Die Luft- und Raumfahrt zählt zu den technologisch anspruchsvollsten Branchen weltweit. Unternehmen, die an neuen Antriebssystemen, Leichtbaustrukturen oder Avioniksystemen forschen, erhalten bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.
Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit bestehenden Methoden erreichbar war.
Entwicklung neuer Triebwerkskonzepte, Hybridantriebe oder elektrischer Antriebssysteme für Luft- und Raumfahrtanwendungen mit überlegenem Schub-Gewicht-Verhältnis oder Emissionsverhalten.
Entwicklung neuartiger Leichtbaustrukturen, Faserverbundkonzepte oder additiv gefertigter Strukturbauteile für Luft- und Raumfahrzeugrümpfe, -flügel oder -gehäuse.
Entwicklung neuartiger Avionik-Systeme, Flugsteuerungsalgorithmen oder Navigationslösungen, die neue Autonomiegrade oder Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt ermöglichen.
Tätigkeiten auf TRL 1 bis ca. 6 (Technologiedemonstration) sind typischerweise förderfähig; ab TRL 7+ überwiegt die Serienentwicklung.
Prüfstandsversuche, Windkanaltest-Iterationen und Simulationszyklen belegen die technische Ungewissheit.
Das Projekt erzeugt neues Wissen, das über bestehende Zertifizierungs- und Qualifikationsanforderungen hinausgeht.
Reine DO-178C/DO-254-Compliance-Aktivitäten sind nicht förderfähig; die vorgelagerte Entwicklung hingegen schon.
Dual-Use-Technologien (zivile und militärische Anwendung) sind nach FZulG grundsätzlich förderfähig, soweit sie im zivilen Bereich eingesetzt werden. Eine klare Dokumentation des zivilen Verwendungszwecks ist erforderlich.
Förderfähig sind: Luft- und Raumfahrtingenieure, Strömungsmechaniker, Avionik-Entwickler sowie Auftragsforschung an DLR oder Hochschulen (60 %).
Typische Förderung pro Luft- & Raumfahrt-Projekt: 500.000 – 5.000.000 €/Jahr
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