Medizintechnikunternehmen entwickeln lebensrettende Produkte und Systeme – und gehören zu den stärksten Nutzern der FZulG-Förderung. Wer aktive Medizinprodukte, KI-Diagnostik oder Biosensoren entwickelt, erhält bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.
Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit bestehenden Methoden erreichbar war.
Entwicklung neuartiger aktiver Implantate, Therapiegeräte oder diagnostischer Hardware, die neue Wirkmechanismen oder Messprinzipien nutzen.
Entwicklung von Software as a Medical Device (SaMD) und KI-gestützten Diagnosesystemen, die klinische Entscheidungen unterstützen oder autonom treffen.
Entwicklung neuer Nachweismethoden, Biosensor-Plattformen oder Point-of-Care-Tests, die überlegene Sensitivität, Spezifität oder Miniaturisierung erreichen.
Das Produkt oder Verfahren geht über bestehende Medizinprodukte oder diagnostische Methoden hinaus.
Ergebnisoffene Entwicklung mit iterativen Prüf- und Testphasen, dokumentiert in Laborberichten und Design-History-Files.
Die F&E-Phase vor dem MDR-/IVDR-Zulassungsprozess ist typischerweise förderfähig; reine Zulassungsaktivitäten sind es nicht.
Design-History-Files, Prüfberichte und Entwicklungsberichte belegen die F&E-Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt.
Software as a Medical Device (SaMD) ist vollständig förderfähig – auch ohne physisches Gerät. Der reine Software-F&E-Aufwand zählt vollständig zur Bemessungsgrundlage.
Förderfähig sind: Entwicklungsingenieure, klinische Wissenschaftler, Softwareentwickler sowie Auftragsforschung an Kliniken (60 % der Vergütung).
Typische Förderung pro Medizintechnik-Projekt: 60.000 – 250.000 €/Jahr
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