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Medizintechnik · FZulG-berechtigt

Medizin
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Medizintechnikunternehmen entwickeln lebensrettende Produkte und Systeme – und gehören zu den stärksten Nutzern der FZulG-Förderung. Wer aktive Medizinprodukte, KI-Diagnostik oder Biosensoren entwickelt, erhält bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.

Förderquote bis 25 % Vor MDR-Zulassung förderfähig Rückwirkend bis 2020
Förderfähige Projekte

Was wird in der
Medizintechnik gefördert?

Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit bestehenden Methoden erreichbar war.

Typischerweise förderfähig

Aktive Medizinprodukte

Entwicklung neuartiger aktiver Implantate, Therapiegeräte oder diagnostischer Hardware, die neue Wirkmechanismen oder Messprinzipien nutzen.

Neue Sensorprinzipien für Vitalparameter
Miniaturisierte Implantate mit neuem Energiekonzept
Neuartige Therapiegeräte (Laser, Ultraschall, HF)
Typischerweise förderfähig

SaMD & KI-Diagnostik

Entwicklung von Software as a Medical Device (SaMD) und KI-gestützten Diagnosesystemen, die klinische Entscheidungen unterstützen oder autonom treffen.

KI-Bildanalyse für Radiologie & Pathologie
Clinical Decision Support Systeme (CDSS)
Prädiktive Algorithmen für Patientenrisiken
Typischerweise förderfähig

In-vitro-Diagnostika & Biosensoren

Entwicklung neuer Nachweismethoden, Biosensor-Plattformen oder Point-of-Care-Tests, die überlegene Sensitivität, Spezifität oder Miniaturisierung erreichen.

Neue elektrochemische Biosensor-Plattformen
Lab-on-Chip & Mikrofluidik-Systeme
Point-of-Care-Diagnostik für seltene Marker
Wann qualifiziert sich Ihr Projekt?

FZulG-Kriterien für
Medizintechnik-Projekte

Technische oder wissenschaftliche Neuheit

Das Produkt oder Verfahren geht über bestehende Medizinprodukte oder diagnostische Methoden hinaus.

Technische Unsicherheit

Ergebnisoffene Entwicklung mit iterativen Prüf- und Testphasen, dokumentiert in Laborberichten und Design-History-Files.

F&E vor Zulassungsphase

Die F&E-Phase vor dem MDR-/IVDR-Zulassungsprozess ist typischerweise förderfähig; reine Zulassungsaktivitäten sind es nicht.

Systematische Dokumentation

Design-History-Files, Prüfberichte und Entwicklungsberichte belegen die F&E-Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt.

Wichtig zu wissen

Software as a Medical Device (SaMD) ist vollständig förderfähig – auch ohne physisches Gerät. Der reine Software-F&E-Aufwand zählt vollständig zur Bemessungsgrundlage.

Förderfähig sind: Entwicklungsingenieure, klinische Wissenschaftler, Softwareentwickler sowie Auftragsforschung an Kliniken (60 % der Vergütung).

Typische Förderung pro Medizintechnik-Projekt: 60.000 – 250.000 €/Jahr

FAQ

Häufige Fragen

Reine Zulassungsaktivitäten – wie das Erstellen technischer Dokumentation, Notified-Body-Kommunikation oder Post-Market-Surveillance – sind nicht förderfähig. Jedoch ist die vorgelagerte F&E-Phase, in der neue technische Lösungen erarbeitet werden, vollständig förderfähig. NOVARIS grenzt F&E-Anteile präzise von regulatorischen Tätigkeiten ab, um das maximale Potenzial auszuschöpfen.
Klinische Studien, die primär der Erkenntnisgewinnung über ein neues Wirkprinzip oder eine neue Technologie dienen, können als experimentelle Entwicklung nach FZulG förderfähig sein. Studien, die ausschließlich dem Nachweis der Sicherheit und Leistung für die CE-Kennzeichnung dienen, haben es schwerer. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend – NOVARIS erstellt eine belastbare Argumentation gegenüber dem BAFA.
Ja, SaMD ist eine der am stärksten wachsenden Kategorien in der FZulG-Förderung. Algorithmenentwicklung, Modelltraining, Validierung und klinische Evaluierung der KI-Komponente sind förderfähig, soweit sie wissenschaftliche Neuartigkeit und technische Unsicherheit aufweisen. Die regulatorische Klassifizierung nach MDR Anhang VIII beeinflusst die Förderfähigkeit nicht direkt.
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