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Agrar & Foodtech · FZulG-berechtigt

Agrar &
Foodtech

Agrar- und Lebensmitteltechnologie ist eine der dynamischsten Wachstumsbranchen. Unternehmen, die an Precision Farming, nachhaltiger Lebensmittelproduktion oder innovativen Anbausystemen forschen, erhalten bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.

Förderquote bis 25 % Agrar-Startups & KMU förderfähig Rückwirkend bis 2020
Förderfähige Projekte

Was wird in Agrar &
Foodtech gefördert?

Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit Standardmethoden erreichbar war.

Typischerweise förderfähig

Precision Farming & Agrartechnik

Entwicklung neuer Sensorsysteme, KI-basierter Entscheidungsunterstützung oder autonomer Landmaschinen, die Ressourceneinsatz und Erträge revolutionieren.

KI-gestützte Ertrags- & Schädlingsprognose
Drohnen-basierte Multispektral-Feldanalyse
Autonome Ernte- & Pflanzroboter
Typischerweise förderfähig

Lebensmitteltechnologie & Novel Food

Entwicklung neuer Verarbeitungsverfahren, alternativer Proteinquellen oder innovativer Konservierungstechnologien für nachhaltigere und gesündere Lebensmittel.

Fermentationsbasierte alternative Proteine
Neue schonende Verarbeitungsverfahren (PEF, HPP)
Bioaktive Verpackungssysteme & aktive Hürden
Typischerweise förderfähig

Indoor Farming & Vertical Agriculture

Entwicklung optimierter Wachstumssysteme, intelligenter Beleuchtungssteuerung oder neuer Substratkonzepte für ressourceneffiziente Innenraumlandwirtschaft.

KI-optimierte LED-Lichtrezepte für Pflanzenwachstum
Neue Hydroponik- & Aeroponik-Systeme
Geschlossene Nährstoffkreisläufe & Aquaponik
Wann qualifiziert sich Ihr Projekt?

FZulG-Kriterien für
Agrar- & Foodtech-Projekte

Technologische Neuheit

Das Verfahren, Produkt oder System geht über bekannte Anbau-, Verarbeitungs- oder Sensortechnologien hinaus.

Technische Unsicherheit

Feldversuche, Labor-Iterationen und Anpassungszyklen dokumentieren, dass Erfolg nicht vorhersehbar war.

Systematisches Vorgehen

Versuchspläne, Messprotokolle, Ernte- und Analysedaten belegen die wissenschaftliche Vorgehensweise.

Kein Routinebetrieb

Laufende Produktion und routinemäßiger Anbau sind nicht förderfähig – nur die F&E-Phase zählt.

Wichtig zu wissen

Auch Feldversuche und Pilotanlagen auf landwirtschaftlichem Betrieb sind förderfähig, sofern sie der Erkenntnisgewinnung dienen und nicht der laufenden Produktion.

Förderfähig sind: Agronomen, Data Scientists, Lebensmitteltechnologen sowie Auftragsforschung an Hochschulen und Forschungsinstituten (60 %).

Typische Förderung pro Agrar- & Foodtech-Projekt: 30.000 – 120.000 €/Jahr

FAQ

Häufige Fragen

Ja, Pflanzenzüchtung, die über klassisches Selektieren hinausgeht und neue Technologien wie Marker-gestützte Selektion, CRISPR/Cas-Anwendungen oder neuartige Kreuzungsstrategien einsetzt, ist als experimentelle Entwicklung förderfähig. Entscheidend ist die technische Neuheit und Unsicherheit – reine Vermehrung bekannter Sorten ist nicht förderfähig. NOVARIS grenzt den F&E-Anteil klar ab.
Ähnlich wie in der Pharmabranche ist die vorgelagerte F&E-Phase – Rezepturentwicklung, Prozessoptimierung, Sicherheitstests – förderfähig, während reine Zulassungsaktivitäten (Dossier-Erstellung, Behördenkommunikation) nicht als F&E gelten. NOVARIS identifiziert den förderfähigen F&E-Anteil innerhalb Ihrer Zulassungsvorbereitung.
Ja, vollständig. Algorithmen für Ertrags- oder Schädlingsprognose, KI-basierte Bewässerungssteuerung, Fernerkundungsauswertung oder autonome Feldroboter-Software sind nach FZulG förderfähig – auch ohne physische Ernte- oder Produktionskomponente. Es gelten dieselben Kriterien wie für reine Softwareentwicklung: technische Neuheit und systematisches Vorgehen.
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