Das staatliche FZulG-Programm erstattet Ihnen einen Teil Ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust schreibt. NOVARIS übernimmt alles. Kein Erfolg, kein Honorar.
erfolgreich gesichert
betreute Mandate
Bewilligungsquote
Erfahrung im FZulG
Eine staatliche Steuerförderung, die Unternehmen jeder Größe für Investitionen in eigene Forschung & Entwicklung entlastet – branchenunabhängig und auch bei Verlust wirksam.
Der Staat erstattet 25 % der förderfähigen F&E-Personalkosten direkt von Ihrer Steuerschuld – oder als Barauszahlung bei Verlusten.
Ob Maschinenbau, Software, Pharma oder Handwerk – das FZulG gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe oder Rechtsform.
Das Gesetz gilt seit dem 01.01.2020. Viele Unternehmen haben noch offene Förderansprüche aus mehreren Jahren, die wir für Sie nachträglich sichern.
Die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage beträgt € 12 Mio. pro Jahr – das entspricht einer Forschungszulage von bis zu € 4,2 Mio. für KMU
Unternehmen ohne Steuerschuld erhalten die Forschungszulage als direkte Barauszahlung vom Finanzamt – ein einzigartiger Vorteil gegenüber anderen Förderprogrammen.
Das FZulG ist branchenunabhängig. Wir haben Unternehmen aus folgenden Sektoren erfolgreich gefördert:
100 % Bewilligungsquote in allen Branchen · Jetzt prüfen
NOVARIS übernimmt jeden Schritt – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
Wir prüfen Ihre F&E-Aktivitäten und berechnen das individuelle Förderpotenzial – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir erstellen die komplette Projektdokumentation und stellen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und sorgen für die optimale steuerliche Umsetzung der Förderung.
Das Finanzamt zahlt aus. Erst dann wird unser Erfolgshonorar fällig – kein Vorschuss, kein Risiko.
Wir sind nicht nur Berater – wir sind Ihr operativer Partner. Von der Erstanalyse bis zur Auszahlung übernehmen wir alle bürokratischen Aufgaben. Unser Modell ist simpel: Wir verdienen ausschließlich dann, wenn Sie verdienen.
Kein Grundhonorar, keine Stundensätze. Unser Honorar entsteht erst, wenn Ihre Forschungszulage ausgezahlt wird.
Unsere Spezialisten kennen die Anforderungen der BSFZ und aller Finanzbehörden – bis zur letzten Formalie.
Wir koordinieren direkt mit Ihrem Steuerberater – kein Mehraufwand für Sie, maximale Effizienz im Verfahren.
Präzise Dokumentation und tiefes Fachwissen sichern Ihnen in jeder Antragstellung die höchstmögliche Förderquote.
Erfolgreiche FZulG-Anträge aus über 9 Branchen.
Alles, was Sie zum FZulG und unserer Leistung wissen sollten.
In einem kurzen Erstgespräch analysieren wir Ihre F&E-Aktivitäten und schätzen das Förderpotenzial ein. Kein Risiko, kein Aufwand, keine Verpflichtung.
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