfusion
Neue Perception-Algorithmen & neuronale Netze
Fahrdynamikregelung & Trajektorienplanung
Typischerweise förderfähig

Leichtbau & neue Materialien

Erforschung und Entwicklung neuer Leichtbaustrukturen, Faserverbundwerkstoffe oder innovativer Fügetechnologien zur Gewichtsreduktion bei gleichzeitig hoher Crashsicherheit.

CFK/GFK-Strukturoptimierung für Karosserie
Multi-Material-Design & neue Fügetechnologien
Topologieoptimierung durch Simulation & KI
Wann qualifiziert sich Ihr Projekt?

FZulG-Kriterien für
Automotive-Projekte

Eigenentwicklung

Das Unternehmen entwickelt eigene Technologien – kein reiner Nachbau oder Lizenznehmer bestehender Lösungen.

Technische Unsicherheit

Fahrzeugbau-Iterationen, Prüfstand-Testzyklen und technische Rückschläge dokumentieren die Unsicherheit.

F&E abgrenzbar von Serienentwicklung

Die F&E-Tätigkeiten müssen klar von Serienanlauf und Produktionsvorbereitung getrennt sein.

Systematische Dokumentation

Prüfberichte, Simulationsdaten, Versuchsprotokolle und Projektberichte belegen die F&E-Tätigkeit.

Wichtig zu wissen

Sowohl OEMs als auch Tier-1- und Tier-2-Zulieferer sind förderfähig – entscheidend ist, wer die technische Unsicherheit und das wirtschaftliche Risiko trägt.

Förderfähig sind: Entwicklungsingenieure, Testingenieure, Simulationsexperten und Auftragsforschung (60 % der Vergütung).

Typische Förderung pro Automotive-Projekt: 200.000 – 1.000.000 €/Jahr

FAQ

Häufige Fragen

Ja, sofern der Zulieferer selbst die F&E-Tätigkeit erbringt und die technische Unsicherheit trägt. Reine Lohnentwicklung nach detaillierter OEM-Vorgabe ohne eigenen Entwicklungsspielraum ist problematisch. Sobald der Zulieferer aber eigene Lösungskonzepte erarbeitet, ist die Förderfähigkeit gegeben – auch bei Rahmenverträgen mit OEMs. NOVARIS grenzt das klar ab.
Ja, ausdrücklich. Algorithmen für Perzeption, Entscheidungsfindung, Pfadplanung oder Fahrdynamikregelung sind als experimentelle Entwicklung nach FZulG §2 förderfähig. Die Software muss eigene technische Neuartigkeit aufweisen – der reine Einsatz von Standard-Bibliotheken ohne eigene Weiterentwicklung zählt nicht. Der F&E-Anteil wird sauber vom Integrations- und Testanteil abgegrenzt.
Eine Kombination ist grundsätzlich möglich, solange keine Doppelförderung derselben Aufwendungen entsteht. FZulG und EU-Projektförderung können für unterschiedliche Kostenpositionen oder Projekte nebeneinander genutzt werden. Bei EU-geförderten Projekten mit Personalkostenzuschuss sind die förderfähigen FZulG-Aufwendungen entsprechend zu kürzen. NOVARIS koordiniert die optimale Förderstrategie.
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