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Luft- & Raumfahrt · FZulG-berechtigt

Luft- &
Raumfahrt

Die Luft- und Raumfahrt zählt zu den technologisch anspruchsvollsten Branchen weltweit. Unternehmen, die an neuen Antriebssystemen, Leichtbaustrukturen oder Avioniksystemen forschen, erhalten bis zu 25 % der F&E-Personalkosten steuerlich erstattet.

Förderquote bis 25 % OEM & Tier-Zulieferer förderfähig Rückwirkend bis 2020
Förderfähige Projekte

Was wird in Luft- &
Raumfahrt gefördert?

Diese Projekttypen sind typischerweise nach FZulG §2 förderfähig – sofern technische Unsicherheit vorlag und das Ziel nicht mit bestehenden Methoden erreichbar war.

Typischerweise förderfähig

Antriebssysteme & Triebwerke

Entwicklung neuer Triebwerkskonzepte, Hybridantriebe oder elektrischer Antriebssysteme für Luft- und Raumfahrtanwendungen mit überlegenem Schub-Gewicht-Verhältnis oder Emissionsverhalten.

Hybrid-elektrische Antriebsarchitekturen
Neue Brennkammerkonzepte & Kühlsysteme
Ionentriebwerke & elektrische Raumfahrtantriebe
Typischerweise förderfähig

Leichtbau & Strukturmechanik

Entwicklung neuartiger Leichtbaustrukturen, Faserverbundkonzepte oder additiv gefertigter Strukturbauteile für Luft- und Raumfahrzeugrümpfe, -flügel oder -gehäuse.

CFK-Rumpf- und Flügelstrukturen
Additive Fertigung von zertifizierten Strukturteilen
Thermische Schutzschilde für Wiedereintrittsfahrzeuge
Typischerweise förderfähig

Avionik & Flugsystemsteuerung

Entwicklung neuartiger Avionik-Systeme, Flugsteuerungsalgorithmen oder Navigationslösungen, die neue Autonomiegrade oder Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt ermöglichen.

Neue Fly-by-Wire-Steuerungsarchitekturen
GNSS/INS-Sensorfusion für resiliente Navigation
Autonome Flugsteuerung für UAV/UAS-Systeme
Wann qualifiziert sich Ihr Projekt?

FZulG-Kriterien für
Luft- & Raumfahrt-Projekte

TRL 1–6 als Orientierung

Tätigkeiten auf TRL 1 bis ca. 6 (Technologiedemonstration) sind typischerweise förderfähig; ab TRL 7+ überwiegt die Serienentwicklung.

Technische Unsicherheit

Prüfstandsversuche, Windkanaltest-Iterationen und Simulationszyklen belegen die technische Ungewissheit.

Erkenntnisgewinn

Das Projekt erzeugt neues Wissen, das über bestehende Zertifizierungs- und Qualifikationsanforderungen hinausgeht.

Abgrenzung von Zertifizierung

Reine DO-178C/DO-254-Compliance-Aktivitäten sind nicht förderfähig; die vorgelagerte Entwicklung hingegen schon.

Wichtig zu wissen

Dual-Use-Technologien (zivile und militärische Anwendung) sind nach FZulG grundsätzlich förderfähig, soweit sie im zivilen Bereich eingesetzt werden. Eine klare Dokumentation des zivilen Verwendungszwecks ist erforderlich.

Förderfähig sind: Luft- und Raumfahrtingenieure, Strömungsmechaniker, Avionik-Entwickler sowie Auftragsforschung an DLR oder Hochschulen (60 %).

Typische Förderung pro Luft- & Raumfahrt-Projekt: 500.000 – 5.000.000 €/Jahr

FAQ

Häufige Fragen

Dual-Use-Technologien sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das FZulG fördert F&E unabhängig vom späteren Einsatzbereich, sofern ein ziviler Verwendungszweck vorliegt. Bei gemischt genutzten Projekten empfiehlt sich eine klare Dokumentation des zivilen Anteils. Rein militärische F&E ohne zivile Anwendungsperspektive ist von der Förderung ausgenommen.
Eine Kombination ist möglich, sofern keine Doppelförderung derselben Personalkosten entsteht. ESA-Verträge vergüten in der Regel Personalkosten direkt – diese Kosten können nicht zusätzlich als FZulG-Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden. Kosten, die nicht durch ESA-Mittel gedeckt sind, sowie Eigenleistungen über das ESA-Projekt hinaus können jedoch sehr wohl förderfähig sein.
Reine Compliance-Nachweisführung für Zertifizierungszwecke ist nicht förderfähig. Jedoch ist die vorgelagerte Entwicklungs- und Verifikationsphase, in der neue technische Lösungen erarbeitet werden, klar förderfähig. NOVARIS grenzt den F&E-Anteil sauber von der Zertifizierungsarbeit ab und maximiert so die förderfähige Bemessungsgrundlage.
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